Klimaneutrale Verwaltung bis zum Jahr 2030 - Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn vom 09.11.2020 - Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 08.11.2020
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 12.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat | 9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates | 12.11.2020 | ö | Beschließend | 6 | UKVS/9/6/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
https://www.aschaffenburg.de/Buerger-in-Aschaffenburg/Umwelt--und-Verbraucherschutz/Klimaschutz/DE_index_3803.html
1Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern nehmen Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. 2 Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend Satz 1 zu verfahren.
Quelle: Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) zuletzt geändert am 21. Februar 2020.
****************
Klimaneutralität ist zu unterscheiden von Emissionsfreiheit, bei der keine Treibhausgasemissionen auftreten, also auch nicht kompensiert werden müssen.
Einstufung der Klimarelevanz-Prüfung: „sehr klimarelevant“.
Die angestrebten THG-Einsparungen liegen über der Stufe von 170 [to THG/a].
(Quelle: Klimarelevanz-Bewertung gemäß Systematik bzw. Leitlinien des Klimabündnisses zusammen mit ifeu-Heidelberg und BMU; THG: Treibhausgas-Äquivalenz).
.Beschluss:
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen