1. Sachstandsbericht zum Projekt Schlossufer
Planungen
Vorplanung für den Aufzug zwischen Schlossufer und Oberstadt
Die Vorplanung der Aufzugsanlage wurde bereits in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats am 04.05.2021 durch den ersten Preisträger des Realisierungswettbewerbs, Architekturbüro Schmuck aus München, vorgestellt.
Derzeit finden Abstimmungsgespräche der Stadtverwaltung und der Architekten mit der Schlösserverwaltung (Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen) statt, um insbesondere die Frage des Anschlusses des Stegs an den Kastanienhain zu klären.
Der Durchführungszeitraum für die anstehenden Bauarbeiten ist für Juni 2022 bis April 2023 geplant, sodass voraussichtlich im Mai 2023 eine Inbetriebnahme erfolgen kann.
Vorplanung zur Aufwertung und Neugestaltung des Schlossufers, zum Ausbau des P+R-Platzes und Errichtung einer Bootseinsetzstelle am Mainwiesenweg
Die Bietergemeinschaft aus dem VGV-Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen aus den Büros Trölenberg + Vogt Landschaftsarchitekten PartG mbB / Ingenieurbüro Grassl GmbH / FKS Infrastruktur Ingenieurgesellschaft mbH und Co. KG hat sich als Schlossufer GbR zusammengeschlossen.
Die Schlossufer GbR wurde mit den für die Leistungserbringung erforderlichen beratenden, planenden und überwachenden ingenieurtechnischen Leistungen der Planung als Stufenabruf beauftragt:
- Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§ 49 ff HOAI
- Leistungen Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41ff HOAI
- Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff HOAI
- Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff HOAI
- Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
- Projekt- und Schnittstellenmanagement
- Unterstützung für die Bürgerbeteiligung und Kostenmanagement als Besondere Leistungen sowie
- im Planungsprozess oder der während der baulichen Ausführung gegebenenfalls erforderlich werdenden weiteren Besonderen und optionalen Leistungen.
Die Schlossufer GbR legt nun dem Stadtrat die Vorplanungen für die Freianlagen und Verkehrsanlagen zur Neugestaltung des Schlossufers vor (siehe Punkt 2: „Vorplanung zu den Freianlagen und Verkehrsanlagen am Schlossufer“). Weiterhin werden Vorplanungen für den Ausbau des Park & Ride-Platzes (siehe Punkt 5: „Park & Ride-Platz Darmstädter Straße“) sowie für die Bootseinsetzstelle am Mainwiesenweg (siehe Punkt 6: „Booteinsetzstelle (Slipanlage) am Mainwiesenweg“) dem Stadtrat vorgelegt.
Die vorgelegten Vorplanungen sind Grundlage für die Baufachliche Prüfung durch die Landesbaudirektion in Nürnberg.
Der Durchführungszeitraum für den Umbau der Suicardusstraße ist abhängig von dem Baufortschritt des Rückhaltebeckens an der Willigisbrücke und einer zuvor erforderlichen Sanierung der Stützmauern entlang der Suicardusstraße und dem Oberen Hofweg.
Die Durchführung zu den Freianlagen ist ebenfalls von dem Baufortschritt des Rückhaltebeckens abhängig, da die ehemaligen Stellplätze unterhalb der Wappenmauer zur Zwischenlagerung des Erdaushubs benötigt wird.
Auf die Problematik der Bauzeiten im Zusammenhang der begrenzten Laufzeit des Förderprogramms des Bundes wird unter Punkt 7: „Gesamtkostenvorschau, Förderkonzept und Bauzeiten“ näher eingegangen.
Beleuchtungsplanung Schlossufer
Für die Neugestaltung des Schlossufers soll eine Beleuchtungsanlage neu geplant werden. Da die Anforderungen an die Beleuchtungsanlage sehr hoch und komplex sind, wurde mit der Lichtplanung ein geeignetes Planungsbüro beauftragt. Nach Durchführung ein eines Bewerbungsverfahrens, wurde auf Basis der Beschlussfassung des Haupt- und Finanzsenates (HFS) vom 14.06.2021 die Fa. Bartenbach GmbH, Altrans (Österreich) mit der Erstellung der Lichtplanung Schlossufer beauftragt.
Das Büro Bartenbach legt nun dem Stadtrat eine Konzeptplanung als Vorstufe zur Vorplanung vor (siehe Punkt 3: „Beleuchtungsplanung Schlossufer“).
Die Vorplanung soll noch in 2021 in den PVS eingebracht und vorgestellt werden.
Bürgerbeteiligung
Als zentrale Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger wurde ab Mai 2021 am Schlossufer in Nähe der Willigisbrücke ein Informationscontainer aufgestellt. In diesem sind aktuelle Informationen erhältlich und ist regelmäßig an den Wochenenden von 11 bis 16 Uhr geöffnet.
Er soll aber auch eine Vielzahl von kulturellen und anderen Aktivitäten geben. Lesungen, Kleinkunst, Kabarett, Live-Musik, um nur einige zu nennen. Dazu Sportliches: Bewegung, Fitness, Lauftreff. Darüber hinaus können Vereine den Container und die Fläche davor als Plattform nutzen, um sich vorzustellen.
Dies haben bereits einige Vereine genutzt und mit kulturellen Aktivitäten und Mitmachaktionen das Schlossufer als Veranstaltungsort genutzt und das Gesamtprojekt dadurch bekannt gemacht. Der Informationscontainer hat in diesem Sommer auch das Projekt „MainSommer“ des JuKuZ beherbergt. Es konnten Liegestühle und Spiele unentgeltlich ausgeliehen werden.
Ergänzt wurde der Container mit einer „SportBox“. Die SportBox soll, gerade auch in Pandemiezeiten, ein niederschwelliges, kontaktarmes Angebot zur Bewegung im Freien sein.
Die SportBox ist ein kostenloses Verleihangebot für Fitnesstrainings-Geräte unter freiem Himmel. Alles was der Nutzer benötigt, ist die Sport-Box-App. Die Box ist vor Vandalismus geschützt, enthält im inneren eine Kamera, ist stromautark durch effiziente Solarzelle mit Sicherheitsglas und enthält eine individuell zusammengestellte Ausstattung.
Die vorgestellte Vorplanung soll auch den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht und erläutert werden. Die Bürgerbeteiligung erfolgt wieder über drei Kanäle (1. Schlossuferjournal an alle Haushalte im Stadtgebiet, 2. Internetseite www.schlossufer-aschaffenburg.de, 3. Aktionstag, Führungen, Gespräche Bürgern und Gruppen).
Allen Beteiligungsformen ist gemein, dass auch die Möglichkeit zur Rückmeldung und Eingabe gegeben wird.
Parallel dazu wird im Oktober die Expertenbeteiligung und Zusammenarbeit in Fokusgruppen fortgesetzt, um mit den Betroffenen direkt Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
2. Vorplanung zu den Freianlagen und Verkehrsanlagen am Schlossufer
Der Stadtrat hat die Schlossufer GbR mit der Generalplanung zur Aufwertung und Umgestaltung des Schlossufers beauftragt. Wesentliche Teilprojekte sind hierbei die Planungen zu den Freianlagen und zu den Verkehrsanlagen.
Die vorliegende Planung zur Neugestaltung des Schlossufers ist in den Erläuterungsberichten zu den Frei- und Verkehrsanlagen näher beschrieben (siehe Anlage 2.1 und 2.2).
Wege- und Straßennetz, Anbindung
Die Uferpromenade wird vom Biergarten bis zur Engstelle am Pompejanumfelsen in gleicher Breite (5 m) wie im schon erneuerten Abschnitt ausgebaut. Dazu wird die landseitige Böschung entsprechend verschoben.
