Radschnellverbindung Aschafftal - Umsetzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.07.2021 ö Beschließend 2PVS/7/2/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Allgemeine Einführung
Radschnellverbindungen sind geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz zu leisten, indem Radfahrenden über längere Entfernungen sehr gute infrastrukturelle Rahmenbedingungen geboten werden. Vielen Pendlern wird damit der Umstieg auf ein umweltfreundliches Verkehrsmittel ermöglicht. 
Radschnellverbindungen zeichnen sich in erster Linie durch eine direkte und möglichst konflikt- und kreuzungsfreie Führung sowie eine strikte Trennung vom Fußverkehr aus. Die höheren Durchschnittsgeschwindigkeiten (ca. 20 km/h) resultieren dabei vor allem aus den geringen Stand- oder Wartezeiten an Knotenpunkten.

Sachstand Radschnellverbindung Aschafftal
Der Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie zur Radschnellverbindung wurde 2019 vorgelegt. Im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vom 16.07.2019 wurde über die Ergebnisse berichtet. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur weiteren Detaillierung und Festlegung auf die bevorzugte Trasse „Deutsche Straße“ im Fahrradforum zu besprechen (10. Fahrradforum vom 11.10.2019).
Die Besprechungsergebnisse aus dem PVS und aus dem Fahrradforum wurden verwaltungsintern vertieft, um konkrete Vorgaben zur Detaillierung der Planung in der Deutschen Straße geben zu können. Mit diesen Vorgaben wurde ein Folgeauftrag an das Planungsbüro Habermehl und Follmannn vergeben, um einen Markierungs- und Beschilderungsplan zu entwerfen sowie eine genauere Kostenschätzung zu erstellen.
Bezüglich der Förderkulisse ergab sich im Rahmen von Gesprächen mit dem Landkreis Aschaffenburg und der Regierung von Unterfranken die Notwendigkeit, eine zusätzliche Potenzialabschätzung in Auftrag zu geben. Denn als Zugangsvoraussetzung für eine umfangreiche Bundesförderung einer Radschnellverbindung muss ein Potenzial von mindestens 2.000 Radfahrenden auf der Trasse am Tag zu erwarten sein. Dies muss über ein entsprechendes fachliches Gutachten nachgewiesen werden und dieses wurde vom Landkreis Aschaffenburg in Auftrag gegeben. Nach einem Zwischenbericht vom März 2021 ist auf der Trasse der Radschnellverbindung ein Potenzial von mehr als 2.000 Radfahrenden sowie ein positives Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse zu erwarten. Der Endbericht soll bis Ende 2021 vorliegen. Er wird gemeinsam mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie, den Detailplanungen zur Vorzugstrasse in der Deutschen Straße und der Kostenschätzung die Basis für einen Förderantrag.

Aktueller Planungsstand für die Umsetzung
Im Folgenden werden die einzelnen Abschnitte der Planung zur Radschnellverbindung Aschafftal vorgestellt. Wie bei der allgemeinen Einführung vorgestellt ergibt sich die höhere Durchschnittsgeschwindigkeit der Radfahrenden in erster Linie durch eine bevorrechtigte Führung an den Knotenpunkten. Dementsprechend ist in der neuen Vorfahrtsregelung auch die größte Veränderung gegenüber der bestehenden Führung in der „Fahrradstraße Deutsche Straße“ zu sehen. Die konstante Führungsform der Radschnellverbindung als vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße zwischen Lufthofweg und Platanenallee ist konsequent und richtig, da mit jedem Wechsel der Führungsform auch Konflikte entstehen. Zudem gibt es bei einer einheitlichen Führung stets auch die gleichen Regelungen und Verhaltensweisen. Die großen Bodenpiktogramme des Verkehrszeichens „Fahrradstraße“ mit den Richtungspfeilen haben sich gestalterisch in der Deutschen Straße bewährt. Sie sollen deshalb zukünftig im gesamten Verlauf der Fahrradstraße angewendet werden.

