Aufwertung und Neugestaltung des Schlossufers Aufzugsanlage mit Anbindung zur Oberstadt Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.12.2021 ö Beschließend 10PL/17/10/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Grundlagen

Die Vorplanung für die Aufzugsanlage mit Verbindungsbrücke zur Oberstadt hat am 04.05.2021 der Planungs- und Verkehrssenat mit der Kostenschätzung in Höhe von 1.483.729,00 € (ohne Außenanlagen) beschlossen. 

Die Freianlagen waren nicht Bestandteil der Kostenschätzung, da der Umfang erst nach Abstimmung mit der Schlösserverwaltung beziffert werden konnte, Die zusätzlichen Kosten wurden grob auf 76.450,00 € geschätzt, sodass die Gesamtkostenschätzung sich auf 1.560.179,00 € beläuft. Die Freianlagen umfassen die Pflasterflächen (ca. 170 m2) am Fußpunkt des Aufzuges,
sowie die Anpassungsarbeiten am oberen Hofweg (Kastanienhain) und an der Stützmauerböschung.


  1. Entwurfsplanung

Das Architekturbüro Schmuck aus München hat die Entwurfsplanung für die Aufzugsanalage erstellt. Gegenüber dem bereits vorgestellten Vorentwurf gibt es gestalterisch keine wesentlichen Änderungen.

Die Entwurfsplanung wurde mit der Bayerischen Schlösserverwaltung (BSV), als Eigentümer des Kastanienhains am Marstall, abgestimmt. 
Mit Schreiben vom 05.08.21 hat die Schlösserverwaltung folgende Forderungen formuliert:

Dreh- und Angelpunkt und gartendenkmalpflegerische Grundvoraussetzung der BSV ist die Erhaltung und Wiederherstellung der visuellen Integrität des Kastanienwäldchens. Derzeit schneidet das Ende des oberen Hofweges topographisch in die Fläche des Kastanienwäldchens ein, wodurch sowohl das Höhenniveau gestört ist, als auch Bäume entfallen sind. Im Zuge der weiteren Projektplanung der Aufzugsanlage wäre daher zu berücksichtigen, dass die ursprüngliche Ausprägung des Kastanienwäldchens wiederhergestellt wird und neue negative Eingriffe vermieden werden. Die Wiederherstellung des durchgängigen Niveaus der Fläche des Gartendenkmals und die Ergänzung fehlender Kastanien zur Vervollständigung des Baumdaches stellen daher feste Vorgaben seitens der Bayerischen Schlösserverwaltung dar.
Dies bedeutet, dass sowohl Änderungen an der Höhenlage des Ankunftspunktes des Steges, als auch eine Anpassung des oberen Hofweges im Anschluss an das Kastanienwäldchen erforderlich sein werden. Der Ankunftspunkt des Steges wäre zudem so abzustimmen, dass dieser die Flucht zwischen zwei Baumreihen aufgreift und vor der Hangkante liegt. Das in den Plänen dargestellte Widerlager des Steges wird an der Grundstücksgrenze vor der Hangkante enden müssen, da sonst der Wurzelraum des Kastanienhaines gestört und das Gartendenkmal langfristig geschädigt würde.

Die vorgesehene Flachgründung des Steges konnte deshalb nicht wie geplant weiterverfolgt werden, da das Fundament in das Grundstück des Kastanienhains ragte. Die Verkleinerung des Fundamentes ist statisch möglich, in dem das Fundament auf Micro-Bohrpfählen gesetzt und in den Baugrund rückverankert wird. (+ ca. 39.500,00 €)
Außerdem musste der obere Anschlusspunkt der Verbindungsbrücke geändert werden, so dass der Steg und der obere Hofweg an einem Punkt zusammentreffen. Dadurch werden zusätzliche Anpassungsarbeiten am oberen Hofweg notwendig. (+ ca. 9.000,00 €)

Für die Entwurfsplanung hat das beauftragte Ingenieurbüro Behringer, München die statische Berechnung erstellt. 

Das vom Planungs- und Verkehrssenat am 05.10.2021 beschlossene Lichtkonzept für das Mainufer findet für den Bereich des Aufzuges und der Verbindungsbrücke Berücksichtigung in    der Entwurfsplanung.

Die Sanierung der Stützmauer (ca. 80 m2) im Bereich des Aufzuges wurde zusätzlich in der Kostenberechnung berücksichtigt. Die zeitgleiche Ausführung von Aufzug und Mauersanierung sollte angestrebt werden. Der bauliche Zustand der Stützmauer an der Suicardusstraße wird aktuell auf Veranlassung des Tiefbauamtes durch das Ingenieurbüro Grassl aus Stuttgart untersucht. Die erforderliche Sanierung der kompletten Stützmauer an der Suicardusstraße wird in einem ersten Prüfbericht durch das Ingenieurbüro bestätigt. Die Überarbeitung der Stützmauer ist mit zusätzlich 12.000,00 € in den Außenanlagen veranschlagt.

