Ottostraße - Neuordnung des Verkehrsraumes und Grundinstandsetzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 02.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.02.2021 ö Beschließend 3PVS/2/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage
Am 18. Januar 2021 wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss im Stadtratsplenum für den Neubau der Kindertagesstätte gefasst. Um eine adäquate Erschließung insbesondere sichere Fußwege zur Kindertagesstätte anbieten zu können, wird eine Grundinstandsetzung der maroden Fahrbahn und des Gehwegs im Rahmen der Kita-Baumaßnahme als zwingend erforderlich angesehen. Ein sicherer Gehweg, um den Kindergarten gefahrlos zu erreichen, ist mit derzeitiger Aufteilung des Verkehrsraumes nicht gegeben.
Daher umfasst die Planung neben der Grundinstandsetzung die Einrichtung einer südlichen Gehweganlage sowie einer zusätzlichen Querungshilfe und Kurzzeitparkplätze für das Holen und Bringen der Kinder.







Bestand und Planung
  1. Bestand
Motorisierter Individualverkehr (MIV):
Der MIV wird einstreifig geführt und unterliegt einer Tempo-30 Regelung. Das tägliche Verkehrsaufkommen lag bei der letzten Messung im Jahr 2020 bei ca. 4200 Kfz/d.
Die Fahrbahn weißt Risse und Ausbrüche in der Deckschicht sowie Aufplatzungen und Zerstörungen der Asphaltbefestigungen auf. Ungleiche Textur und Jahrzehnte alte Pflasterbeläge mit schadhaftem und unzureichendem Schichtenverbund verstärken das Erscheinungsbild und den baulich maroden Aufbau der Fahrbahn. Zusätzlich sind bordnahe Risse und Ausbrüche im Bordsteinbereich sowie Rissbildungen und Absenkung bzw. Unebenheiten um Einbauten (z. B. Kanaldeckel, Straßenabläufe etc.) herum zu verzeichnen.
Die o. a. Schäden sind mit einer Deckensanierung nicht zu beheben und erfordern eine Grundinstandsetzung.
Die Fahrbahnbreiten liegen i. allg. zwischen 7,00 m und 7,30 m.

Radverkehr:
Der Radverkehr wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Im Radverkehrsnetz der Stadt Aschaffenburg ist der Streckenabschnitt gem. Radverkehrskonzept eine Hauptverbindung 1.  Ordnung.

Ruhender Verkehr:
Entlang der südlichen Fahrbahnseite besteht die Möglichkeit am Fahrbahnrand zu parken (unbeschränktes Parken, kein Bewohnerparken). Baulich eingerichtete Stellplätze sind nicht vorhanden.

Fußgängerverkehr und Querungsmöglichkeiten:
Der Fußgängerverkehr wird einseitig entlang der nördlichen Straßenseite geführt. Die Breite der Gehweganlage variiert anhand der Grundstücksgrenzen und liegt zwischen 2,10 m und 2,40 m.
Querungsmöglichkeiten für Fußgänger sind am Knoten Müllerstr./ Ottostr. inform einer Lichtsignalanlage (LSA) sowie nahe des Einmündungsbereiches Ottostraße/ Dammerstraße inform eines Fußgängerüberweges (FGÜ) vorhanden (siehe Anlage 1). Beide Querungsanlagen sind regelkonform eingerichtet. Zwischen den vorhandenen Querungsmöglichkeiten liegen ca. 300 m.

ÖPNV:
Im Planungsgebiet verkehren die städtischen Buslinien 2 und 11.

  1. Planung
Der Planung liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien, Straßenverkehrsordnung (StVO) und DIN-Normen zugrunde.

Motorisierter Individualverkehr (MIV):
Der Straßenraum ist regelkonform mit einer Breite von 6,50 m vorgesehen. Dies ermöglicht Begegnungsverkehr von Bussen oder LKW.
Die streckenbezogene Tempo 30- Regelung behält weiterhin Gültigkeit.

Radverkehr:
Der Radverkehr wird auch zukünftig im Mischverkehr geführt. In T30-Bereichen entspricht dies dem Radverkehrskonzept. Ggf. lässt sich durch Markierungen am Fahrbahnrand die Führung des Radverkehrs nochmals verdeutlichen, ähnlich wie im weiteren Verlauf des Straßenzugs Langestraße.

Ruhender Verkehr:
Um das Holen und Bringen der Kinder zu erleichtern, werden 8 Parkstände als Hol- und Bringzone für Kurzzeitparken baulich angelegt (siehe Anlage 2). Außerhalb der Kurzzeitparkregelung (06.00 Uhr – 20.00 Uhr) stehen die Parkierungsanlagen frei zur Verfügung.
Die Einrichtung von Senkrechtparkern ermöglicht das Anfahren der Stellplätze aus beiden Fahrtrichtungen, wodurch wildes Parken am Straßenrand verhindert werden soll.
Die Parkstände sind regelkonform mit einer Länge von 5,0 m geplant. Diese setzt sich aus einer Parkstandslänge von 4,30 m zuzüglich 0,7 m Überhang zusammen. Die Breite der Parkstände beträgt je nach angefahrenem Stellplatz in Abhängigkeit der erforderlichen Baumscheiben 2,5 bzw. 2,4 m.