Abschnitt 1: Lufthofweg
Nur für diesen Abschnitt muss weiterhin mit mehreren Varianten gearbeitet werden. Denn zum einen ist auf Höhe des Ortsschildes Goldbach die Gemarkungsgrenze und dementsprechend wird immer eine einvernehmliche Lösung und weitere Abstimmung und Koordinierung aller Maßnahmen mit dem Markt Goldbach und dem Landkreis Aschaffenburg erforderlich sein. Zum anderen werden im Bereich des Lufthofweges auch bezüglich des Zeitpunktes einer Umsetzung unterschiedliche Varianten möglich sein. Dies betrifft insbesondere den Bau einer neuen Bahnunterführung für eine direktere Anbindung in Goldbach.
Bei der Variante 1 ist zunächst ein Anschluss der Radschnellverbindung an die bestehende Unterführung in Goldbach vorgesehen. Die Radschnellverbindung verläuft nun entlang der Kleingärten auf der Nordseite, um sowohl eine zweifache Querung des Lufthofweges als auch einen Eingriff in die sensibleren Bereiche von Natur- und Landschaft auf der Südseite zu vermeiden. Die Planung sieht eine Trennung vom Fußverkehr als Radweg mit Verkehrszeichen 237 mit einer 4,0 m Breite sowie einen Trennstreifen zur Fahrbahn vor. Dies entspricht dem gleichen Standard, der auch im Landkreis Aschaffenburg angewendet wird. Für eine Umsetzung sind Eingriffe in einige Privatgrundstücke der Kleingärten erforderlich.
Die Variante 2 ist praktisch deckungsgleich, enthält jedoch den Anschluss an eine neue Bahnunterführung in Goldbach als direkte Anbindung an die weitere Trasse. 

Abschnitt 2: Deutsche Straße, Bereich Elsässer Straße bis Thüringer Straße
Die Änderung der Vorfahrtsregelung und die Bevorrechtigung der Fahrradstraße erhöht die Attraktivität der Verbindung für Radfahrende. Insbesondere stadteinwärts muss nicht mehr an vielen Einmündungen wegen „rechts vor links“ verlangsamt und ggf. gewartet werden. An der Elsässer Straße bedeutet dies für den Busverkehr, dass dieser in Fahrtrichtung stadtauswärts zukünftig wartepflichtig gegenüber Radfahrenden oder Kraftfahrzeugen aus der Deutschen Straße sein wird. Zur Verdeutlichung der bevorrechtigten Führung des Radverkehrs soll der Kreuzungsbereich entlang der Radschnellverbindung rot eingefärbt werden. Das Einfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge in die Deutsche Straße stadteinwärts bleibt bestehen. 
Westlich der Lothringer Straße bis zur Tiroler Straße ist die Oberflächenqualität sehr schlecht. Hier ist mit einer Förderung eine Sanierung vorzusehen.
Im Bereich der Thüringer Straße gibt es eine S-Kurve. Hier ist eine Reduzierung auf die bestehenden und markierten Parkstände auf der Westseite vor Hausnummer 65 und 67 vorzusehen. Das zusätzliche Parken auf der Ostseite engt die Fahrbahn im Kurvenbereich stark ein, verschlechtert die Sichtverhältnisse und soll deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit mit absolutem Haltverbot unterbunden werden.

Abschnitt 3: Deutsche Straße, Bereich Thüringer Straße bis Schwabenstraße
Die Änderung der Vorfahrtsregelung wird fortgesetzt. Im Bereich des Parkplatzes an der Österreicher Straße wird die Beschilderung als Vorfahrtstraße wiederholt. 
Auf Höhe der Tiroler Straße endet der schadhafte Bereich, wo eine Oberflächensanierung vorzusehen ist.
Vor der Hausnummer 27 soll das Parken aus Gründen der Verkehrssicherheit mit absolutem Haltverbot unterbunden werden. Hier verengt sich die Fahrbahn am Plateaupflaster ohnehin und zusätzliche Einengungen des Fuß- und Radverkehrs durch das Parken sollen vermieden werden. 
Zwischen Hessenstraße und Bayernstraße sind Plateaupflaster eingebaut. Diese sollten mittelfristig entfernt werden, da sie beim Radfahren nebeneinander, bei mehrspurigen Rädern oder auch mit Kinderanhängern einen Komfortverlust darstellen. Im Zuge der zeitnahen Einführung der neuen Vorfahrtsregelung in der Deutschen Straße sollten die Aufpflasterungen aber vorerst bestehen bleiben, um keine zusätzliche Attraktivität zum Durchfahren mit Kraftfahrzeugen zu schaffen und keine höheren Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge zu ermöglichen.

Abschnitt 4: Deutsche Straße, Bereich Schwabenstraße bis Hohenzollernring
Die Änderung der Vorfahrtsregelung wird fortgesetzt. An der Einmündung der Bayernstraße wird die Beschilderung wiederholt. Zur Verdeutlichung der bevorrechtigten Führung des Radverkehrs soll der Kreuzungsbereich entlang der Radschnellverbindung rot eingefärbt werden. Dies bedeutet für den Buslinienverkehr, dass dieser in Fahrtrichtung stadteinwärts zukünftig wartepflichtig gegenüber Radfahrenden oder Kraftfahrzeugen aus der Deutschen Straße sein wird.