Weiterhin empfiehlt das Bodengutachten eine Hangsicherung gegen Grundbruch. Der Hang ist derzeit jedoch wegen starken Bewuchs noch nicht einsehbar. Die genaue Maßnahme kann erst im Zuge der Gründungsarbeiten beschrieben werden. Für die Sicherung wurden zusätzlich 30.000,00 € in den Außenanlagen eingestellt.



  1. Kostenberechnung nach DIN 276

Kostengruppe 100        Grundstück                                                                   0,00 €
Kostengruppe 200        Vorbereitende Maßnahmen                                          45.000,00 €
Kostengruppe 300        Bauwerk – Baukonstruktion                                        832.040,00 €
Kostengruppe 400        Technische Anlagen                                                447.155,00 €
Kostengruppe 500        Aussenanlagen                                                138.600,00 €
Kostengruppe 600        Ausstattung                                                                   0,00 €
Kostengruppe 700        Nebenkosten                                                        400.000,00 €

Gesamtkosten                                                                         1.862.795,00 €


  1. Zusätzliche Kosten

Gegenüber der genehmigten Kostenschätzung vom 31.03.2021 (ohne Außenanlagen) sind zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 379.000,00 € entstanden, die sich wie folgt zusammensetzen:

  1. Kosten der Außenanlagen 
einschließlich Beleuchtungsanpassung                                        151.000,00 €

  1. Preiserhöhung Baukostenindex 
(I/21 - III21 = ca. 7,0 %)                                                                    75.000,00 €

  1. Zusätzliche Kosten Aufzugsbauwerk                                          123.000,00 €

  1. Anpassung der Nebenkosten                                                  30.000,00 €



Die zusätzlichen Kosten für das Aufzugsbauwerk (b und c) verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Kostengruppen:

Kostengruppe 200 Vorbereitende Maßnahmen
Das Mainufer wird im Bereich der geplanten Aufzugsanlage als Erdlager für die Baustelle Mischwasserbehandlung an der Willigisbrücke genutzt. Die Zu- und Abfahrt erfolgt über die Suicardusstraße. Da die Aufzugsanlage in die Suicardusstraße ragt muss eine Baustraße um die Baustelle angelegt werden: + 5.000,00 €

Kostengruppe 310/320 Gründung Steg und Bauwerk
Die Änderung der Gründungsarbeiten verursachen Mehrkosten in Höhe von 39.000,00 €. 

Kostengruppe 330 Vertikale Holzkonstruktion
Durch die Einarbeitung der Tragwerksplanung und der Anpassung des Holzpreises entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 23.000,00 €

Kostengruppe 333 Stahlanschlüsse
Die Anpassung des Stahlpreises sowie die detaillierte Tragwerksplanung führen bei den Stahlanschlüssen zu Mehrkosten in Höhe von 30.000,00 €.

Kostengruppe 335/336 Schachtverblechung
Die seitliche Verblechung des Aufzugsschachtes führt zu Mehrkosten in Höhe von 29.000,00 €

Kostengruppe 340 Vertikale Tragkonstruktion
Die Tragkonstruktion des Stegauflagers am Aufzugsbauwerk verteuert sich um ca. 10.000,00 €

Kostengruppe 360 Horizontale Konstruktion (Steg)
Durch genaue Massenermittlung sowie Angaben der Tragwerksplanung werden zusätzliche Kosten in Höhe von 34.000,00 berechnet.

Kostengruppe 363 Bodenbeläge
Die Entwurfsplanung der Bodenbeläge verursachen zusätzliche Kosten in Höhe von 3.000,00 €.

Kostengruppe 460 Aufzugsanlage
Für die detaillierte Planung und die Stahlpreiserhöhung werden zusätzlich 25.000,00 € in die Kostenberechnung eingestellt.



  1. Terminplan

Die Einreichung des Bauantrages ist für Mitte Januar 2022 vorgesehen. Die Ausschreibungen werden im Frühjahr 2022 durchgeführt, die Vergaben sind für Juni 2022 eingeplant. Der Baubeginn der Erd-, Stahlbeton und Spezialtiefbauarbeiten ist für August 2022 terminiert.

.Beschluss: 1

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 6, Dagegen: 31

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 5

Datenstand vom 12.01.2023 11:47 Uhr