Neubau Kreisverkehrsplatz Würzburger Straße / Hofgartenstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.12.2021 ö Beschließend 11PL/17/11/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Der Planungs-und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 21.01.2020 der Entwurfsplanung zum Umbau des Kreisverkehrsplatzes zugestimmt und die weitere Planung freigegeben. 


  1. Projektbeschreibung

Die Ausführungsplanung beinhaltet keine wesentliche Änderung zur vorgestellten Entwurfs-planung.

Einmündung Grünewaldstraße:
Der Einmündungsbereich der Grünewaldstraße wird so verschoben, dass beim Einbiegen eines Müllfahrzeugs bzw. in seltenen Fällen eines Lastzugs die Aufstellbereiche für Fußgänger und Radfahrer nicht überfahren werden. Durch die Verschiebung entsteht so eine ausreichende Aufstellfläche für die wartenden Fußgänger und Radfahrer.
Die neue Lage der Einmündung bedingt den Grundstückserwerb einer privaten Teilfläche (ca. 35 m²). Die privaten Parkstände am Gebäude Haus-Nr. 1 können weiterhin angedient werden.
Der Fahrbereich wird zur besseren Erkennbarkeit durch Poller geordnet. Die Grünewaldstraße bleibt weiterhin verkehrsberuhigter Bereich.
Für den Verschwenk der Einmündung muss ein Baum gefällt werden.
Die Änderung der Zufahrt wurde mit dem Stadtplanungsamt, dem Straßenverkehrsamt, der Polizei und den Entsorgungsbetrieben einvernehmlich abgesprochen.

Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Die Bushaltestelle „Hofgartenstraße“ (Ost) wird von Gebäude Haus-Nr. 1 unmittelbar vor die Hofgartenklinik (Haus Nr. 6) verlegt. Dadurch entfallen 4 Längsparkstände vor dem Klinikgebäude.
Gemäß Absprache mit dem Klinikbetreiber sind die Längsparkstände vor der Klinik entbehrlich, da im klinikeigenen Hofbereich ein ausreichendes Parkangebot besteht.
Eine Verlegung der Bushaltestelle unmittelbar vor das Klinikgebäude wird seitens des Klinikbetreibers begrüßt, ebenso die Anordnung eines Fahrbahnteilers als Querungshilfe - insbesondere im Zusammenhang mit der erfolgten Tempo 30 - Regelung.
Die Haltestelle „Hofgartenstraße“ (West) wird als Teilkap ausgebaut und erhält einen dreifeldrigen Fahrgastunterstand. Allerdings muss aus denkmalpflegerischen Gründen auf eine beleuchtete Vitrine verzichtet werden.

Radverkehr/ Fußverkehr
Die bestehenden Schutzstreifen auf der Westseite der Hofgartenstraße werden durch einen Radstreifen mit 2,00 m Breite ersetzt.
Auf der Ostseite der Hofgartenstraße bleibt die Busspur mit „Radfahrer frei“. Die Umsetzung erfordert einen baulichen Eingriff am östlichen Fahrbahnrand. Hier muss der Gehwegbereich um rd. 0,75 m zu Gunsten der Fahrbahn zurückgebaut werden. Damit liegt die verbleibende Gehwegbreite zwischen 2,50 - 2,80 m und entspricht damit dem richtlinienkonformen Mindestmaß von 2,50 m. 
Die Anordnung von Längsparkständen ist damit jedoch nicht mehr möglich. Die Fußgänger haben durch diese Maßnahme trotz des verschmälerten Gehweges durch den Wegfall der Parker an Breite gewonnen.

Aufgrund der neuen Spuraufteilung im Straßenquerschnitt der Hofgartenstraße sind umfangreiche Markierungsarbeiten erforderlich. In diesem Zusammenhang wird eine Deckenerneuerung (d = 4 cm) vorgenommen.

