Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, westlicher bzw. südwestlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 4319, 4382, 4381 und 4338, südlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 4343/15 und 4343/14, Lug ins Land, Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29)
- Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.04.2021
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 07.10.2019 die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes i. S. d. § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, westlicher bzw. südwestlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nr. 4319, 4382, 4381 und 4338, südlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nr. 4343/15 und 4343/14, Lug ins Land, Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29) beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18.10.2019, berichtigt am 21.02.2020, ortsüblich bekanntgemacht.
In der Sitzung des Plenums am 19.10.2020 hat der Stadtrat die Planungsziele für die aufzustellenden Bebauungspläne im Bereich nördlich der Ludwigsallee gebilligt.
Die Voraussetzungen zum Erlass einer Veränderungssperre sind damit erfüllt.
Zudem steht/stehen im Bereich dieses Bebauungsplanentwurfs Bauvorhaben an, so dass empfohlen wird, diese Veränderungssperre zu erlassen.
.Beschluss:
I.
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3.634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1.728) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, westlicher bzw. südwestlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 4319, 4382, 4381 und 4338, südlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 4343/15 und 4343/14, Lug ins Land, Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 3/29) (Anlage 2).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[x] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 05.07.2021 09:54 Uhr