Umbau der amerikanischen Kapelle zu einer Versammlungsstätte und Neubau eines Wohn- und Veranstaltungsgebäudes mit 7 Boarding-Appartements und 8 Wohnungen mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Rhönstraße xxx, 63743 Aschaffenburg durch den Bauherren xxx, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 12.11.2020 ö Beschließend 7UKVS/9/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 14.08.2019 und ergänzenden Planunterlagen vom 19.03.2020 und 07.08.2020 beantragt der Bauherr xxx die Genehmigung zur Nutzungsänderung und zum Umbau der ehemaligen amerikanischen Kapelle zur Versammlungsstätte (Gebäude A), sowie den Neubau eines Wohn- und Veranstaltungsgebäudes (Gebäude B) mit Versammlungsräumen, 7 Boarding-Appartements, 8 Wohnungen und Tiefgarage in der Rhönstraße xxx auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg.
Das Bauvorhaben ist auf einem Grundstück mit einer Fläche von 3.723 m² geplant, das östlich bis zur, im Bebauungsplan festgelegten öffentlichen Grünfläche reicht. Die Grundstücksfläche des Gebäudes A (ehemalige amerikanische Kapelle) beträgt 2.274 m², die des Gebäudes B (Wohn- und Veranstaltungsgebäude) 1.449 m².

Gebäude A
Die ehemalige amerikanische Kapelle steht unter Denkmalschutz und wird in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege im Inneren zu einer Versammlungsstätte umgebaut. Im Erdgeschoss befindet sich der eigentliche Versammlungsraum mit Bühne (ehemaliger Altarraum). In den Nebenräumen befinden sich eine Garderobe, Cateringräume (Kühlung, Spülen, Essensausgabe) sowie WC-Anlagen mit separatem Behinderten-WC.
Im Innenraum der Kapelle befindet sich über dem Eingangsbereich eine Empore mit einer Lounge / Bar, die über eine neue zweite Treppe erschlossen wird.
Im Äußeren bleibt die ehemalige amerikanische Kapelle unverändert bestehen. Es wird eine Renovierung und Sanierung des Gebäudes erfolgen, wobei die ursprüngliche Farbgebung erhalten bleibt.
Vorgesehen sind, wie im Bebauungsplan „Spessart-Manor“ für dieses Gebäude als Sondergebiet SO zugelassen, Seminare, Vorträge, kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen sowie Hochzeiten und Jubiläen, soweit diese nicht den Charakter einer Vergnügungsstätte mit dem Hauptzweck der kommerziellen Freizeitgestaltung aufweisen.
Der Versammlungsraum umfasst 211,80 m², die Bühne hat eine Nutzfläche von 37,60 m². Die Empore erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 59,80 m².
Die Freifläche vor der Kapelle erhält einen Vorplatz mit drei Stellplätzen, davon ein Behinderten-Stellplatz, die direkt von der Rhönstraße aus angefahren werden. Das komplette Areal ist mit einer 2,5 m hohen offenporigen Natursteinmauer umgeben. Vor dieser Mauer wird eine Bepflanzung erfolgen.

