Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2020 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.12.2021
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Stadt Aschaffenburg und der Hospitalstiftung Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Der Stadtrat hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den vorausgehenden Beschlüssen des heutigen Plenums die Jahresrechnung für die Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 und die Jahresrechnung für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Jahr 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat die Jahresrechnungen in der jeweils vorliegenden Form an. Die Entlastung bedeutet somit, dass haushaltswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht erhoben werden können.
Um umseitige Beschlussfassung wird daher gebeten.
.Beschluss:
I. Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2020 und für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2020 wird erteilt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung:
(ohne Mitwirkung des Oberbürgermeisters Jürgen Herzing)
Datenstand vom 12.01.2023 11:47 Uhr