Vom Rückhaltebecken über den Kranichplatz bis zum Theoderichsplatz wird auf der nächsthöheren Geländestufe der „Panoramaweg“ in 2m Breite barrierefrei ausgebaut. Dies erfolgt überwiegend mit einer wassergebundenen Decke, im geneigten Abschnitt hinter dem Biergarten mit einem farblich abgestimmten Farbasphalt. Um eine durchgängige Befahrbarkeit für seine temporäre Erschließungsfunktion zur Unterhaltung der dortigen Kanaltrasse sowie zur Andienung von Veranstaltungswiese und Bühnenstellplatz erfüllen zu können, wird der Weg von einem 1m breiten Band aus Schotterrasen begleitet. Außerdem wird eine kurze Verbindungsspanne zur Suicardusstraße hergestellt. Oberhalb der Kranichmauer gibt es noch den Mauerpfad.
Als Fortsetzung des „Panoramaweges“ (zugleich Fahrspur zur Kanalunterhaltung) wird der bestehende Schotterweg (1,6-1,8m breit) unterhalb der Schlossgartenmauer bis zum Felsen mit einer wassergebundenen Deckschicht aufgewertet.
Die Suicardusstraße zwischen Dalbergstraße bis zur Wendeanlage wird gemäß der Planvariante 2 als Mischverkehrsfläche vollständig erneuert. Dazu gehört auch der Neubau von 102 Stellplätzen, von denen 10 größere am Anfang der Straße auch für Marktbeschicker (bis Kastenwagen bis 7 Meter Länge) geeignet sind. Es wurde mit den Marktbeschickern abgestimmt, dass die größeren Fahrzeuge und Gespanne zukünftig auf dem Park & Ride-Platz Darmstädter Straße abgestellt werden (vgl. Punkt 5. „Park & Ride-Platz Darmstädter Straße). Die am Schlossufer erforderlichen Wenderadien und Aufstellflächen sind mit dem Aufwertungszielen nicht vereinbar. Die im Masterplan gezeigte Wendeanlage ist nicht ausreichend dimensioniert, daher ist hier eine Änderung der Planung erforderlich.
Die entlang der Suicardusstraße angeordneten Pkw-Stellplätze sollen ausschließlich als Anwohnerstellplätze ausgewiesen werden, sodass von geringen Fahrzeugbewegungen auszugehen ist und der Bereich als verkehrsberuhigter Bereich (Maßgabe Schrittgeschwindigkeit) ausgewiesen werden kann. Die Zu- und Abfahrt zur Suicardusstraße erfolgt ausschließlich über die Dalbergstraße und wird zufahrtsbeschränkt (Schranken- oder Polleranlage). Unterhalb der Wappenmauer befindet sich eine Wendeanlage. Der Lückenschluss von der Wendeanlage bis Haus Nr. 3 bzw. dem Tordurchgang erfolgt mit einem 3m breiten Weg.
Als Uferpromenade und Suicardusstraße verbindende Querwege werden im Süden ein vorhandener Weg erneuert (zwei vorhandene Treppenanlagen verbleiben) und ein weiterer mit zwei Treppenlagen ganz neu gebaut.
Die barrierefreie Verbindung von Suicardusstraße und Uferpromenade erfolgt vom neuen Aufzug über eine zentrale Achse durch die Schmuckbeete/ Blütenfelder zum unteren Kranichplatz und dann weiter über eine diagonale Rampe in Richtung Süden. Die direkte Verbindung vom Kranichplatz zur Uferpromenade stellt die vollständig erneuerte Treppe neben der Kranichmauer her. Zur höhen- und funktionsgerechten Anbindung der Schlosstreppe werden auf deren ersten Meter die Stufen und die begrenzende Brüstungsmauer angepasst. Unverändert bleibt der Obere Hofweg; am Marstallplatz wird eine obere Zu-/Austrittfläche des Fahrstuhls in einer noch mit der Schlösser- und Seenverwaltung abzustimmenden Weise eingefügt.
Auch auf Höhe des Biergartens verbinden zwei neue Treppenanlagen die Uferpromenade mit dem Panoramaweg und dann mit der Suicardusstraße.
Am Theoderichsplatz ist es dieser selbst, der Längs- und Querwege miteinander verflechtet.
Planungsziel ist auch ein neuer Zugang zum Schlossgarten, um die beiden Parkanlagen besser untereinander zu verbinden. Verortet ist der Zugang über eine kleine Treppenanlage am Aussichtsrondell des Stadtgrabens, an etwas vom Masterplan abweichenden Stelle. Der geplante Zugang wird jedoch von der Schlösser- und Seenverwaltung kritisch gesehen, sodass eine Realisierung noch nicht feststeht.
Zentrale Planungselemente
Kranichplatz
Als zentrale Achse zwischen Oberstadt und Mainufer entsteht der Kranichplatz als Abfolge unterschiedlicher Räume:
Sammel-, Gelenk- und (erster) Aussichtspunkt ist der obere Kranichplatz, auf welchem auch der Aufzug errichtet wird. Dessen gegenüber dem Masterplan größerer Durchmesser bedingt auch Anpassungen der Platzgröße sowie der Achse der Suicardusstraße. Zur Anbindung des Platzes an die Schlosstreppe ist auch diese auf einer kurzen Länge baulich anzupassen. Der Platz erstreckt sich mit einheitlichem Belag über die hier einbahnige Fahrgasse der Suicardusstraße hinweg bis zum Beginn der Schmuckbeete/ Blütenfelder. Er findet seine Fortsetzung in den weiterführenden Wegen beiderseits der Blütenfelder und barrierefrei durch sie hindurch zur unteren Platzfläche, oberhalb der Kranichmauer gelegen. Der untere Kranichplatz bietet Raum zum Aufenthalt, für ein (temporäres) Gastronomieangebot und in nutzungsfreien Zeiten auch zum Boulespiel. Die achsiale Fortsetzung erfolgt über die zu erneuernde Treppenanlage zwischen verlängerter Kranichmauer und den Sitzstufen in der
Rasenböschung hinunter zur Uferpromenade. Das Ende der Achse bildet eine neue, bis an die Wasserlinie reichende Sitzstufenanlage.
Die bestehenden Kunstwerke und Denkmäler (Bobs Haltestelle und das Denkmal zur Städtepartnerschaft mit Perth) werden erhalten. Sollten planungs- und baustellenbedingte Neufassungen oder Positionierungen erforderlich sein, werden diese Maßnahmen mit den Verantwortlichen abgestimmt.
Veranstaltungswiese
In Nachbarschaft zum unteren Kranichplatz schließt die Veranstaltungswiese an, gefolgt vom Standort für die (Stadtfest-) Bühne. Angedient werden sie über den vorbeiführenden Panoramaweg mit Zufahrt von Süden, hinsichtlich Größe und Gewicht der Fahrzeuge beschränkt. Wendemanöver und Rückfahrt sind nur nach Durchfahrt zum Theoderichsplatz möglich. Der Zugang mit Kleingerät ist über eine kleine Querspange auch von der Suicardusstraße möglich.
Je nach Materialwahl (s. unten) ist die der Stellfläche für die Bühne auch für das Boulespiel geeignet.
Theoderichsplatz
Neben dem Kranichplatz wird der Theoderichsplatz wegen seiner Angebotsvielfalt als zweiten Kristallisations- und Gelenkpunkt vollständig erneuert.
Am Ufer erstreckt sich eine großzügige Sitzstufenanlage bis ins Wasser hinein. Seitlich der nur leicht modifizierten Bootsrampe wird vor der hier erneuerten Ufermauer ein fest verankerter Steg als Anlegestelle für Wasserwanderer (Kanu, Kajak, Stand-up-Paddling) errichtet.
Es wurde ergänzend beantragt, dass in diesem Bereich auch eine Anlegemöglichkeit für private Bootstouristen geschaffen wird, da diese Einrichtung bisher nicht im Masterplan enthalten ist. Als Anlegestelle für private Bootstouristen wurde der unverändert bleibenden Ufermauer ein Steg mit gestuften Podesthöhen eingeplant.
Im ebenen Uferbereich wird eine Picknickwiese mit Bänken und Tischen ausgestattet, nur wenige Schritte entfernt befindet sich der Biergarten (Genaueres dazu s.u.). Für die erwartete große Besucherzahl wird neben dem Theoderichstor eine Fahrradstellplatzanlage gebaut.