Gebäude B
Östlich der ehemaligen Kapelle befindet sich gemäß Bebauungsplan ein weiteres Baufenster auf dem ein Neubau mit den Abmessungen von ca. 12 m x 40 m mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 26° geplant ist.
Dieses Gebäude beinhaltet im Erdgeschoss und Untergeschoss Räumlichkeiten für Seminare, Schulungen, Vorträge, kulturelle Veranstaltungen, Ausstellung jeglicher Art, sowie vereinzelt auch Hochzeiten und Jubiläen. Im 1. Obergeschoss und Dachgeschoss sind 7 Boarding-Appartements und 8 Wohnungen vorgesehen.
Das geplante Gebäude verfügt über drei Vollgeschosse mit einer Firsthöhe von 11,85 m (187,80 m ü.NN).
Im 2. Untergeschoss ist eine Tiefgarage mit 26 KFZ-Stellplätzen und 25 Fahrradabstellplätzen geplant. Die Tiefgarage wird mit der geplanten Tiefgarage auf dem Nachbargrundstück (Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg) verbunden.
Im 1. Untergeschoss sollen zwei Versammlungsräume mit einer Fläche von 135 m² und 65 m², sowie eine Küche mit 44 m² und zugehörige Toilettenanlagen errichtet werden.
Im Erdgeschoss sind 2 Versammlungsräume mit Flächen von 236 m² und 135 m² und eine Bühne mit 33,5 m² vorgesehen.
Im 1. Obergeschoss werden 7 Boarding-Appartements mit Größen zwischen 19 und 35 m², sowie eine Rezeption und ein Gemeinschaftsbereich errichtet.
Außerdem sind im 1. Obergeschoss und Dachgeschoss 8 Wohnungen vorgesehen, die sich über jeweils interne Treppen über zwei Geschosse bis ins Dachgeschoss erstrecken. Im Dachgeschoss befinden sich die jeweiligen zugehörigen Wohn- und Schlafräume.
Die 8 Wohnungen haben Wohnflächen von 1 x 43 m², 4 x 59 m², 2 x 69 m² und 101,5 m², somit insgesamt 520 m².
Die Stellplätze werden in einer Tiefgarage im 2. Untergeschoss auf diesem und einem Nachbargrundstück nachgewiesen, die über ein benachbartes Grundstück von der Rhönstraße aus erschlossen und angefahren wird. 3 Stellplätze werden oberirdisch vor der amerikanischen Kapelle angelegt.
Im vorderen Bereich des Grundstückes ist ein Kinderspielplatz mit einer Fläche von 60 m² vorgesehen. Insgesamt werden 7 Laubbäume erhalten, bzw. gepflanzt.

II.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des im Jahr 2018 aufgestellten, rechtskräftigen Bebauungsplans 04/03b „Spessart-Manor“. Geplant sind zwei Gebäude, im Bauantrag bezeichnet als Gebäude A und B.
Gebäude A umfasst den Umbau und die Nutzungsänderung der ehemaligen amerikanischen Kapelle auf dem westlichen Grundstücksteil.
Gebäude B umfasst den Neubau eines Wohn- und Veranstaltungsgebäudes mit Versammlungsräumen mit 7 Boarding-Appartements, 8 Wohnungen und Tiefgarage auf dem östlichen Grundstücksteil.
Das Bauvorhaben betrifft zwei Baufelder des Bebauungsplans.
Aus dem rechtskräftigen Bebauungsplans 04/3b „Spessart-Manor“ ergeben sich u.a. folgende Festsetzungen:

Für die ehemalige amerikanische Kapelle (Gebäude A):

  • Sondergebiet SO mit der Nutzung Seminare und Vorträge, kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen sowie Hochzeiten und Jubiläen, soweit sie nicht den Charakter einer Vergnügungsstätte mit dem Hauptzweck der kommerziellen Freizeitgestaltung aufweisen
  • GRZ 0,3
  • GFZ 0,3
  • Pflanzfläche PF1 an der westlichen Grundstücksgrenze
  • Denkmal

Für das Wohn- und Veranstaltungsgebäude (Gebäude B):

  • Mischgebiet (MI4) mit einem Ausschluss von Tankstellen und Vergnügungsstätten
  • GRZ 0,6
  • GFZ 1,2
  • DN 0-30°
  • Geschossigkeit: II
  • maximale Gebäudehöhe: 187,80 m ü.NN
  • Dachbegrünung ab Dachneigung von weniger als 20° bei Flächen ab einer Größe von 15 m²

