Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.11.2021
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Aufgrund der Geltungsdauer der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wurde im vergangenen Jahr eine inhaltsgleiche Verordnung mit einer Geltungsdauer von einem Jahr beschlossen und die Werkleitung gleichzeitig beauftragt, die Verordnung anhand der Musterverordnung zu überarbeiten und eine Neufassung der überarbeiteten Verordnung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Aufgrund der Musterverordnung wurden dabei folgende inhaltliche Anpassungen vorgenommen:
In § 5 Reinigungsarbeiten die Reinigungshäufigkeit nach Bedarf
wurde ergänzt durch: „regelmäßig aber mindestens einmal im Monat, an jedem ersten Samstag“
und die Regelung für den Laubfall: „Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls bei Bedarf, regelmäßig aber einmal in der Woche, jeweils am Samstag, durchzuführen. Fällt auf den Reinigungstag ein Feiertag, so sind die genannten Arbeiten am vorausgehenden Werktag durchzuführen.“
und die Reinigung von Abflussrinnen und Kanaleinläufe auch nach einem Unwetter.
In § 13 Ordnungswidrigkeiten wurde die Höhe der möglichen Geldbuße auf bis zu fünfhundert Euro konkretisiert.
Die übrigen Änderungen sind redaktionell.
Im Straßenverzeichnis (Anlage 1) der Verordnung wurden Straßenabschnitte einheitlich und eindeutig definiert, Dopplungen entnommen und 2 Straßenabschnitte (Friedrichstraße und Linkstraße) aufgrund geänderter Verkehrsführung neu begrenzt.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat stimmt der als Anlage 8 beigefügten Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter zu.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2022 19:11 Uhr