Klimaplenum -Sachstandsbericht zur Eindämmung der Lichtverschmutzung bezüglich Straßenbeleuchtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat, 16.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 16.06.2021 ö Beschließend 5UKVS/6/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg ist für die Beleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet zuständig. Die Beleuchtungseinrichtungen unterliegen der Straßenbeleuchtungsrichtlinie der DIN EN 13201 (Teil 1 bis 4). 

Seit nunmehr 10 Jahren werden in Aschaffenburg die fast 10.000 Straßenleuchten stufenweise umgerüstet. Mittlerweile ist ca. ein Drittel der Straßenbeleuchtung mit moderner LED-Technik ausgestattet. In der Regel werden jährlich bis zu ca. 500 Leuchten getauscht und unter der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesumweltministerium (BMU) mit 20 % der Investitionskosten gefördert.

Zu Beginn der Umrüstung hatte die Fachwelt die Lichtfarbe 4.000 K (neutral Weiß) als besten Kompromiss zwischen Energieeffizienz, Komfort und Farbwiedergabe empfohlen. In Aschaffenburg und in den meisten Kommunen in Deutschland wurde entsprechend verfahren. Unabhängig von der Leuchtentechnik kommt in Aschaffenburg auch eine Halbnachtschaltung zum Einsatz, bei der die Leuchten bei Dämmerung mit 100 % Beleuchtungsstärke eingeschaltet und ab ca. 22 Uhr auf 50 % gedimmt werden.

Die LED-Technik hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt und es gibt neue Möglichkeiten, Erkenntnisse sowie Handlungsempfehlungen bezüglich Lichtverschmutzung und Artenschutz. So hat sich die Energieeffizienz derart gesteigert, dass mittlerweile auch eine Lichtfarbe von 3.000 K nur geringe Energieeinbußen bis maximal 10 % gegenüber 4.000 K aufweist. Gegenüber konventioneller Lampen weisen die heutigen LED-Leuchten mit 3.000 K in der Regel eine Energieeinsparung von mindestens 50 % auf. Die ist auch Voraussetzung, um die Investitionen in eine Förderung zu bringen.

Entsprechend den Kriterien 4. Leuchtdauer und 5. Lichtfarbe aus dem Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung (veröffentlicht vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im September 2020) schlägt die Stadtverwaltung vor, folgende Änderungen im Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung vorzunehmen:

  1. Zeitabhängige Dimmung

Alle neuen LED-Leuchten, die keine eigene sensorbasierte Lichtstärkesteuerung besitzen, erhalten folgende vorprogrammierte zeitabhängige Dimmung:

  1. Einschaltzeitpunkt – 22 Uhr: 100 %
  2. 22 Uhr – 24 Uhr: 50 %
  3. 24 Uhr – 5 Uhr: 30 %
  4. 5 Uhr – 6 Uhr: 50 %
  5. 6 Uhr – Ausschaltzeitpunkt: 100 %

  1. Lichtfarbe

    1. Standardmäßig werden bei Umrüstung oder Neubau LED-Leuchten mit einer Lichtfarbe von 3.000 K statt wie bisher 4.000 K verwendet. Das gilt grundsätzlich für Anliegerstraßen, Nebenstraßen, Hauptstraßen, Plätze, Geh- und Radwege außerhalb von Schutzgebieten oder naturnahen Gebieten.

    2. Für Straßenbeleuchtungsanlagen in der Nähe von Schutzgebieten oder naturnahen Gebieten wie zum Beispiel Parkanlagen oder Arealen in Ufernähe werden bei Umrüstung oder Neubau LED-Leuchten mit einer Lichtfarbe von maximal 2.400 K verwendet.

Bezüglich den Kriterien 1. Zweck der Beleuchtung, 2. Lichtintensität und 3. Lichtlenkung aus dem Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung sieht die Stadtverwaltung für die Straßenbeleuchtung keinen Änderungsbedarf, weil diese Kriterien bereits berücksichtigt und umgesetzt werden.


Anlage
Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung (veröffentlicht vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im September 2020)

.Beschluss:

I. 
1.        Der Bericht der Verwaltung zur Eindämmung der Lichtverschmutzung bezüglich Straßenbeleuchtung wird zur Kenntnis genommen.

2.        Die Verwaltung stellt sicher, dass bei Neu- und Umbaumaßnahmen von Straßenbeleuchtungsanlagen die Handlungsempfehlungen für Kommunen von September 2020 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz berücksichtigt und umgesetzt werden.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant        Teilweise klimarelevant         Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich        [ X ]   kurze Erläuterung in den Begründungen        […..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 08.12.2021 19:15 Uhr