Art der baulichen Nutzung

Die Nutzung im Sondergebiet SO (Gebäude A, ehemalige amerikanische Kapelle) ist im Bebauungsplan klar umrissen. Die Betriebsbeschreibung sieht als Nutzung Seminare, Vorträge, kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, sowie Hochzeiten und Jubiläen vor und hält sich damit innerhalb der Vorgaben des Bebauungsplans.
Im Mischgebiet ist ein Nutzungsmix aus Veranstaltungsbereich, Boardinghaus und Wohnnutzung (Gebäude B) geplant, der dem Charakter eines Mischgebietes entspricht. Die Betriebsbeschreibung sieht als Nutzung Seminare, Schulungen, Vorträge, kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen jeglicher Art, sowie vereinzelt auch Hochzeiten und Jubiläen vor und hält sich damit innerhalb der Vorgaben des Bebauungsplans.

Immissionsschutz
Gegenüber den beiden Baukörpern (Gebäude A und B) in der Rhönstraße befindet sich eine Wohnbebauung, welche als Allgemeines Wohngebiet (WA) zu beurteilen ist. Es ist hier sicherzustellen, dass an diesen Immissionsorten die Immissionsrechtwerte für ein WA eingehalten werden. Hinsichtlich der Nutzung als Versammlungsstätte oder Veranstaltungsgebäude sind für beide Gebäude die Auflagen der Unteren Immissionsschutzbehörde auf Grundlage eines schallschutztechnischen Gutachtens zu beachten.

Maß der baulichen Nutzung

Beim Maß der baulichen Nutzung ist ebenfalls zwischen dem Sondergebiet Kapelle und dem Mischgebiet MI4 zu unterscheiden.

Sondergebiet SO (Gebäude A)
Für das Sondergebiet ist eine GRZ und eine GFZ von jeweils 0,3 festgesetzt. Beide werden durch das Bauvorhaben eingehalten (GRZ geplant: 0,21). In die Berechnung für die GRZ II sind Nebenanlagen und -flächen miteinzubeziehen. Hier beträgt der zulässige Wert 0,45 und wird mit 0,38 eingehalten. Da das Gebäude nur eingeschossig ist, beträgt die GFZ ebenfalls 0,21 und liegt damit unter dem zulässigen Wert von 0,3.
Das denkmalgeschützte Gebäude wird im Bestand erhalten, so dass sich sonstige Änderungen beim Maß der baulichen Nutzung nicht ergeben.

Mischgebiet MI4 (Gebäude B)
Die zulässige GRZ von 0,6 wird mit 0,33 deutlich unterschritten und auch die zulässige GFZ von 1,2 wird mit einem Wert von 0,99 eingehalten. Die max. GRZ II von 0,8 wird mit einem Wert 0,46 ebenfalls nicht erreicht.
Das Bauvorhaben verfügt über III Vollgeschosse und überschreitet damit die zulässige Zahl der Vollgeschosse von II um I Vollgeschoss. Allerdings wird durch das Bauvorhaben die festgesetzte, absolute bauliche Höhe von 187,80 m ü.NN eingehalten. Von der Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse kann daher eine Befreiung erteilt werden. Nachbarliche Belange oder die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

Bauweise

Im Mischgebiet MI4 ist eine offene Bauweise festgesetzt. Diese ist vorliegend eingehalten.

Überbaubare Fläche
Die Freifläche vor der Kapelle erhält einen Vorplatz mit drei Stellplätzen, davon ein Behinderten-Stellplatz, die direkt von der Rhönstraße aus angefahren werden. Gem. Bebauungsplan sind Stellplätze außerhalb der gekennzeichneten Flächen im Bebauungsplan ausgeschlossen. Außerdem verläuft die Zufahrt über einen festgesetzten Pflanzstreifen an der Rhönstraße. Eine Befreiung kann hier gewährt werden, da die Zahl der Stellplätze auf ein Minimum reduziert bleibt eine geringe Anzahl an oberirdischen Stellplätzen, z.B. als Behindertenstellplätze oder Stellplätze für Lieferfahrzeuge erforderlich ist.