Die Nutzung der Bootsrampe als Slipanlage für private Sportboote ist mit der Umgestaltung nicht mehr möglich. Die Rampe bleibt neben der Nutzung durch Wasserwanderer ausschließlich dem Einsatz von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst vorbehalten. Mit der Einschränkung, dass hier die Fahrzeuge zur Kanalunterhaltung, zur Andienung vom Biergarten und der Veranstaltungswiese/Festbühne wenden, ist der Platz frei von motorisiertem Verkehr.
Am Biergarten werden der wassergebundene Belag erweitert und das Arrangement der mobilen Anlageteile der Biergartennutzung neu geordnet. Dazu hergestellt werden zwei getrennte Mauernischen in der neu auszuformenden Böschung zur Aufnahme von mobilen Anlagenteilen, die von den Betreibern gestellt werden, um beispielweise Funktionen wie Getränkeausgabe, Lager und Toilettenanlage abbilden zu können. Ebenfalls dauerhaft werden Sitzstufen zwischen den Nischen eingebaut.
Auslöser für die neu auszuformende Böschung ist der hinter der Anlage vorbeiführende „Panoramaweg“ mit barrierefreier Höhenabwicklung zwischen Theoderichsplatz und Veranstaltungswiese. Auf Höhe der Sitzstufen gibt es auch eine Treppenanlage als kurze Querverbindung. Idealerweise entsteht am Böschungsfuß eine kleine, unmittelbar an die Kranichmauer anschließende, Sockelmauer.
Nicht Gegenstand der aktuellen Planungen ist die im Masterplan enthaltene Fahrgastschiffsanlegestelle. Diese Anlage wäre zum einen nicht förderfähig (hier: Städtebaufördermittel), zum anderen konnten bisher noch keine Reeder oder Veranstalter gefunden werden, die Aschaffenburg anfahren möchten. Es besteht jedoch die Hoffnung, dass mit der Fertigstellung der neuen Anlagen am Schlossufer auch von Betreiberseite Interesse an einer Fahrgastschiffsanlegestelle besteht. Nach Aussage der Fachplaner kann die Anlegestelle jedoch jederzeit nachgerüstet werden, es entstehen keine Mehrkosten durch eine spätere Einrichtung.
Materialqualitäten und Ausstattung
Für die bis zum Pompejanumsfelsen verlängerte Uferpromenade soll das zweifarbige Asphaltband nicht fortgesetzt, sondern nur mit dem helleren Farbasphalt weitergeführt werden.
Der „Panoramaweg“ weist nach Überquerung des Rückhaltebeckens und Spielplatz (eigenständige Planung im Rahmen der Maßnahme des Rückhaltebeckens) eine wassergebundene Decke mit einem Querschnitt von 2m auf. Die notwendige funktionale Verbreiterung erfolgt mit einem 1m breiten Band aus Schotterrasen.
Im geneigten Abschnitt hinter dem Biergarten erhält der Weg eine Decke aus farblich abgestimmtem Farbasphalt. Dies gilt in gleicher Weise für die Wegerampe vom unteren Kranichplatz hinunter zur Uferpromenade sowie den stark beanspruchten Theoderichsplatz.
Die Fortsetzung des im Wesentlichen vorhandenen „Panoramaweges“ (zugleich Fahrspur zur Kanalunterhaltung) unterhalb der Schlossgartenmauer bis zum Felsen wird wie alle querenden Parkwege wiederum mit wassergebundener Decke ausgebildet. Gleiches gilt für die Fahrradstellplätze, den unteren Kranichplatz mit seinem Gastronomieangebot und den Biergarten. Denkbar ist dieser Belag auch an der Stellfläche für die (Stadtfest-)Bühne für dann auch eine mögliche Boulespiel-Nutzung (s. Variante 1), gefälliger – weil optisch sich besser in das „grüne Umfeld“ einfügend – wäre ein Schotterasen (s. Variante 2).
Genau dieser wird in allen sonstigen Bereichen mit höherer Nutzungsbeanspruchung innerhalb der Parklandschaft am Schlossufer verwendet, z.B. für einen ausreichend großen Wenderadius am Theoderichsplatz, die Veranstaltungswiese einschließlich der Verbindungsspange zur Suicardusstraße.
Die Straße selbst wird mit Farbasphalt ausgebaut, an zwei Anschlussstellen zur Freianlage gegliedert von querenden Pflasterflächen. Betonpflaster kommt an den Stellplätzen zum Einsatz, auf einer kleinen Fläche vor Haus Nr. 3 ist es Naturstein. Der Lückenschluss zur Wendeanlage erfolgt mit wassergebundener Decke.
Die Kranichplatzachse als Entrée und Zentrum erhält einen flächigen Natursteinbelag. Ansonsten kommt Naturstein als Einfassung der Belagsflächen sowie bei Mauern und Treppenstufen im Umfeld denkmalgeschützter Bauwerke zum Einsatz. Dies trifft auch auf die Mauernischen für die mobilen Biergartenanlagen mit einer Natursteinverblendung zu.
Für alle Sitzstufenanlagen am Wasser oder in der Böschung am Biergarten sind Betonelemente mit ähnlichem Charakter wie dem der neueren Bestandsanlagen vorgesehen. Auch die kleine Sockelmauer in Verlängerung des Spielplatzes wird mit Beton hergestellt.
In Verlängerung des Spielplatzes am Rückhaltebecken werden auf der hangseitigen Wiese neben dem Panoramaweg vier neue Spielgeräte zum Thema Balancieren als Ersatz für am Rückhaltebecken entfallende Spielgeräte eingebaut.
Die beiden Sitzstufenanlagen am Wasser, an der Kranichplatzachse und am Theoderichsplatz, wurden schon benannt. Eine weitere entsteht in der Böschung neben dem Kranichplatz und vor der Wegediagonalen als Rasenstufen.
Sitzbänke gibt es überwiegend wegebegleitend, auch auf dem unteren Kranichplatz, und zusammen mit Tischen an der Picknick-Wiese. Auf dem oberen Kranichplatz (Fahrstuhlplatz) eignen sich zum Sitzen auch die den querenden Fahrkorridor beschränkenden Poller und Blöcke sowie die rahmenden Sockelmäuerchen. Ebenso trifft dies auf die Sockelmauer am Fuß der Parkplätze und am Biergarten zu. Im Umfeld von Festwiese und Bühnenstellfläche sind einige Liegebänke vorgesehen. Noch stärker auf Kommunikation und Interaktion ausgerichtet sind ein paar weitere Sitzmöbel mit freier Form im Umfeld bzw. vor den Böschungs-Sitzstufen. Eine Bank an der Dalbergstraßenecke wird dort für vom Floßhafen kommende Besucher als Treff- und Sammelplatz ergänzt.
Neben Theoderichstor und Biergarten entstehen rd. 50 Fahrradstellplätze kombiniert mit E-Bike-Ladestationen, ein paar weitere gibt es neben der temporären Gastronomie.
Alle Treppen erhalten Handläufe, Geländer gibt es oberhalb der Kranichmauer und am Weg hinter den Mauernischen am Biergarten, an der wasserseitigen Abtreppung der Sitzstufenanlage am Theoderichstor und am geplanten neuen Schlossgartenzugang.
Zur Orientierung wird ein Schildersystem, welches auch eine vollständige Ausschilderung der barrierefreien Wegeführung umfasst, errichtet.
Planungsbestandteil sind auch die Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung für die Veranstaltungswiese mit Bühnenstellfläche, die temporäre Gastronomie und den Biergarten, ebenso ein Trinkbrunnen an der südlichen Uferpromenade.
Gleiches, allerdings als eigenständige Planung, gilt für die funktionale und atmosphärische Beleuchtung des gesamten Schlossufers.
Begrünung und Ausblicke
Zur Realisierung der weitläufigen Parklandschaft mit regelmäßigen Blickbeziehungen auf den Umgebungsraum wird es weitere Auflichtungen zur Freistellung der Kranichmauer, an den Böschungen mit Sitzstufen und Wegediagonalen neben dem Kranichplatz sowie am Biergarten geben.