Abschnitt 5: Deschstraße
Die Fahrradstraße und die Änderung der Vorfahrtsregelung wird fortgesetzt. Die Lichtsignalanlage am Hohenzollernring bleibt bestehen.
Die schlechte Oberflächenqualität erfordert eine grundhafte Sanierung im gesamten Bereich der Deschstraße. Dabei können folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
  • Einheitliche 6,0 m Fahrbahnbreite auf der Fahrradstraße mit Buslinienverkehr.
  • Einbau neuer Buskaps an der Herz-Jesu-Kirche.
  • Abbau der Fußgängerschutzanlage und stattdessen Markierung eines Fußgängerüberweges an der Herz-Jesu-Kirche.
  • Beseitigung des Gehweg-Parkens. Parken wird zukünftig auf Fahrbahnniveau in entsprechend ausgebildeten Parkbuchten stattfinden. Die grundsätzliche Anordnung bleibt ebenso bestehen und die Anzahl legaler Parkplätze.
  • Der Gehweg auf der Südseite entlang der Großmutterweise ist nur als sehr schmaler Gehweg zum Ein- und Aussteigen von parkenden Fahrzeugen vorgesehen. Als Wegeverbindung sind der breite und komfortable Gehweg auf der Nordseite der Deschstraße sowie die Gehwege in der Großmutterweise wesentlich attraktiver und bedeutsamer.

Abschnitt 6: Platanenallee
Die grundsätzliche Fahrbahnaufteilung und das Parken bleiben bestehen. Jedoch muss der Fahrbahnbereich für eine sichere Radverkehrsführung neu aufgeteilt werden. Der Bussonderfahrstreifen mit Radfreigabe stadteinwärts wird dann mit 3,0 m deutlich schmaler sein als im Bestand mit 3,8 m. Dies ist aber nicht als Nachteil, sondern als Sicherheitsgewinn für den Radverkehr zu interpretieren. Denn nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ist dann eindeutig erkennbar, dass Radfahrende innerhalb eines Bussonderfahrstreifens nicht überholt werden können. Riskante Überholmanöver mit zu geringen Seitenabstand finden nicht mehr statt.
Mit diesem Breitengewinn kann dann in Gegenrichtung ein breiter und sicherer Schutzstreifen stadtauswärts mit einem Sicherheitstrennstreifen zum Parken markiert werden. Dies ist ein großer Sicherheitsgewinn, denn der bestehende Schutzstreifen ist deutlich zu schmal und ohne Sicherheitstrennstreifen zum Parken markiert. 
Nach den Beschlüssen zum Umbau des Kreisverkehres an der Würzburger Straße und zur neuen Raumaufteilung in der Hofgartenstraße kann hiermit ein weiterer Teil des „Inneren Rings“ für den Radverkehr sicherer und attraktiver gestaltet werden.

Stellungnahmen aus der Abstimmung
Die Verkehrsbetriebe haben in der Deutschen Straße als Fahrradstraße bislang keine negativen Beeinträchtigungen auf den Linienbetrieb feststellen können. Es ist bei einer großen Zunahme von Radfahrenden aber nicht auszuschließen, dass sich dies ändern kann. Die Änderung der Vorfahrtsregelung an den Knoten Deutsche Straße / Bayernstraße sowie Deutsche Straße / Elsässer Straße im Rahmen der Radschnellverbindung benachteiligt zukünftig den Busbetrieb, so dass diese Änderungen nicht befürwortet werden. Zeitliche Beeinträchtigungen sind allerdings in Anbetracht der aktuellen Radverkehrsdichte nicht zu erwarten.
Die Polizeiinspektion Aschaffenburg beurteilt die Änderung der Änderung der Vorfahrtsberechtigung zugunsten des Radverkehrs auf der gesamten Strecke kritisch. Denn das Unfallgeschehen ist aktuell äußerst unauffällig und kann durch eine Änderung der bestehenden Regelungen nicht noch besser werden. Zudem wird befürchtet, dass sich durch die Vorfahrtsberechtigung der Deutschen Straße auch die Geschwindigkeiten der dort fahrenden Kraftfahrzeuge erhöhen werden.
In der Abwägung der verschiedenen Interessen und der möglichen Folgen wird empfohlen, entlang dieser Trasse einen Schwerpunkt zur Förderung des Radverkehrs zu setzen und die Vorfahrtsregelung zu ändern. Dies ist eine Voraussetzung, um die Ansprüche einer Radschnellverbindung auch im Stadtgebiet zu erfüllen und die Attraktivität dieser Hauptverbindung 1. Ordnung nach dem Radverkehrskonzept weiter zu erhöhen. Es wird empfohlen, die Plateaupflaster in der Deutschen Straße vorerst als bremsendes Element zu belassen und die Auswirkung der neuen Vorfahrtsregelung auf das Geschwindigkeitsniveau der Kraftfahrzeuge in der Deutschen Straße zu beobachten (Beschlussvorschlag 3). Denn die Aufpflasterungen bedeuten nur sehr geringe Komforteinschränkungen für den Radverkehr, machen aber die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr trotz Vorfahrtsberechtigung kaum attraktiver und halten das Geschwindigkeitsniveau des Kfz-Verkehrs gering. 