In Ergänzung zu der geplanten Radfahrerfurt im Bereich der Querungsstelle Hofgartenstraße sollte in entsprechender Weise auch die Querungsstelle im Anschluss Würzburger Straße West ergänzt werden. Der die beiden Furten verbindende Radweg muss daher im 2-Richtungsverkehr befahrbar sein und in entsprechender Breite (2,50 m) trassiert werden.
Die Kennzeichnung erfolgt mittels Radfahrerpiktogramm, Richtungspfeilen, Materialart oder Farbe. Da keine Beschilderung gemäß STVO angebracht wird, hat der Radfahrer die Wahlfreiheit zwischen gesicherter Führung auf Gehwegniveau oder ungesicherter Führung auf der Fahrbahn.
Mit der Anlage eines Fußgängerüberweges und einer Radfahrerfurt sind Radfahrer und Fußgänger gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorrechtigt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist in den Zufahrten das Verkehrszeichen Z 215 (Kreisverkehr) in Kombination mit dem Verkehrszeichen Z 205 (Vorfahrt gewähren) aufzustellen.

Aufteilung der Bauabschnitte:

Der erste Bauabschnitt beinhaltet den Neubau des Kreisverkehrsplatzes und der Hofgartenstraße bis zur Hofgartenklinik. Der zweite Bauabschnitt betrifft die Hofgartenstraße ab der Klinik bis zum Kreisverkehrsplatz Hofgartenstraße / Platanenallee.

Es ist geplant, den ersten Bauabschnitt in 7 Bauphasen zu unterteilen. Für die zweite und dritte Bauphase muss die Hofgartenstraße in Teilen voll gesperrt werden. Für die letzte Bauphase des 1. Bauabschnittes wird die Würzburger Straße im Bereich zwischen Schöntalblindenzugang und dem Kreisverkehr voll gesperrt werden.


  1. Kosten

Die reinen Baukosten für den Neubau des Kreisverkehrsplatzes aus dem bepreisten Leistungs-verzeichnis betragen netto 893.614,00 Euro. Der zweite Abschnitt mit dem Umbau der Hofgartenstraße wird mit 140.000,00 Euro netto Baukosten veranschlagt.
Zusammen mit den Kosten für den Um- und Neubau der Beleuchtung und einem Anteil für Planungs- und Nebenkosten ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 1.512.000 Euro brutto.

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt und gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuschreiben. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den Kosten des bepreisten Leistungsverzeichnisses abweichen können.


Kostenberechung
Bepreistes Leistungsverzeichnis
Baukosten 1.BA
731.177 €
893.614 €
Baukosten 2.BA
210.000 €
140.000 €
Beleuchtung
25.210 €
25.210 €
Baunebenkosten 20%
193.277 €
211.764 €
Gesamt netto
1.159.664 €
1.270.588 €
Gesamt brutto
1.380.000 €
1.512.000 €

Gegenüber der Kostenberechnung der Entwurfsplanung ergeben sich Mehrkosten in Höhe von ca. 132.000 Euro. Diese begründen sich zum einen mit der vertieften Planung der Baustellen-abwicklung und der Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte mit den entsprechenden Sperrungen und Umleitungen des fließenden Verkehrs. Zum anderen basieren die Mehrkosten auf Kostensteigerungen in der Bauausführung. Dies resultieren insbesondere aus Erhöhungen im Bereich von Lohn- und Materialkosten und werden über entsprechende Baupreisindizes abgebildet.

Die Verwaltung weist weiterhin darauf hin, dass aufgrund der pandemischen Situation und den damit verbundenen Unsicherheiten schwer vorhersehbare Preisschwankungen von den Firmen zu erwarten sind.


  1. Finanzierung

Die für den Umbau des Kreisverkehrsplatzes erforderlichen Mittel (ohne Radverkehrsanteil) werden für den Haushalt 2022 beantragt und in der mittelfristigen Finanzplanung unter der Haushaltsstelle 1.6400.9514 bereitgestellt. Von den Gesamtkosten werden voraussichtlich 175.000 € (1.BA; 2022) und 112.000 € (2.BA; 2023) auf die Haushaltsstelle 1.6340.9501 Radverkehrsanlagen umgelegt. 

  1. Weiteres Vorgehen

Nach dem Bau- und Finanzierungsbeschluss wird die Ausschreibung voraussichtlich Ende Februar 2022 auf den Markt gebracht, so dass eine Vergabe im Mai stattfinden kann. 
Der 1. Bauabschnitt ist von Juni – November 2022 geplant. Der 2. Bauabschnitt der Hofgartenstraße wird von März bis Juni 2023 folgen.

.Beschluss: 1

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 12.01.2023 11:47 Uhr