Klimaneutrale Verwaltung bis zum Jahr 2030 - Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn vom 09.11.2020 - Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 08.11.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 12.11.2020 ö Beschließend 6UKVS/9/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Umsetzung des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes 2011“ (IEKK)
Die klimaneutrale Verwaltung ist ein weiterer Schritt bei der Umsetzung der im Stadtrat bereits beschlossenen Ziele des IEKK. Eine Klimaneutralität geht zwar über die angestrebten Ziele hinaus, welche sich die Stadt bis zum Jahr 2030 für den normalen Gebäudebestand gesetzt hatte (siehe Leitsätze Seite 87 – Punkt-1 und Schlusspunkt-8), doch in Punkt-2 der Leitsätze wird darüber hinaus die Vorbildfunktion der öffentlichen Liegenschaften ausdrücklich betont.




Mit der klimaneutralen Verwaltung schließt sich die Stadt außerdem den aktuellen Empfehlungen und der eigenen Vorgehensweise der bayerischen Staatsregierung an:

**************Art. 11c BayNatschG  -  Klimaneutrale Verwaltung
1Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern nehmen Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr, insbesondere bei der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie, der Nutzung erneuerbarer Energien und ihren Beschaffungen mit dem Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. 2 Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend Satz 1 zu verfahren.
Quelle: Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) zuletzt geändert am  21. Februar 2020.
****************
Erläuterung:
Klimaneutralität ist zu unterscheiden von Emissionsfreiheit, bei der keine Treibhausgasemissionen auftreten, also auch nicht kompensiert werden müssen.

Grundsätzlich - und insbesondere für die Stadt Aschaffenburg gilt im Klimaschutz:
  • Deutlich im Vordergrund sollen Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen stehen.
  • Für restliche Emissionen sollen geeignete und möglichst lokale Ausgleichsmaßnahmen gefunden werden.


Begründung:  Klimarelevanz:  
Einstufung der Klimarelevanz-Prüfung:  „sehr klimarelevant“.
Die angestrebten THG-Einsparungen liegen über der Stufe von 170 [to THG/a].
(Quelle: Klimarelevanz-Bewertung gemäß Systematik bzw. Leitlinien des Klimabündnisses zusammen mit ifeu-Heidelberg und BMU;   THG: Treibhausgas-Äquivalenz).


Kosten und Vorgehensweise:
  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung das Ziel für eine klimaneutrale Verwaltung bis zum Jahr 2030 zu planen und umzusetzen.
  2. Einzelschritte sind dem Stadtrat regelmäßig zu berichten, und
  3. Einzelschritte welche Kosten erzeugen und nicht im Haushalt enthalten sind, sind vom Stadtrat einzeln zu beschließen.

.Beschluss:

I.
A) Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung folgendes Ziel umzusetzen:
„Die Stadtverwaltung wird bis zum Jahr 2030 klimaneutral“.

  • Deutlich im Vordergrund sollen Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen stehen.
  • Für restliche Emissionen sollen geeignete Ausgleichsmaßnahmen gefunden werden.

Kosten und Vorgehensweise:
  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung das Ziel für eine klimaneutrale Stadtverwaltung bis zum Jahr 2030 zu planen und umzusetzen.
  2. Einzelschritte sind dem Stadtrat regelmäßig zu berichten, und
  3. Einzelschritte, welche Kosten erzeugen und nicht im Haushalt enthalten sind, sind vom Stadtrat einzeln zu beschließen.

B) Die Anträge von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn vom 08.11.2020 und von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 09.11.2020 (Anlage 4) werden berücksichtigt.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[..x..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 11.02.2021 12:04 Uhr