Neu gepflanzt werden vor allem Bäume zur Rhythmisierung der Stellplätze an der Suicardusstraße und über den Wiesenpark verstreut zur Raumbildung und als Schattenspender. Neue (Strauch-)Pflanzungen sind im Wesentlichen auf Böschungen (vor allem Straßenseitig) und punktuell mit niedrigerer Wuchshöhe zur Raumzonierung vorgesehen. Neupflanzungen von Stauden und Gräsern bleiben weitgehend den Blütenfeldern am Kranichplatz vorbehalten. Soweit nicht ohnedies schon vorhanden werden die Flächen ansonsten mit Rasen angesät.
3. Beleuchtungsplanung Schlossufer
Der Stadtrat hat für die Planungen zum Schlossufer das Büro Bartenbach in Aschaffenburg für eine begleitende Lichtplanung beauftragt.
Das Büro Bartenbach hat im Rahmen ersten Studien die Entwürfe eine Konzeption erstellt auf deren Grundlage eine Vorplanung erfolgen soll.
Aus Sicht der Lichtplanung ist es sinnvoll das gesamte Schlossufer von der Willigisbrücke bis zum Pompejanumsfelsen, im Zusammenspiel mit dem Schloss, gesamthaft zu betrachten, da sie für einen Betrachter einen Zusammenhang darstellen. Neben dem Aufzugsturm sind auch die Planungen für die Aufbauten des Rückhaltebeckens in das Konzept mit einbezogen, da Sie in der Wahrnehmung zum Gesamten passen sollen. Die Festlegung einer einheitlichen und abgestimmten Lichtfarbe ist hierbei für das Gesamtprojekt ganz besonders wichtig.
Die vorgestellte Planung berücksichtigt die Vorgaben des Tiefbauamtes und es gab bereits ausführliche Abstimmungen mit Natur- und Umweltschutz / Artenschutz, dem Wasserrecht (Belange der Schifffahrt sowie Belange des Hochwasserschutzes), den Ordnungsbehörden sowie den Stadtwerken.
Der Stadtrat hat sich der Einhaltung des StMUV Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung verpflichtet. Daher orientiert sich die Planung an folgenden Grundsätzen, die auch unseren eigenen Planungsgrundsätzen entsprechen (ausgeblendete Leuchten, gerichtetes Licht mit geringem freistrahlenden Anteil, dark-sky konform, spektrale Zusammensetzung der Lichtquelle den Anforderungen entsprechend):
- Licht zweckgebunden einsetzen
- Lichtintensität sinnvoll begrenzen
- Licht nur auf die Nutzfläche lenken
- Licht nicht dauerhaft einschalten, sondern nur, wenn es benötigt wird
- Lichtfarbe mit geringstmöglichem Blauanteil verwenden. Kurzwelliges Licht (Blaulicht) im Farbspektrum vermeiden.
Hier heißt es im Detail: "Optimal ist eine Farbtemperatur von 1800 bis maximal 3000 Kelvin (K), in der Nähe von Schutzgebieten maximal 2400 K.“
Für das Schlossufer in direkter Nachbarschaft zum Fußraum Main wäre somit eine Farbtemperatur von 2400 K anzuwenden.
Der damit beabsichtigte Schutz von nachtaktiven Insekten und Tieren, lässt sich mit modernen Leuchten auch bereits bei einer leicht höheren Farbtemperatur von 2700 K realisieren. Ein Beschlussvorschlag zur Änderung der Grundsätze wird durch das zuständige Tiefbauamt in einer der nächsten Sitzungen eingebracht.
Lichtkonzept der Teilbereiche
Suicardusstraße
Für die Beleuchtung der Suicardusstraße wird der Einsatz einer modernen Straßenleuchte empfohlen, die gestalterisch in das Gesamtkonzept passt und Optionen für weitere Anforderungen ermöglicht. Die Strahlungsgeometrie der Leuchten ist so gewählt, dass Fahrbahn und Parkplatzflächen normgerecht ausgeleuchtet werden. Die leichte Überstrahlung sowie die Reflektion der Fahrbahn gibt der ansteigenden Bundsandsteinmauer eine dezente Leuchtdichte, sodass die beleuchtete Suicardusstraße als Hintergrund für das gesamte Gelände dient und diesen Bereich somit einrahmt.
Schlossmauer
Die Schlossmauer soll möglichst von der Straßenleuchte aus, mittels zusätzlichem Modul, beleuchtet werden.
Mainuferpromenade, südlicher Verbindungsweg, Treppenanlagen
Hier wird der Einsatz einer schlichten Mastleuchte mittlerer Höhe (ca. 350cm) empfolen. Die bandförmige Strahlungsgeometrie der Leuchten ist so gewählt, dass das Licht möglichst nur auf die Wegfläche begrenzt wird und somit das naturnahe Flussufer dunkel und ungestört bleibt.
Neben dem Vermeiden von unnötigen Lichtauswirkungen auf den Ufersaum wird auch die abend- und nächtliche Naturbeobachtung von den unbeleuchteten Sitzstufenanlagen am Wasser begünstigt (keine Blendung und Störung der Adaption der Augen der Beobachtenden).
Sitzwiesen am Mainufer, Veranstaltungsfläche
Der Einsatz von wenigen dezenten Stelen mit hohem Lichtpunkt (ermöglicht gerichtetes, blendfreies Licht). Die Hauptfunktion ist eine, im Bedarfsfall durch Ordnungs- und Rettungskräfte zuschaltbare, Notfall- und Einsatzbeleuchtung („Panikbeleuchtung“). Zusätzlich dienen die Stelen der dezenten Ausleuchtung der Sitzwiesen bzw. der bedarfsgerechten Beleuchtung der Veranstaltungsfläche zu Zeiten frequentierter Nutzung. Durch diese Beleuchtung soll bei den Besuchern ein hohes Sicherheitsgefühl durch Unterstützung der sozialen Kontrolle erzeugt werden, aber auch eine angenehme Atmosphäre ähnlich einen Mondschein.
Zentrale Achse – Verbindung Aufzug, Kranichplatz und Mainufer (zwei Varianten)
Variante 1: Vandalismusgeschützte Pollerleuchten mit niedrigem Lichtpunkt schaffen eine angenehme Atmosphäre mit hoher Aufenthaltsqualität. Die Pollerleuchten begleiten den Weg zum Mainufer. Um den barrierefreien Weg zu beleuchten, können zusätzlich Poller in den Blühbeeten eingesetzt werden oder alternativ eine unterleuchtete Rabatte zum Einsatz kommen.
Variante 2: Einsatz der gleichen Mastleuchte wie an der Uferpromenade, jedoch mit anderer Strahlungsgeometrie. Hier ist die Vandalismusgefahr etwas geringer einzuschätzen, allerdings ist die atmosphärische Wirkung im Vergleich zu Variante 1 verändert. Das Licht der Mastleuchten wird in diesem Bereich eher als steril wirken.
Platzbereich unterhalb des Aufzugsturms
Die Platzfläche soll durch Strahler beleuchtet, die unter der Brüstung des Aufzugsturms montiert werden können. Zusätzlich schaffen unterleuchtete Sitzquader (Sockelbeleuchtung) Atmosphäre für den Platzbereich. Sie dienen im Bereich der Suicardusstraße zusätzlich der Aufmerksamkeit für kreuzende Fahrzeuge.
Aufzugsturm
Die Kabine selbst wird durch den Fahrstuhlhersteller selbst beleuchtet – die Beleuchtung soll blendfrei und in 2700K ausgeführt werden. Allen Varianten gemein ist die blendfreie Beleuchtung der Brücke sowie des oberen Aussichtsbereichs mittels ausgeblendeter Handlaufbeleuchtung bzw. Linearleuchte. Für den Turm selbst werden drei Varianten vorgestellt:
Variante 1: Anstrahlen der Holzkonstruktion
Variante 2: Diffuse Hinterleuchtung des Glaszylinders
Variante 3: Beleuchtung des Glaszylinders mittels Uplights
Die Varianten zeigen eine unterschiedliche Nachtwirkung des Turmes.
Schlosstreppe
Die Schlosstreppe soll, passend zum Aufzugsturm, durch eine blendfreie Handlaufleuchte gleichmäßig beleuchtet werden.