Fußgängerverkehr, Querungsmöglichkeiten und neue Querungsanlage:
Auf der südlichen Seite ist die Neuanlage eines Gehweges mit einer Breite von 2,5 m geplant. Im Bereich der baulich geplanten Parkstände muss aufgrund topographischer Zwangspunkte die Gehwegbreite auf 2 m reduziert werden. Als platzsparende Stützmaßnahme wird der Einbau einer Spundwand vorgeschlagen.
Wegen der neuen Kindertagesstätte sieht die Verwaltung zur bestmöglichen Verkehrssicherheit der schutzbedürftigen Kinder die Einrichtung einer Fußgängerschutzanlage (FSA) auf Höhe des Zuganges als Bedarfsampel vor.
Damit wird den Fußgängerbeziehungen aus den umliegenden Straßen wie Burchardt- oder Merlostraße Rechnung getragen (siehe Anlage 1). Zusätzlich hierzu wird bereits derzeit das Betriebsgelände der Kalkwerke als Abkürzung von Fußgängern benutzt. Eine Schließung der Tore, die dies verhindern, ist aus betrieblichen Gründen nicht immer möglich.
Mit der Einrichtung einer FSA kommt die Verwaltung zusätzlich den Anforderungen der Behindertenbeauftragten der Stadt Aschaffenburg nach. Eine Stellungnahme hierzu liegt dem Stadtplanungsamt vor.

ÖPNV:
Der ÖPNV- Betrieb wird von der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt.

Baumbestand und Grünflächen:
Aufgrund der geplanten Straßenbaumaßnahme sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Baumfällungen erforderlich.
Im Bereich der Zufahrt des Kindergartens wird ein Baum mit einer begehbaren Baumscheibe versehen.
Sämtliche neu zu versiegelnde Flächen werden gem. der aktuellen Bayerischen Kompensationsverordnung ausgeglichen.

Abstimmung, Grunderwerb und Kosten
Die geplante Baumaßnahme wurde mit Gartenamt, Tiefbauamt, Hochbauamt, Straßenverkehrsbehörde, Polizei sowie der Behindertenbeauftragten der Stadt Aschaffenburg und dem Architekturbüro Ritter und Bauer (Planung Kita) abgestimmt.
Die geplante Baumaßnahme liegt im öffentlichen Raum auf Flächen der Stadt Aschaffenburg. Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die geplante Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet. Die Stadt Aschaffenburg bemüht sich um finanzielle Mittel aus dessen Förderprogrammen.
Die Kosten für die Baumaßnahme liegen nach derzeitigem Kenntnisstand bei rd. 500 000 €. Darüber hinaus sind in derzeitigem Planungsstand weder Boden- noch Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Kostensteigerungen ergeben können.
Die Fertigstellung des Kindergartens ist für Ende 2022 vorgesehen. Die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme ist in Abstimmung mit der Hochbaumaßnahme im Jahr 2022 vorgesehen.

Klimawirkungsprüfung
Die Bundesregierung hat zu verschiedenen Planungshorizonten Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in Deutschland aufgestellt. In diesem Sinne werden Maßnahmenpakte geschnürt, die zur Umsetzung dieser festgesetzten Ziele beitragen sollen. Ein Fokus liegt hierbei auf dem Verkehrswesen, wobei gerade im innerstädtischen Bereich den Infrastrukturanlagen für Fußgänger- und Radverkehre eine entscheidende Rolle zukommt und Potential für den Ausbau umweltschonender Mobilität bietet.  
Hierbei spielen sichere, durchgängige sowie umwegarme Fußgänger- und Radverkehrsanlagen im städtischen Bereich eine entscheidende Rolle in der Verkehrsmittelwahl um das Auto für Kurzstrecken stehen zu lassen.
In vorliegender Baumaßnahme werden der innerstätische Fußgängerverkehr und die Aufenthaltsqualität durch die Einrichtung einer durchgängig beidseitig angelegten Gehweganlage sichtbar gefördert. Mit der Sanierung der Ottostraße wird auch eine Hauptverbindung 1. Ordnung für den Radverkehr ertüchtigt. Dies erhöht die Sicherheit und Attraktivität der innerstädtischen Fahrradrouten. Auch die Verlagerung der seitlichen Parkierungsanlagen in die umliegenden Parkhäuser trägt nicht nur zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie Übersichtlichkeit des Seitenraumes, sondern auch zu einer Minimierung von Schadstoffbelastung bei, da der Suchverkehr verringert wird.
Durch die Stärkung des innerstätischen Fußgängerverkehres und Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Seitenbereichen werden nicht nur der Kohlenstoffdioxidgehalt in der Luft, sondern auch die Belastungen durch andere Schadstoffe und Lärmemissionen verringert. Durch Investitionen in Maßnahmen des Fußgängerverkehres wird zum einen das Verkehrsverhalten nachhaltig auf die Aktive Mobilität gelenkt, und zum anderen auch die ohnehin knappen innerstädtischen Flächenressourcen geschont. Der Planung liegen ein Übersichtsplan (o. M., Anlage 1) und ein Lageplan im Maßstab 1: 500 (Anlage 2) bei.

.Beschluss:

I.
1. Die Planung zur Ottostraße wird zur Kenntnis genommen.

2. Um eine sichere und adäquate Erschließung zur neuen Kindertagesstätte in der Ottostraße zu ermöglichen, wird einer Grundinstandsetzung zwischen dem Knoten Müllerstraße/Ottostraße und Merlostraße sowie einer Neuordnung des Verkehrsraumes mit der Einrichtung einer neuen Gehweganlage auf der Südseite, von 8 Kurzzeitparkplätzen und einer neuen Fußgänger-schutzanlage zugestimmt.

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die weiteren Planungsschritte zu veranlassen.

4. Die Einführung einer Fahrradstraße in der Ottostraße wird geprüft.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…X..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [  x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2021 19:14 Uhr