Freiwilliger Betriebskostenzuschuss der Stadt Aschaffenburg für die Maria-Ward-Stiftung Aschaffenburg; Erhöhung des Zuschusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.01.2021 ö Beschließend 18PL/1/18/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Plenums vom 17.10.2016 wurde der Maria-Ward-Stiftung Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2017 ein jährlicher Betriebskostenzuschuss für die Maria-Ward-Schule Aschaffenburg in Höhe von 230 €/Schüler, maximal jedoch zur Höhe des nachgewiesenen Defizits gewährt.

Die Maria-Ward-Stiftung hat mit Schreiben vom 14.12.2020 beantragt, diesen Zuschuss zu erhöhen. Die Stiftung begründet dies mit den dringend anstehenden brandschutztechnischen Maßnahmen und der Ertüchtigung der Rettungswege, Brand- und Rauchabschnitte, sowie mit den Nutzungsänderungen für einzelne Räume. Die Gesamtkosten von rund 500.000 € nach Abzug der staatlichen Förderung könne die Stiftung in ihrer ohnehin defizitären Situation keinesfalls durch den laufenden Haushalt finanzieren. Ziel sei es, das Bauvorhaben in 2021 umzusetzen, da einige Auflagen der Baugenehmigungsbehörde (z. B. Einbau von Brandschutztüren, Erneuerung der Brandmeldeanlage) oberste Priorität haben.

In der Vergangenheit hatten Stadt und Landkreis Aschaffenburg schon verschiedene Male Investitionskostenzuschüsse an die Maria-Ward-Schulen geleistet, sich dann aber darauf verständigt, dies zukünftig nicht mehr zu tun, sondern vorzugsweise den Pro-Kopf-Anteil am Betriebskostendefizit pro Schülerin zu erhöhen.

Im Gegensatz zu kommunalen Schulträgern erhält die Maria-Ward-Schule bzw. Maria-Ward-Stiftung als privater bzw. kirchlicher Träger zwar staatliche Förderungen, kann selbst aber keine Gastschulbeiträge nach Art. 10 BaySchFG von den Kommunen erheben, aus deren Gebiet die Schülerinnen kommen.

In Anbetracht des vorgenannten Sachverhaltes schlägt die Verwaltung eine Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses pro Schülerin für die Haushaltsjahre 2021 – 2025 auf bis zu maximal 310 € vor, um so die Maria-Ward-Stiftung bei der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen zu unterstützen. Damit kann der ungedeckte Kostenaufwand der Brandschutzmaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren teilweise refinanziert werden.

Ab dem Haushaltsjahr 2026 würde der Höchstbetrag pro Schülerin ohne den Baukostenzuschuss gerundet 250 € betragen, wobei für die Zukunft vorgeschlagen wird, diesen Zuschuss an die regelmäßige Entwicklung der Gastschulbeiträge prozentual anzupassen.

Hierdurch wird eine zukunftsfähige finanzielle Basis für den Erhalt des Schulstandortes der Maria-Ward-Schulen in Aschaffenburg und Planungssicherheit für die Stiftung geschaffen.

Der Landkreis Aschaffenburg hat am 03.12.2020 einen gleichlautenden Beschluss gefasst.

Es wird daher vorgeschlagen, dass die Stadt Aschaffenburg in Anlehnung der Zuschussgewährung beim Landkreis Aschaffenburg die Betriebskostenzuschüsse anpasst.

Derzeit besuchen 350 Schüler aus dem Stadtgebiet die Maria-Ward-Schule, so dass für das Haushaltsjahr 2017 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 108.500 € (statt bisher 80.500 €) zu gewähren ist.

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Thomas Giegerich beantragt für die GRÜNE-Stadtratsfraktion, dass eine Entscheidung über den beantragten Betriebskostenzuschuss mit dem Abschluss der Grundstücksverhandlungen für den Neubau der Brentanoschule verbunden und solange ausgesetzt wird. Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing lässt daraufhin über diesen Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 2

I. Die Stadt Aschaffenburg gewährt der Maria-Ward-Stiftung Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2021 einen Betriebskostenzuschuss von maximal 310 € (inkl. einem Baukostenzuschuss von 60 €) und ab dem Haushaltsjahr 2026 einen Betriebskostenzuschuss von maximal 250 € je Schüler/in mit gewöhnlichem Aufenthalt im Stadtgebiet Aschaffenburg. Maßgebend hierfür ist jeweils das nachgewiesene Defizit der Jahresrechnung des Vorjahres.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[x]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 02.03.2021 09:43 Uhr