Theoderichstor
Das Tor sollte als Torbogen inszeniert und ausgeleuchtet werden. Es wird vorgeschlagen, diese Wirkung mittels vandalismusgeschützt verbauten Uplights, die auch bei Hochwasser dauerhaft untertauchen können, zu erreichen.
Oberer Hofweg
Die Lichtplaner empfehlen, die bestehenden Leuchten zu belassen und nur die Lichtquelle selbst auf eine, zum Gesamtkonzept passende LED-Beleuchtung umrüsten zu lassen.
Kranichmauer, Uferpromenade entlang der Kranichmauer, Biergarten (drei Varianten)
Variante 1: Masten mit einer Überspannungsleuchte, die sowohl die Wegfläche entlang der Kranichmauer, wie auch die Kranichmauer selbst beleuchtet. Diese Form der Überspannungsleuchte kann auch im Biergarten zum Einsatz kommen und schafft dort auch Atmosphäre (Analogie zur Lichterkette, jedoch umweltverträglich, da kein freistrahlendes
Licht). Zusätzlich besteht die Option, moderne Laternen an der Überspannung über dem Promenadenweg zu installieren.
Variante 2: Einsatz von auskragenden Mastleuchten, die hinter der Kranichmauer montiert werden und in den Bereich des Wegs auskragen.
Variante 3: Einsatz der Mastleuchte analog der Uferpromenade. Die Leuchten müssten allerdings auf der Uferseite montiert werden, was aus verschiedenen Gründen (Fundament in Ufernähe, Lichtpunkt im dichten Bewuchs) nicht optimal erscheint.
RÜB Regenüberlaufbecken
Im Rahmen der Entwurfsplanung für das Bauwerk wurde auch eine Beleuchtung eingeplant. Um ein passendes Gesamtbild für das Schlossufer auch hinsichtlich der Beleuchtung zu behalten, empfiehlt das Büro Bartenbach Anpassungen im Rahmen der Ausführungsplanung:
- die Lichtfarbe der Leuchten soll zur restlichen Uferpromenade passen
- die indirekte Pergola-Beleuchtung erfolgt mittels ausgeblendeter Linearleuchte, um den freistrahlenden Anteil zu minimieren
- die Sockelleuchten erhalten einen ausgeblendeten, zurückgesetzten Lichtpunkt, um Blendung zu vermeiden
- Schriftzug und Morsecode (Kunst am Bau) wird indirekt von oben und unten blendfrei beleuchtet
- das Technikgebäude wird auf den Seiten mit auskragendem Dach mittels asymmetrischem Downlight beleuchtet („Wallwasher“). Die übrigen Seiten erhalten die geplante Linearleuchte mit Spots für die Kunst am Bau.
Planungsprozess
Das vorgelegte Beleuchtungskonzept soll auf dieser Grundlage zur Vorplanung weiterentwickelt werden.
Planung ist immer auch die Aushandlung von Interessen und Abwägung von Belangen.
Beleuchtung im öffentlichen Raum dient der Schaffung von Sicherheit und Atmosphäre. Beleuchtung hat jedoch auch Auswirkungen auf die Umwelt. Die anstehende Planungsaufgabe wird für den anstehenden Abwägungsprozess zwischen Umweltschutz und Atmosphäre und Sicherheit Entscheidungsgrundlagen liefern müssen. Hierbei geht es jedoch nicht mehr um die Frage „Licht an oder Licht aus?“. Die deutlich verbesserten Beleuchtungstechniken geben Möglichkeiten die Belange des Umweltschutzes effektiver in ein Beleuchtungskonzept einzubinden.
Die Vorplanung zum Lichtkonzept soll in einer der nächsten Sitzungen des Planungs- und Verkehrssenates eingebracht werden.
4. Sanierung der Stützmauern
Am 11.11.2020 wurde im Planungs- und Verkehrssenat die Sanierungsplanung für die historischen Stützmauern innerhalb des Schlossufer in einer Grundkonzeption vorgestellt. Die erforderlichen Leistungen wurden im Rahmen der Bedarfsplanung für die Aufwertung des Schlossufers erkannt und bereits bei der Vergabe des Planungsauftrags als Abschluss des VgV-Verfahrens berücksichtigt.
Die Natursteinmauern weisen im Bereich der Suicardusstraße, den Terrassenmauern, der Mainuferpromenade und der Kranichmauer vielfältige Mängel auf. Neben Schäden an den Mauerkronen, Rissen und Defiziten im Fugenbild, wurden auch an mehreren Stellen konstruktive Verformungen festgestellt.
Die sicherheitsrelevanten Schäden der Mauer am Treppenaufgang zum Schloss wurden im Zuge einer Sofortmaßnahme Anfang des Jahres vollständig saniert. Im akut gefährdeten Bereich wurden 16 Nägel in einer Länge von 8,25 m bis 11,0 m eingebracht und kraftschlüssig verpresst. Auf ca. 70 m2 wurde die Mauer mit Trasskalkmörtel neu verfugt. Dieser Bereich ist damit vollständig saniert. Hierbei handelt es sich jedoch nur um einen Teil der Mauer des Treppenaufgangs. Auch hier werden in den noch nicht sanierten Abschnitten weitere Arbeiten unter Berücksichtigung aller denkmalschutz- und umweltschutzrechtlichen Gründe folgen müssen. Das Schadensbild der weiteren Bereiche ist deutlich geringer als es im jetzt sanierten Abschnitt der Fall war.
Alle noch zu sanierenden Stützwandabschnitte wurden in der Zwischenzeit vom Bewuchs befreit. Die Erstellung von Bauwerksbüchern und Prüfungen der Stützbauwerke sind derzeit in Bearbeitung. Hierzu hat das Ingenieurbüro Grassl ergänzend zu den bereits übertragenen Leistungsbildern den Auftrag erhalten, die Stützwände an der Suicardusstraße und im Bereich des Oberen Hofweges in Form einer Bauwerksprüfung nach DIN 1076 zu prüfen.
Die Prüfungen finden voraussichtlich Anfang der 39. Kalenderwoche statt. Mit den Ergebnissen der Bauwerksprüfungen ist Mitte/ Ende Oktober zu rechnen. Hier werden dann die Bereiche der Mauer festgelegt, an denen objektbezogene Schadensanalysen auszuarbeiten sind. Auf dieser Grundlage können die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen solide und verbindlich geplant werden, insbesondere auch die Abhängigkeiten zu tangierenden Maßnahmen für die Frei- und Verkehrsanlagen. Die Standsicherheit der Wände wird nachgerechnet. Sollte ein Nachweis nicht gelingen sind die Mauern zu ertüchtigen. Belastbare Kosten können erst zu diesem Zeitpunkt genannt werden. Der Stadtrat wird über den Verlauf der Maßnahmen kontinuierlich informiert.
5. Park & Ride-Platz Darmstädter Straße
Der Park & Ride-Platz an der Darmstädter Straße ist Bestandteil des Gesamtprojektes zur Aufwertung des Schlossufers geworden, weil mit dem Wegfall der ungeordneten und ungeregelten Stellplätze unterhalb der Schlossmauer ein Alternativangebot zur Kompensation geschaffen werden sollte.
Für die Baustellenphase die bereits mit dem Bau des Rückhaltebeckens begann wurde eine provisorische Einrichtung vorgenommen. Ein Teil der Stellplätze wird mit einem Park & Ride-Konzept durch die AVG bewirtschaftet. Die Ausnutzung dieses Angebotes sowie der weiteren nicht bewirtschafteten Stellplätze war und ist sehr gering. Die baustellenbedingte Schließung der Suicardusstraße und damit der Wegfall der Parkmöglichkeiten unterhalb der Schlossmauer fand zeitgleich mit den Beschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie statt, so dass durch die reduzierte Geschäftstätigkeit keine validen Erkenntnisse gewonnen werden konnten. Die provisorische Einrichtung und die schlechte Zufahrtssituation stellen Hemmnisse aus Nutzersicht dar, die erst durch einen Umbau zufriedenstellend gelöst werden können.