Begrünung und Bepflanzung
Gem. Bebauungsplan werden Tiefgaragen, welche mit einer Vegetationsschicht von mindestens 50 cm überdeckt und intensiv begrünt werden nicht in die überbaute Grundfläche eingerechnet. Demnach ist die Tiefgarage im nicht überbauten Bereich mit einer mindestens 50 cm starken Erd-/Substratschicht zu überdecken und intensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Begrünung und Bepflanzung wird eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € erhoben.

Laut Bebauungsplan befinden sich auf dem Baugrundstück 4 festgesetzte Baumstandorte. Diese Bäume sind, gem. Bebauungsplan dauerhaft zu sichern und zu erhalten. Zusätzlich sind 3 weitere Bäume, gem. Freiflächenplan zu Pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen und Sträuchern zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Abstandsflächen
Für die beiden Gebäude A und B untereinander, sowie zum hinteren Bestandsgebäude ergeben sich geringfügige Überschneidungen der Abstandsflächen.
Bei den Gebäude A und B überschneiden sich die Abstandsflächen auf einer Länge von 27,5 m in einer Tiefe von 2 m und auf einer Länge von 9 m in einer Tiefe von 5 m. Bei Gebäude B überschneidet sich die Abstandsfläche zum hinteren Bestandsgebäude auf einer Länge von 6 m in einer Tiefe von 3 m. In diesem Umfang kann eine Abweichung von den Abstandsflächen gewährt werden, da Sinn und Zweck der Abstandsflächen gewahrt bleiben und eine ausreichende Belichtung, Belüftung, sowie der Brandschutz sichergestellt ist.

Denkmalschutz
Das Gebäude A (Amerikanische Kapelle) ist unter Nr.: D-6-61-000-396 als Baudenkmal in die Bayerische Denkmalliste mit folgendem Text eingetragen:

„Amerikanische Kapelle, Saalbau mit halbrundem Chor, Satteldach, und Giebeltürmchen, um 1955; ehem. zur amerikanischen Wohnsiedlung der Kasernen gehörig.“

Die Veränderung eines Baudenkmals bedarf der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, gem. Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDschG). Innerhalb der Kapelle sind Umbauten geplant. Die Freifläche vor der Kapelle soll neu gestaltet werden. Außerdem ist eine Nutzungsänderung geplant. Zu diesem geplanten Vorhaben wurde die Untere Denkmalschutzbehörde, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die Heimatpfleger hinzugezogen und beteiligt. Am 07.07.2020 fand ein gemeinsamer Ortstermin statt. Vom Bauherrn und dessen Planer wurde, in Abstimmung mit der Denkmalpflege ein Maßnahmenplan für einen denkmalgerechten Umbau der amerikanischen Kapelle erarbeitet, welcher Gegenstand der zu erteilenden denkmalrechtlichen Erlaubnis wird.
Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Veränderungen an der amerikanischen Kapelle (Gebäude A) kann, unter der Auflage, dass der Maßnahmenplan eingehalten wird, erteilt werden, da diese Maßnahmen mit den Organen der Denkmalpflege abgestimmt sind. Die zu erteilende Baugenehmigung schließt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ein.

Stellplätze
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz für Wohnungen mit Wohnflächen bis 150 m² je 2 Stellplätze erforderlich. Im Gebäude B verfügen 7 Wohnungen über weniger als 100 m² und 1 Wohnung zwischen 100 und 150 m². Für die Wohnungen ergeben sich hiernach 9 nachzuweisende PKW-Stellplätze.

Für Boarding-Appartements ist je 2 Zimmereinheiten 1 PKW-Stellplatz nachzuweisen. Es ergibt sich hieraus ein zusätzlicher Bedarf von 4 Stellplätzen bei Gebäude B.

Für die beiden Versammlungsstätten in den Gebäuden A mit 219 Sitzplätzen und B mit 201 Sitzplätzen ergeben sich insgesamt 42 nachzuweisende PKW-Stellplätze, nachdem je 10 Sitzplätze 1 Stellplatz nachzuweisen ist.

