Zustimmung zur Änderung der Verbandssatzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau - Antrag der KI vom 03.12.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.12.2021 ö Beschließend 14PL/17/14/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zuletzt wurde die Verbandssatzung mit der Ausgliederung des operativen Krankenhausbetriebes mit seinen Standorten Aschaffenburg und Alzenau überarbeitet und 2016 beschlossen.
Aus diversen Gründen sind zwischenzeitlich Anpassungen in der Verbandssatzung erforderlich geworden:

  • Die Schaffung einer Grundlage zur Gründung des Therapie- und Behandlungszentrums (§ 3 Abs. 1 S. 3).

  • Die Berücksichtigung der Einführung der Generalistik in der Pflege (siehe § 3 Abs. 1).


  • Die Ergänzung der Ausbildung auf die Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) (siehe § 3 Abs. 1, 2, 3; § 4 Abs. 3). 

  • Die Anpassung von § 3 Abs. 2 Nr. 10 zur Verbesserung der Personalakquise, insbesondere im Bereich Pflegedienst.

  • Die Anregung der Regierung von Unterfranken die Bereitstellung der Räume für die Schule für Kranke in die Zweckverbandssatzung als entsprechende Aufgabe aufzunehmen, da der Krankenhauszweckverband Grundstückseigentümer des Klinikums und u. a. der Schulräume der Schule für Kranke am Klinikum ist (siehe § 3 Abs. 2). 


  • Die Empfehlung der Steuerberatungsgesellschaft im Hinblick auf die vielfältigen Kooperationen zwischen gemeinnützigen Körperschaften, diesbezüglich Ergänzungen aufzunehmen, vor dem Hintergrund, dass im neuen § 53 Abs. AO der Gesetzgeber festgeschrieben hat, dass eine Körperschaft ihre Satzungszwecke auch dann unmittelbar gemeinnützig verfolgt, wenn sie satzungsgemäß durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer anderen gemeinnützigen Körperschaft einen steuerbegünstigten Zweck verwirklicht (siehe § 3 Abs. 3 und § 4 Abs.3). 

Erwähnt sind hier nur die Änderungen in § 3, weil nur diesbezüglich die Zustimmung der Mitglieder des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau erforderlich ist. Dies ergibt sich aus 
§ 23 der alten und neuen Satzung. Die Satzungsänderungen sind mit der Regierung von Unterfranken vorabgestimmt worden. Die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes hat in der Sitzung am 19.11.2021 der Änderung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Zustimmung der Verbandsmitglieder zur Änderung des § 3 einzuholen.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen ist in der Anlage neben der finalen Version der Verbandssatzung auch die Verbandssatzung im Änderungsmodus beigefügt.

.Beschluss: 1

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.01.2023 11:47 Uhr