Nach dem Bauzeitenplan sollten die Planung und der Ausbau des Parkplatzes in 2021 beginnen. In den Haushaltsberatungen für 2021 wurden jedoch im Hinblick auf die Corona-Pandemie keine Mittel bereitgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor den Park & Ride-Platz an der Darmstädter Straße in einer modifizierten Ausführung umzusetzen, jedoch den bisher aufgezeigten Mittelbedarf von rd. 1,9 Mio. € deutlich zu reduzieren – ohne die notwendige Attraktivität aufzugeben.
Die Grundsätze des modifizierten Planungskonzeptes ist eine Attraktivitätssteigerung der Parkplatzanlage. Dies soll durch eine Verbesserung der Zu- und Ausfahrtssituation, die Erschließung der Stellplätze durch asphaltierte Fahrwege, eine Ergänzung der Gehweganbindungen sowie eine DIN-konforme Beleuchtung erreicht werden.
Das Konzept Park & Ride erfordert auch eine attraktive Anbindung an den ÖPNV. Parallel zum Ausbau des Parkplatzes sind auch die Bushaltestellen entlang der Darmstädter Straße im Rahmen des laufenden Ausbauprogramms barrierefrei auszubauen und in diesem Zusammenhang ist auch eine attraktive fußläufige Querungsmöglichkeit zu schaffen.
Das Stellplatzangebot soll weiterhin in bewirtschaftete und freie Stellplatzflächen strukturiert werden. Die AVG hat einen Bedarf für Bewirtschaftung von ca. 50 Stellplätzen angemeldet.
Weiterhin sollen Flächen für die größeren Fahrzeuge und Gespanne der Wochenmarktbeschicker zur Verfügung gestellt werden. Zur Sicherung ist ggf. eine Zufahrtsbeschränktung vorzunehmen.
Die von der Schlossufer GbR vorgelegte Planung sieht rd. 120 Stellplätze vor (davon bewirtschaftet ca. 62 Stellplätze, frei verfügbar ca. 59 Stellplätze). Bei gesteigerter Nachfrage könnten weitere 40 Stellplätze eingerichtet werden, so dass insgesamt bis zu 160 Stellplätze zur Verfügung gestellt werden könnten.
Zur Kostenersparnis trägt auch der angestrebte Erhalt der bestehenden Tragschichten bei.
Das anfallende Oberflächenwasser soll versickert werden, hierfür werden Rigolen als Versickerungsanlage zwischen den Parkständen angeordnet. Die Stellplatzflächen werden als wassergebundene Flächen angelegt.
Der Parkplatz wird durch Baumpflanzungen räumlich gefasst und aufgewertet.
Der Mittelbedarf für diese modifizierte Planung wird mit rd. 950.000 € prognostiziert.
Für ein alternativ diskutiertes Parkdeck müssten rd. 10.000 je Stellplatz kalkuliert werden. Hierbei sind jedoch noch nicht die Kosten für die erforderliche Anpassung der Zufahrtsituation, die Einrichtung der Stellplätze für die Marktbeschicker sowie die Verbesserung und Ergänzung der Gehwege berücksichtigt.
Neben dem zu erwartenden höheren Mittelbedarf ist die Errichtung eines Parkdecks an diesem Standort hinsichtlich der Vermeidung von Angsträumen nicht empfehlenswert.
6. Booteinsetzstelle (Slipanlage) am Mainwiesenweg
Die Slipanlage am Theoderichstor ist nicht mehr zeitgemäß, da sie nicht mehr den Anforderungen für Rettungseinsätze genügt. Die Zufahrtssituation über den Schlossberg und die Engstelle Theoderichstor sorgen für Behinderungen. Auch durch das Einsetzen von privaten Booten ergeben sich zunehmend Nutzungs- und Verkehrskonflikte mit Fuß- und Radverkehr.
Da die Beeinträchtigungen und Nutzungskonflikte einer beabsichtigten Aufwertung des Bereichs entgegenstehen, wurde im Zuge der Planung zur Umgestaltung des Schlossufers eine Verlagerung der Slipanlage vorgeschlagen und 2018 durch den Beschluss des Masterplans fixiert.
Im Zuge der Standortsuche wurde zunächst der Standort Mörswiesenweg erwogen. Bei einer Standortalternativenprüfung durch die Sachverständigen der Wasserschutzpolizei (WSP,) der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und der Feuerwehr Aschaffenburg wurden jedoch Zweifel an der Eignung des Standortes Mörswiesenweg deutlich, was die nautischen Eigenschaften, aber auch die Erreichbarkeit durch Rettungskräfte betrifft. Die Standortalternativenprüfung hat sich im Ergebnis für den Standort Mainwiesenweg ausgesprochen (vgl. Anlage 6.1). Im Gesamtverlauf des Mains konnte von den Sachverständigen kein Alternativstandort zum Mainwiesenweg ermittelt werden.
Der Planungs- und Verkehrssenat hat sich am 19. Mai 2020 für den Standort Mainwiesenweg ausgesprochen: „1. Der Verlegung der Slipanlage (Bootseinlassstelle) vom Theoderichstor zum Mainwiesenweg im Zuge der Neugestaltung des Schlossufers wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungen einzuleiten.“
Bei einer Ortsbesichtigung im Frühjahr 2021 am geplanten Standort Mainwiesenweg wurde von Mitgliedern des Planungs- und Verkehrssenats auf mögliche Nutzungskonflikte durch private Slipvorgänge hingewiesen und sich dafür ausgesprochen, die neue Slipanlage am Mainwiesenweg nicht für private Sportboote zu öffnen und in Frage gestellt, ob die Stadt Aschaffenburg überhaupt eine Einsetzstelle für private Zwecke vorhalten muss.
Die WSV hat daraufhin die Stadt Aschaffenburg in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Funktion einer Bootseinsetzstelle auch für private Zwecke in Aschaffenburg erhalten bleiben muss. Das Angebot einer Slipanlage dient dem Gemeingebrauch. Die WSV erwartet von der Stadt bei einem Rückbau der bundeseigenen Slipanlage am Theoderichstor, dass die Funktion an anderer Stelle wieder eingerichtet wird. Ein Wegfall dieser Funktion für die Bundeswasserstraße Main im Abschnitt Aschaffenburg wird vom Bund nicht akzeptiert.
Prüfung der bestehenden Stellen im Floßhafen
Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, die Bootseinsetzstellen am Floßhafen hinsichtlich einer Eignung für die privaten Slipvorgänge zu untersuchen. Die Sachverständigen von WSP, WSV und Feuerwehr hatten die Stellen bereits bei Ihrer Standortalternativenprüfung untersucht und insbesondere aus nautischen Gründen ausgeschlossen. Da sich die Einsatzstellen im Floßhafen im Bereich der Steganlagen befinden ist dieser Bereich zwingend ein Langsamfahrbereich und damit für Rettungseinsätze denkbar ungeeignet. Die folgenden Einschränkungen die von den Standorten ausgehen betreffen jedoch auch die zu prüfende private Nutzung.
- Geringe Wassertiefe
Der Floßhafen ist in dem Bereich der bestehenden Rampen sehr gering (im Mittel rd. 1 Meter tief). Damit werden Bootstypen mit festverbauten Schiffsschrauben und Rudern sowie entsprechenden Tiefgang beschränkt. Neben der Nutzungsbeschränkung die vom WSV nicht akzeptiert wird sind Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten und damit verbundene Haftungspflichten zu berücksichtigen. Eine Nutzungsaufnahme dieser Stelle als Bootseinsetzstelle erfordert daher eine Vertiefung im Bereich der Einsetzstelle. Auf Grund der Strömungsbeschaffenheit ist mit einem stetigen Verlanden zu rechnen, so dass dauerhafte Kosten zur Gewährleistung der erforderlichen Wassertiefe entstehen werden. Insbesondere bei den regelmäßig austretenden Hochwassern werden Sedimente in den Floßhafen gespült. Die Gewährleistung einer Mindestwassertiefe von 1,50 Metern erfordert ein regelmäßiges Ausbaggern.
