Neubau einer Lagerhalle zu Vorführzwecken auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg durch die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat, 03.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 03.03.2021 ö Beschließend 5UKVS/3/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 21.12.2020 beantragte die Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH den Neubau einer Lagerhalle zur Vorführzwecken auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg.

Auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx sind weitere 3 Neubauten geplant, die ebenfalls mit jeweils separaten eigenständigen Bauanträgen zur Genehmigung vorliegen. Es handelt sich dabei um folgende Vorhaben:
  • Neubau eines Bürogebäudes,
  • Neubau eines Sozialgebäudes und eines Werkstattgebäudes für Arbeitstherapie,
  • Neubau eines Parkhauses.

Für die Neubauten des Parkhauses, der hier beantragten Lagerhalle und dem Sozialgebäude sollen die bestehenden Gebäude Nrn. 46, 47, 48, 52, 53, 55, 56, 57, 63, 67 abgebrochen werden.
Die Gesamtgrundstücksgröße beträgt 26.702 m².
Bei dem Gebäude handelt es sich um eine 1-geschossige Lagerhalle welche Vorführungszwecken (Präsentationshalle, Showroom) dient.
Der Zugang der Halle erfolgt über die Nordseite, an dieser Seite liegt auch die Andienung über einen Tiefhof mit zwei Ladetoren. Diese Andienung ist über eine neue Zufahrtstraße von der Lindestraße her erreichbar.
An der Ostseite, über die Werksstraße, gibt es ein zusätzliches ebenerdiges Tor sowie die Möglichkeit barrierefrei in das Gebäude zu gelangen.
Erdgeschossig gibt es Büro-, sowie Sozialraumeinbauten (WC-Anlagen, Umkleiden, Duschräume), welche der zeitweisen Nutzung des Gebäudes dienen.
Es sind keine dauerhaften Arbeitsplätze in der Lagerhalle geplant.
Zusätzlich zu diesen Räumen werden haustechnische Räume als Einbauten in der Nord-Ost Ecke des Gebäudes errichtet, welche der Versorgung des Gebäudes dienen.
Die Lagerhalle wird in Teilen mit Regalen bestückt, wobei diese nicht für Lagerzwecke im klassischen Sinne genutzt werden, sondern zu Vorführungszwecken für Kunden im Bereich der Logistik und Nutzung von Staplern des Mieters. Daher beschränkt sich das Lagergut auf ein Minimum. Es ist keine Lagerung von Gefahrgütern vorgesehen.
Die erforderlichen Parkplätze für die geplante Lagerhalle werden in dem neu errichteten Parkhaus nachgewiesen, welches in einem separaten Antrag beantragt wird. Notwendige Fahrradstellplätze werden im Bereich des Parkhauses (Treppenhaus) errichtet.
Der Neubau weist in seiner Außengestaltung farbliche Elemente auf, welche auch in den anderen geplanten Neubauten zu finden sind.
Die Sandwichfassade wird als klassische Fassade für eine Logistik-/Lagerhalle gewählt. Die grundsätzliche Fassade ist dezent in Wirkung und Farbigkeit gewählt, mit einzelnen farblichen Akzenten sowie einer Übereckverglasung (Pfosten-Riegel-Konstruktion) im Bereich der Nordwestecke. Diese soll einen Einblick in das Gebäude ermöglichen und das Gebäude optisch aufwerten.
Das Gebäude wird mit einem Flachdach errichtet.
Die Lagerhalle wird spezifisch für einen Mieter (Linde Material Handling GmbH) errichtet. Dieser möchte die Halle zu Präsentationszwecken im Bereich Stapler-Logistik nutzen.
In der Halle finden neben Präsentationen von Produkten auch zeitweise Fortbildungen statt.
Die Betriebszeit ist in der Regel von Montag bis Freitag von 6:00 bis 20:00 Uhr.


