Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28) - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 03.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.04.2021 ö Vorberatend 3PVS/4/3/21
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.05.2021 ö Beschließend 1PL/6/1/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 07.10.2019 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes i. S. d. § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28) beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18.10.2019, berichtigt am 21.02.2020, ortsüblich bekanntgemacht.

In der Sitzung des Plenums am 19.10.2020 hat der Stadtrat die Planungsziele für die aufzustellenden Bebauungspläne im Bereich nördlich der Ludwigsallee gebilligt.

Die Voraussetzungen zum Erlass einer Veränderungssperre sind damit erfüllt.
Zudem steht im Bereich dieses Bebauungsplanentwurfs ein Baugesuch zur Entscheidung an, so dass empfohlen wird, diese Veränderungssperre zu erlassen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3.634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1.728) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 3/28) (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…x..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 21.06.2021 09:40 Uhr