Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Lebendige Zentren“ - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024 - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 15.01.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2021 ö Beschließend 12PL/1/12/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c und 7 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Lebendige Zentren“ (früher „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“) aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Diese wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 05.10.2020 bereits beschlossen. Allerdings ist es aufgrund der aktuellen Finanzplanung erforderlich, diese zu überarbeiten.

Für das Jahr 2021 ist nun geplant, für folgende Projekte einen detaillierten Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

- Neugestaltung des Freihofsplatzes mit Einrichtung von (überdachten) Fahrrad-Abstellanlagen und der Freihofsgasse:
Der Freihofsplatz befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Freihofsgasse ist auf Grund des eingebauten Materials schlecht begehbar. Es wird daher vorgeschlagen, Platz und Gasse entsprechend den Vorgaben des Stadtbodenkonzepts zu sanieren. Am Freihofsplatz kann in diesem Zusammenhang eine Mobilitätsstation mit einer zentralen, überdachten Stellplatzanlage für Fahrräder entstehen. Im Rahmen der Sanierung können nur die Kosten der Teilmaßnahmen bezuschusst werden, für die keine anderen Fördermittel zur Verfügung stehen (z. B. Radverkehrsförderung)
Voraussichtliche (anteilige) Kosten und Ausführungszeitraum: 1.000.000 € / 2022 - 2023

- Umgestaltung Unterführung zur City-Galerie:
Diese Unterführung liegt zwar außerhalb des Sanierungsgebietes, ist aber für die Verbindung aus dem Sanierungsgebiet zum Hauptbahnhof und zur City-Galerie von großer Bedeutung. Sie stammt aus den 1970-er Jahren und ist in ihrer Gestaltung äußerst unattraktiv. Es gilt, die die unfreundliche, schlecht beleuchtete und damit dunkle Verbindung deutlich aufzuwerten und damit deren Attraktivität zu erhöhen. Hierfür soll zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2021 - 2022

- Errichtung eines Spielpunkte-Parcours
In der Innenstadt existieren bereits mehrere Spielpunkte („Dribbler“ am Alfons-Goppel-Platz, „Der springende Punkt“ am Plätzchen Roßmarkt / Ohmbachsgasse, „Das Gras“ in der Sandgasse).  Weitere Spielpunkte sollen an den Stellen, wo dies sinnvoll und aus Platzgründen möglich ist, errichtet werden. Diese Spielpunkte sind insbesondere für Familien mit Kleinkindern bestimmt und sollen die Attraktivität der Innenstadt erhöhen
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2021 - 2022

- Ausarbeitung eines Gestaltungshandbuches:
In der Innenstadt finden sich noch eine Reihe historischer Gebäude. Der Eindruck für den Besucher wird aber sowohl durch moderne Einbauten (v. a. in den Erdgeschosszonen dieser Häuser) als auch durch neuzeitliche Bauten in deren Umfeld getrübt. Ein Gestaltungshandbuch soll den Grundstückseigentümern als Empfehlung dienen, wie ein Gebäude deutlich aufgewertet und sich besser in die Umgebung einfügen kann.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 50.000 € / 2021 - 2022

- Dokumentation „50 Jahre Sanierung“
Der Beschluss zur Festlegung der Innenstadt als Sanierungsgebiet datiert vom 11.10.1971. Es sind seitdem nahezu 50 Jahre vergangen. Eine Vielzahl von Maßnahmen konnte realisiert und die Innenstadt sowohl als Wohnstandort als auch als attraktives Zentrum der Region deutlich aufgewertet werden. Die wesentlichen Maßnahmen sollen nun zusammengestellt und in Form einer Dokumentation veröffentlicht werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 50.000 € / 2021 - 2022

- Projektfonds 2022 - 2023:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2022 und 2023 ist im Jahr 2021 ein neuer Förderantrag einzureichen. Es ist Vorgabe des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, dass von den Beteiligten im Gebiet 50 % der entstehenden Kosten auf freiwilliger Basis erstattet werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2022 - 2023

Allgemeines

Der Entwurf des Sanierungsprogramms ist der Regierung von Unterfranken bereits bekannt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2022 durchgeführt (Haushaltsjahr 2022), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2021).

Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

.Beschluss: 1

Der Bericht der Verwaltung zum Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 15.01.2021 (Anlage 7) wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung erläutert, dass das wichtige Thema Trinkwasserbrunnen verwaltungsintern besprochen werden muss, dass ein Teil der beantragten Forderungen (z. B. die Verlegung des Ludwigbrunnens oder die Änderungen von Verkehrsführungen) im Planungs- und Verkehrssenat besprochen wird und dass ein Teil der Maßnahmen (z. B. Vorplatz der TG Alexandrastr.) bereits in der Bedarfsmitteilung enthalten sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I. Die in der Anlage 8 beigefügte fortgeschriebene Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ für das Jahr 2021 sowie für die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2021 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
  3. die Finanzierung für die Jahre 2022 - 2024 nach den Werten im Jahresantrag 2021 fortzuschreiben.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2021 09:43 Uhr