Zeitlicher Umsetzungshinweis
Die Beschilderungs- und Markierungsarbeiten und damit auch die Änderung der Vorfahrtsregelungen in den Abschnitten 2-5 der Deutschen Straße und der Deschstraße können als kostengünstige Maßnahmen unabhängig von einer Förderung im zweiten Halbjahr 2021 umgesetzt werden.
Für die umfangreicheren und kostenintensiveren Sanierungsarbeiten 
  • in der Deutschen Straße zwischen Lothringer Straße und Tiroler Straße
  • in der Deschstraße 
  • in der Platanenallee
soll nach Vorliegen der Potenzialabschätzung des Landkreises Aschaffenburg ein Förderantrag eingereicht werden. Die bauliche Umsetzung der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen wird in Abhängigkeit des Bewilligungszeitraums der Förderung und der verfügbaren Haushaltsmittel voraussichtlich ab 2023 erfolgen.

Angaben zur Klimawirkung
Die Umsetzung der Radschnellverbindung Aschafftal fördert in hohem Maße den Umstieg auf eine umweltfreundliche Mobilität im Alltagsverkehr nach Goldbach und ins Aschafftal. Sie stellt eine weitere Verbesserung der Radverkehrsführungen auf der Radhauptverbindung 1. Ordnung dar. Die Maßnahmen sind eine nachhaltige Förderung des Alltagsradverkehrs und führen damit zu einer nachhaltigen Reduzierung des Kfz-Aufkommens und des CO2-Ausstoßes.

Bezeichnung aller Anlagen (Pläne, Anträge, Sonstiges):
  1. RSV_Aschafftal_Abschnitt_1_Lufthofweg V1_Bestandsunterführung
  2. RSV_Aschafftal_Abschnitt_1_Lufthofweg V2_Neue Unterführung
  3. RSV_Aschafftal_Abschnitt_2_Deutsche Str_Elsässer Str
  4. RSV_Aschafftal_Abschnitt_3_Deutsche Str_Österreicher Str
  5. RSV_Aschafftal_Abschnitt_4_Deutsche Str_Bayernstr
  6. RSV_Aschafftal_Abschnitt_5_Deschstr
RSV_Aschafftal_Abschnitt_6_Platanenallee

.Beschluss:

I. 

  1. Die Planung zum Ausbau der „Fahrradstraße Deutsche Straße“ zur „Radschnellverbindung Aschafftal“ wird zur Kenntnis genommen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Markierung und Beschilderung der Abschnitte 2-5 umzusetzen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Plateaupflaster in der Deutschen Straße vorerst als bremsendes Element zu belassen und die Auswirkung der neuen Vorfahrtsregelung auf das Geschwindigkeitsniveau der Kraftfahrzeuge in der Deutschen Straße zu beobachten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage der Ergebnisse der Potenzialabschätzung des Landkreises Aschaffenburg die Förderung der Radschnellverbindung Aschafftal zu beantragen und die baulichen Sanierungen in den Abschnitten 2-6 in den Jahren 2022 und 2023 umzusetzen.

  2. Für die Umsetzung im Lufthofweg in Abschnitt 1 ist eine einvernehmliche Lösung sowie weitere Abstimmung und Koordinierung aller Maßnahmen mit dem Markt Goldbach und dem Landkreis Aschaffenburg erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, dabei auch die Variante 3 als kostengünstigste und nachhaltigste Lösung zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität zu thematisieren.



II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.03.2022 19:19 Uhr