Weiterbetrieb des gemeinsamen Corona-Testzentrums für Stadt und Landkreis Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.12.2021 ö Beschließend 15PL/17/15/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg betreibt seit Februar 2021 am Volksfestplatz das gemeinsame Corona-Testzentrum für Stadt und Landkreis Aschaffenburg. Aufgrund der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) war man davon ausgegangen, dass die Stadt Aschaffenburg als Betreiber des Testzentrums ab 01.Juli 2021 die Kosten und Aufwendungen nicht mehr über die TestV sowie die SARS-CoV-2-Testzentrenkostenerstattungsrichtlinie abrechnen konnte. Hierfür ursächlich war die Tatsache, dass laut Verordnungstext alleine der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Abrechnung der Testzentrumskosten gegenüber dem Staat legitimiert ist. Der Betrieb des Testzentrums wurde daher zum 01.Juli 2021 formell an das Landratsamt Aschaffenburg (Staatliches Gesundheitsamt) überführt. Um die reibungslose Fortführung der bereits etablierten Betriebsabläufe im Testzentrum sicherzustellen, beauftragte der Landkreis die Stadt Aschaffenburg mit der Weiterführung des operativen Betriebes per Betreibervertrag. Die kapazitive Planungsgröße des Testzentrums wurde nach Vorgabe des Gesundheitsamtes auf 500 bis 600 PCR-Testungen sowie 400 PoC-Antigen-Schnelltestungen täglich ausgelegt. Die kapazitätsabhängige Personalausstattung umfasst 22 Vollzeitadäquate. Mit Ausnahme der Personalkosten, sind die Kosten für die betriebliche Infrastruktur monatlich kündbar. Daraus entstehen monatliche Kosten in Höhe von ca. 120.000 €.
Mit Beschluss vom 19.7.2021 hat der Stadtrat dieser Vorgehensweise mit großer Mehrheit zugestimmt. Der entsprechende Vertrag wurde am 28.7.2021 unterzeichnet und seitdem reibungslos umgesetzt. Mit Mail vom 30.7.2021 hat die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass der Freistaat Bayern die Regelungen der Testverordnung aufgrund der landesspezifischen Besonderheiten in der Form auslegt, dass die bisherigen kreisfreien Städte als Betreiber der Testzentren den Betrieb auch dann fortsetzen können, wenn sie nicht Träger des Gesundheitsamtes sind. Die vertragliche Vereinbarung mit dem Landkreis wurde gleichwohl nicht geändert, um die Organisationsstrukturen nicht erneut umzustellen.
Die staatliche Kostenübernahme für den Testbetrieb ist aktuell bis 31.12.2021 zugesichert. Laut Bericht aus der Kabinettssitzung vom 9.11.2021 wird der Freistaat Bayern die Testzentren auf jeden Fall weiter bis zum 31.3.2022 finanzieren. In Anbetracht der vorgenannten Rahmenbedingungen soll der Betrieb des gemeinsamen Testzentrums über den bereits mit dem Landkreis vereinbarten Betriebszeitraum bis 31.03.2022 hinaus bis zum 30.6.2022 erfolgen. Damit würde auch die Personalkontinuität erleichtert werden. Sofern eine vollumfängliche Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern nicht erfolgen sollte, teilen sich beide Kreisverwaltungsbehörden etwaig verbleibende Kosten zu gleichen Teilen.

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.01.2023 11:47 Uhr