Für das Gebäude A ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 22, für Gebäude B von 32 Stellplätzen. Der Gesamtbedarf liegt bei 55 PKW-Stellplätzen.

3 PKW-Stellplätze werden oberirdisch vor der amerikanischen Kapelle nachgewiesen. Der notwendige Stellplatznachweis für die restlichen 52 Stellplätze erfolgt in der Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg. Die Tiefgarage umfasst insgesamt 181 Stellplätze und deckt den erforderlichen Bedarf.

Bei Versammlungsstätten ist je 10 Sitzplätze 1 Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Hieraus ergeben sich für Gebäude A (22) und B (20) insgesamt 42 nachzuweisende Stellplätze. Bei Boarding-Appartements ist je 15 Zimmereinheiten 1 Stellplatz nachzuweisen. Hinzu kommt ein Bedarf von 10 nachzuweisenden Fahrradabstellplätzen für die 8 Wohnungen in Gebäude B. Je 50 m² Wohnfläche ist ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Die 8 Wohnungen verfügen über eine Gesamtwohnfläche von ca. 520 m².

Der Gesamtbedarf liegt bei 54 Fahrradstellabstellplätzen. Diese werden teilweise oberirdisch und teilweise unterirdisch in der Tiefgarage nachgewiesen.

Nachdem die Tiefgaragenzufahrt über ein weiteres Baugrundstück erfolgt und einzelne PKW-Stellplätze, bzw. Fahrradabstellplätze unterirdisch außerhalb des Baugrundstückes liegen, ist eine dingliche Sicherung der Stellplätze, Fahrradabstellplätze und der Tiefgaragenzufahrt erforderlich.

Kinderspielplatz
Für das Bauvorhaben ist ein Kinderspielplatz mit einer Fläche von ca. 60 m² zu errichten und mit einer Sandspielfläche und Spielgeräten auszustatten. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

Dem Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2020 bzw. vom 12.11.2020 auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I.
Dem Antrag des Bauherrn xxx zum Umbau der amerikanischen Kapelle zu einer Versammlungsstätte und Neubau eines Wohn- und Veranstaltungsgebäudes mit 7 Boarding-Appartements und 8 Wohnungen mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Rhönstraße xxx, 63743 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Befreiungen, Abweichungen, Auflagen, Bedingungen:

  1. Für das Gebäude B wird eine Befreiung von der zulässigen Zahl der Vollgeschosse (II) um ein Vollgeschoss erteilt.

  1. Für die Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen, außerhalb der bebaubaren Flächen vor der amerikanischen Kapelle (Gebäude A) wird eine Befreiung erteilt.

  1. Hinsichtlich der Nutzung als Versammlungsstätte (Gebäude A) oder Veranstaltungsgebäude (Gebäude B) sind für beide bauliche Anlagen die Auflagen der Unteren Immissionsschutzbehörde auf Grundlage eines schallschutztechnischen Gutachtens zu beachten.

  1. Von den Abstandsflächen zwischen den Gebäuden A und B sowie zum hinteren Bestandsgebäude wird eine Abweichung erteilt.

  2. Die Tiefgarage ist im nicht überbauten Bereich mit einer mindestens 50 cm starken Erd-/ Substratschicht zu überdecken und intensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Begrünung und Bepflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

  1. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen und 7 großkronigen Laubbäumen gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € für die Begrünung und Bepflanzung und in Höhe von xxx € für die Baumpflanzungen zu hinterlegen.

  1. Die Tiefgaragenzufahrt und die für das Bauvorhaben notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze innerhalb der Tiefgarage, außerhalb des Baugrundstückes Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, sind dinglich zu sichern.

  1. Für das Bauvorhaben ist ein Kinderspielplatz mit einer Fläche von ca. 60 m² zu errichten und mit einer Sandspielfläche und Spielgeräten auszustatten. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…X..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 11.02.2021 12:04 Uhr