- Mindestanforderungen an Bootseinsetzanlagen erfordern Ausbau der Altanlage
Die Mindestanforderungen zum Bau und Betrieb von Slipanlagen bedingen einen umfänglichen Ausbau der bestehenden Altanlage, die ursprünglich zum Verladen von geflößten Holz mit Pferdefuhrwerken konzipiert wurde.
Eine Inbetriebnahme der Altanlage als Ersatz für die Slipanlage des Bundes am Theoderichstor ist ohne Umbau nicht möglich. Diesbezügliche Vorplanungen und Kostenprognosen liegen nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass für einen Ausbau der bestehenden Altanlage Kosten entstehen, die dem Kostenansatz der geplanten Neuerrichtung der erforderlichen Slipanlage am Mainwiesenweg entsprechen.
- Anlage für Rettungseinsätze am Mainwiesenweg weiterhin erforderlich
Eine Slipanlage am Floßhafen ist auf Grund der zwingenden nautischen Einschränkung als Langsamfahrzone für Rettungseinsätze nicht geeignet. Daher wäre zu einer Slipanlage am Floßhafen immer auch eine zweite Anlage für Rettungseinsätze am Mainwiesenweg zu errichten und zu unterhalten. Die Slipanlage am Mainwiesenweg kann jedoch auch beide Funktionen (Rettungseinsätze und Gemeingebrauch) erfüllen.
- Beeinträchtigung der Steganlagen, Wegfall von Liegeplätzen im Floßhafen
Eine Bootseinsetzanlage im Bereich der Bestandsanlage ist zusätzlich mit Möglichkeiten zum Festmachen eines Bootes zu versehen. Die Einrichtung wird die bestehenden Steganlagen beeinträchtigen und den Wegfall von bestehenden Liegeplätzen erforderlich machen.
- Verkehrskonflikte
Bei der Anfahrt von der Straße „Am Floßhafen“ sind die Aufstellflächen zwischen Straße und zu querenden Fuß- und Radweg zu gering. Einfahrende Gespanne stehen entweder noch mit dem Heck auf der Straße, oder bereits auf dem Fuß- und Radweg. Die Einsehbarkeit insbesondere im Bereich der nördlichen Stelle ist durch Grünstrukturen und einen Versatz in der Wegführung stark eingeschränkt.
Die Rangiervorgänge müssen vollständig auf dem Fuß- und Radweg erfolgen und bergen eine hohe Gefahrenquelle insbesondere beim Zurücksetzen der Gespanne auf die Rampe.
Bei einem gleichzeitigen Eintreffen von Gespannen und hohen Ausnutzungen bestehen keine ausreichenden Wartemöglichkeiten oder Ausweichstellen.
Der Einfahrtsbereich müsste frei bleiben und in der Straße „Am Floßhafen“ durch Parkverbotsregelungen gesichert werden.
- Abstellflächen für die Trailer
Im Bereich des Floßhafens besteht bereits heute ein hoher Parkdruck. Abstellflächen für Trailer gibt es keine, sie müssten zusätzlich errichtet werden und einen Wegfall der bestehenden Grünflächen bedeuten. Eine Benutzung durch Falschparker wird nur schwer auszuschließen sein.
Die Sachverständigen haben sich im Rahmen der Standortalternativenprüfung für eine Slipanlage am Mainwiesenweg ausgesprochen.
Eine detaillierte Prüfung der bestehenden Stellen im Bereich des Floßhafens hat neben starken nautischen Einschränkungen auch gravierende Nutzungs- und Verkehrskonflikte aufgezeigt.
Die Verwaltung empfiehlt daher weiterhin die geplante Slipanlage am Mainwiesenweg nicht allein für Rettungseinsätze, sondern auch für private Zwecke (Einsetzen von Motorbooten) zur Verfügung zu stellen.
Standort Mainwiesenweg
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse und Anforderungen legt die Verwaltung dem Stadtrat eine Vorplanung vor, die eine verträgliche Einbindung der geplanten Bootseinsetzstelle am Standort Mainwiesenweg ermöglicht. Die Bootseinsetzstelle am Mainwiesenweg kann daher, neben der Feuerwehr, den Rettungsdiensten und der Polizei, auch der Allgemeinheit zum Einlassen von Booten zur Verfügung gestellt werden.
In der Beschlussfassung vom 20.7.2021 wurde vorbehaltlich dem Allgemeingebrauch der Slipanlage bereits eine Konzeptplanung der Schlossufer GbR mit verschiedenen Varianten und Ausbaustufen vorgestellt.
Die am 20.7.2021 im PVS diskutierten Planungsprämissen - vorbehaltlich der Thematik Allgemeingebrauch der Slipanlage zum Einsetzen privater Boote - waren: eine durchgängige Wegeverbindung für den Geh- und Radverkehr und die Vermeidung von Eingriffen in das Flugfeld.
Diesen Planungsprämissen folgend wurde die Konzeptplanung weiterentwickelt und liegt nun als Vorplanung in zwei Planungsvarianten vor.
Die Variante 1 sieht eine neue Wegetrasse entlang des Sportplatzes vor mit dem Ziel mögliche Verkehrskonflikte im Bereich des Mainwiesenwegs und der LKW-Wendeanlage zu vermeiden und die schlecht einsehbare Kurve am Flugfeld durch einen geraden Verlauf zu entschärfen. Die Variante wurde am 20.7. im PVS vorgestellt.
Die Variante 2 ist eine Weiterentwicklung der am 20.7. gezeigten Planungsvariante.
Bei der Weiterentwicklung hat sich die Variante 2, die im Wesentlichen auf der bestehenden Trasse verläuft, jedoch die gefährliche, schlecht einsehbare Kurve entschärft, als Vorzugsvariante herausgestellt. Durch die optimierte Wegeführung erfolgt kein Eingriff in das Flugfeld. Der Kurvenradius und das Gefälle im Bereich der Kurve werden zur Verbesserung der Verkehrssicherheit optimiert – die bestehenden Bäume, die das Flugfeld begrenzen, bleiben erhalten. Das Flugfeld wird somit nicht verkürzt oder anderweitig beeinträchtigt.
Im Vergleich mit der Variante 1, die einen alternativen Trassenverlauf des Mainradwegs entlang des Sportplatzes vorsieht, werden bei der Variante 2 die unterschiedlichen Fahrbeziehungen optimal auf der bestehenden Trasse abgebildet. Bei der Variante 1 ist davon auszugehen, dass sich wohl nur die Fahrbeziehung entlang der Mainachse (Aschaffenburg – Niedernberg) auf der neuen Trasse abbilden lassen. Die Radfahrende, die von Nilkheim/ der Großostheimer Straße kommend oder fahrend, den Bereich des Maiwiesenweg passieren, werden wohl eher über die Zufahrt der Slipanlage statt über den neuen Weg fahren, da die Zufahrt die kürzeste Verbindung auf der alten Trasse darstellt. Im Kreuzungsbereich mit dem neuen Fuß- und Radweg kann es daher zu gefährlichen Situationen kommen – möglichen Vorfahrtsregeln zum Trotz.
Aus Richtung Niedernberg kommend wird der neue Trassenverlauf ggf. ebenfalls nicht angenommen, da die enge Kurve an der Ecke des Sportplatzes aus Sicht der Radfahrer unkomfortabel ist.
Mit der Optimierung der Variante 2 wird kein Eingriff in das Flugfeld vorgenommen, daher ist die aufwendigere und komplexere Trassenführung der Variante 1 zur Umgehung des Flugfeldes nicht mehr erforderlich.
Im Rahmen der Variante 2 sind nur im geringeren Umfang Maßnahmen im Wegebau erforderlich, daher ist auch eine Kostenersparnis der Variante 2 gegenüber der Variante 1 von rd. 200.000 € zu benennen (bezogen auf die Bruttobaukosten inkl. 20% Baunebenkosten).
Somit die Variante 2 als Vorzugsvariante für die weiteren Planungsschritte vorgeschlagen: Die Schossufer GbR wird beauftragt eine Vorplanung zu erstellen und dem Stadtrat vorzulegen.