II.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Baulinienplans Nr. 8, welcher für das Baugrundstück Festsetzungen über Baulinien und Baugrenzen enthält. Im Übrigen liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, jedoch in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ im Sinne des § 34 BauGB. Die nähere Umgebung hat den Charakter eines „Gewerbegebietes“ im Sinne des § 8 BauNVO. Aus dem Baulinienplan Nr. 8, bzw. der näheren Umgebung leiten sich folgende Vorgaben ab:
Gewerbegebiet - GE
Höhe bis 21,3 m
überbaute Grundstücksfläche: bis zu 80 %
Grundfläche bis zu 15.600 m²
abweichende Bauweise
Baugrenze, Baulinie


Art der baulichen Nutzung

Die beabsichtigte Nutzung als Lagerhalle, Präsentationshalle und Showroom fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig.

Maß der baulichen Nutzung

Die maximal zulässige Grundfläche wird eingehalten. Das Gebäude bleibt mit einer Höhe von 13,50 m deutlich unter der zulässigen Höhe in diesem Gebiet und unterschreitet auch deutlich die Trauf- und Fristhöhe der Wohngebäude auf der gegenüberliegenden Seite der Lindenstraße.

Überbaubare Fläche

Das Bauvorhaben bleibt hinter der Baugrenze zurück. Im Bereich der Baulinie ist keine Bebauung geplant, so dass die Vorgaben eingehalten werden.

Bauweise

Im Baugebiet herrscht sowohl eine offene, wie auch eine geschlossene Bauweise (abweichende Bauweise) vor. Das Vorhaben fügt sich insoweit ein.

Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze

Die definierten 10 Mitarbeiter der Halle haben ihren eigentlichen Arbeitsplatz im neu errichteten Bürogebäude und halten sich nur zeitweise in der Halle auf. Daher sind die notwendigen Stellplätze (PKW) grundsätzlich über den Stellplatznachweis des Büros abgegolten. Zusätzlich werden in diesem Bauantrag die notwendigen Stellplätze ebenfalls berechnet und nachgewiesen.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Büro- und Verwaltungsräume je 40 m² Nutzfläche ein PKW-Stellplatz vorzusehen. Bei einer Nutzfläche von ca. 99 m² für Büroräume ergibt sich ein Bedarf von 2,5 KFZ-Stellplätzen. Für Lagerräume ist je 100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte 1 KFZ-Stellplatz nachzuweisen. Bei 7 Mitarbeiter/innen ergibt sich ein Bedarf von 2,5 Stellplätzen. Der Gesamtbedarf liegt damit bei 5 KFZ-Stellplätzen. Dieser Bedarf wird im Parkhaus (BV-Nr. xxx) nachgewiesen.

Für Büro- und Verwaltungsräume ist je 60 m² Nutzfläche ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Für die Lagerräume ist je 5 Mitarbeiter/innen 1 Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Insgesamt ergibt sich ein Bedarf von 3 Fahrradabstellplätzen.
Nach der Stellplatzberechnung werden 5 PKW Stellplätze im Parkhaus und 3 Fahrradabstellplätze auf der ausgewiesenen Fahrradabstellfläche an der Nordseite des Parkhauses nachgewiesen und dauerhaft gesichert.

Erschließung

Die Erschließung ist gesichert.

Die äußere Erschließung des Gebäudes erfolgt über die Nordseite neben der Andienung.
Ein barrierefreier Zugang ist aufgrund der vorhandenen Topografien des Grundstückes nur von der Werksstraße aus möglich. Das Gebäude wird als erdgeschossige Halle errichtet, daher sind alle Bereiche innerhalb des Gebäudes barrierefrei zu erreichen.

Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden eingehalten.

Gestalterische Vorgaben und Begrünung

Auf dem Grundstück werden 6 Bestandsbäume erhalten.
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag der Firma H+B Hallen- und Bodenentwicklungsgesellschaft mbH zum Neubau einer Lagerhalle zu Vorführzwecken auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg in der Hefner-Alteneck-Straße, 63739 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…X..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 10:56 Uhr