7. Gesamtkostenvorschau, Förderkonzept und Bauzeiten
Die Planungen zur Aufwertung und Umgestaltung des Schlossufers reichen weit zurück. Mit dem Beschluss des Masterplans 2018 wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht, indem die Ergebnisse der umfangreichen Bürgerbeteiligung fixiert wurden. Der Masterplan enthielt erste Kostenansätze, die für den kurzfristig einzureichenden Förderantrag für die Nationalen Projekte der Städtebauförderung verwaltungsintern fortgeschrieben wurden.
Die Stadt Aschaffenburg bekam 2019 eine Bewilligung von Fördermitteln in der Höhe von rd. 4 Mio. € (genau: 4.039.799 €) zugesprochen.
Da das Förderprogramm Nationalen Projekte der Städtebauförderung sich aus Mittel des Bundes speist, ist eine unmittelbare Förderung auf Flächen/ Grundstücken, die dem Bund gehören nicht möglich. Auf Grund der Nähe zur Bundeswasserstraße Main sind jedoch die ufernahen Flächen am Schlossufer im Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Die Regierung von Unterfranken hat sich jedoch bereit erklärt, die Förderung für diese Bereiche zu übernehmen. Das Gesamtprojekt Schlossufer wird somit durch zwei Förderprogramme finanziert, durch das Bundesprogramm, die Nationalen Projekte der Städtebauförderung, und durch die klassische Städtebauförderung des Freistaat Bayern.
Der Stadtrat hat vor zwei Jahren, in der Sitzung des Plenums am 7.10.2019, die Zustimmung zum Förderantrag erteilt. In der hierzu enthaltenen Aufstellung sind Annahmen zu den Gesamtkosten von rd. 8,6 Mio. € (genau: 8.563.439 €) enthalten. Dieser Mittelrahmen von rd. 8,6 Mio. € wurde mit Fördermitteln (von Bund und Land) in der Höhe von rd. 5,5 Mio. € (genau: 5.479.290 €) und einem Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg in der Höhe von rd. 3,1 Mio. € (genau: 3.084.149 €) dargestellt.
Die Kostenannahmen für diesen Mittelrahmen basieren jedoch auf den ersten Annahmen im Zuge der Erstellung des Masterplans in 2017.
Nach Beauftragung der Schlossufer GbR (Tröllenberg & Vogt, FKS-Infrastruktur und Grassel Ingenieure) und dem Ergebnis des Realisierungswettbewerbs zur Aufzugsanlage (Architekturbüro Schmuck) wurde im Zuge der Planungsfortschritte und dem Erreichen der Vorplanung deutlich, dass der bisher angenommene Mittelrahmen für die Umsetzung der beschlossenen Planungsziele des Masterplans nicht ausreichend ist.
Begründung des Mehrbedarfs
Über den Bedarf zur Erweiterung des Mittelbedarfs zur Erstellung der Aufzugsanlage nach den Entwürfen des ersten Preisträgers, Architekturbüro Schmuck aus München, wurde bereits in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats am 04.05.2021 berichtet und der erweiterte Mittelbedarf in der Höhe von rd. 1,6 Mio. € (genau: 1.560.179 €) für die Aufzugsanlage (inkl. der Platzgestaltung) mehrheitlich beschlossen.
Im Rahmen der Vorplanung der Freianlagen und der Verkehrsanlagen ist gegenüber der Berechnung, die der Bewilligung durch den Bund zu Grunde lag, ein erweiterter Mittelbedarf in der Höhe von insgesamt rd. 1,6 Mio. € (genau: 1.634.209 €) festzustellen.
Der Mehrbedarf erklärt sich hauptsächlich durch fehlende Kostenpositionen zu notwenigen Mauern, Geländern und Handläufen sowie zu geringen Kostenansätzen für die hochwassersicheren Sitzstufenanlagen, nicht vorhandene Ver- und Entsorgungsinfrastruktur, notwendige Entwicklungspflege, Deponiekosten für ggf. belasteten Erdaushub, Ausstattung und Beschilderung. Für den Weg zwischen Theoderichstor und Pompejanumsfelsen wurde eine zu geringe Breite für einen Fuß- und Radweg angenommen (von 3 auf 5 m).
Die Erfordernisse einer gesamtheitlichen Lichtgestaltung sowie einer umweltgerechten aber auch nutzungsgerechten Beleuchtung („Panikbeleuchtung“) geht über die bisherigen Mittelansätze deutlich hinaus. Für die Umsetzung der Lichtplanung wird ein erweiterter Mittelbedarf von 771.834 € prognostiziert.
Maßnahmen zur Eingrenzung des Mehrbedarfs und zur Modifizierung des Förderkonzeptes
Der Mehrbedarf hat sich im besonderen Maße in Anlagen gezeigt, die auf den Flächen liegen, die unmittelbar vom Bund gefördert werden. Da der Förderrahmen bei dem Programm der Nationalen Projekte der Städtebauförderung projektbezogen fixiert und gedeckelt ist, können Mehrbedarfe nicht durch eine Erweiterung des Förderrahmens kompensiert werden. Der Förderrahmen von rd. 4 Mio. € bleibt konstant. Ein Mehrbedarf würde so den Eigenanteil der Kommune erhöhen (und in der Folge die Förderquote verschlechtern).
Um dieses Dilemma abzufangen wurde zusammen mit den Verantwortlichen der Fördermittelgebern Bund (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, BBSR) und Land (Regierung von Unterfranken) das bisherige Förderkonzept modifiziert.
Die Flächenkulisse für die Förderung des Bundes wurde so zugeschnitten, dass sich der erwartete Mittelbedarf passgenau zu dem Förderrahmen von rd. 4 Mio. € verhält.
Der Anteil des Mittelbedarfes der vom Freistaat Bayern verantworteten Städtebauförderung ist in der Folge gestiegen. Bei der Verwendung von Städtebaufördermitteln ist für die Stadt Aschaffenburg vorteilhaft, dass der Mittelrahmen nicht projektbezogen gedeckt ist und insbesondere auch in der zeitlichen Perspektive flexibler angewendet werden kann. Die Förderquote wird für die Stadt somit wieder optimiert.
Trotz optimierter Förderquote steigt bei einem erweiterten Mittelbedarf auch der Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg.
Die Stadtverwaltung hat jedoch auch Vorschläge zur Eingrenzung des Mittelbedarfs entwickelt, jedoch keine funktional oder stark qualitativ wirkenden Einsparungen vorgenommen.
Einsparmöglichkeiten wurde in Absprache mit dem BBSR für den Park & Ride-Platz Darmstädter Straße gesehen. Wie in der Vorplanung (siehe Punkt 5) dargestellt, ist es durch eine modifizierte Planung gelungen, die Funktion bestmöglichst abzubilden und trotzdem ein erhebliches Einsparpotenzial zu heben. Entgegen der bisherigen Kostenannahme von rd. 1,9 Mio. € konnte für die Vorplanung eine Kostenprognose von 950.000 € ermittelt werden.
Die Stadt hat sich für das Bayerische Städtebauförderungsprogramm „Innenstädte beleben““ (siehe Beschlussvorlage PVS 5.10.2021 TOP: 1) beworben und einen Mittelrahmen von rd. 1,2 Mio. € zu einer Förderquote von 80% mitgeteilt bekommen.
In Absprache mit der Regierung von Unterfranken kann auch für den Abschnitt zwischen Theoderichstor und Pompejanumsfelsen ein Förderantrag gestellt werden. Die Stadt Aschaffenburg profitiert hier von einer Verbesserung der Förderquote und Reduzierung des Eigenanteils auf voraussichtlich rd. 100.000 €.
Trotz dieser Optimierungen muss ein Mehrbedarf nach Abschluss der Vorplanung angemeldet werden.
Die Gesamtkosten des Projektes werden mit rd. 12,5 Mio. € (genau: 12.471.395 €) prognostiziert. Der Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg beträgt rd. 5,5 Mio. € (genau: 5.474.106 €). Für den Zuwendungsantrag wurde ein Eigenanteil am Mittelrahmen von 3,1 Mio. € (genau: 3.084.149 €) berechnet. Mit dem erweiterten Mittelbedarf ist der Eigenanteil um rd. 2,4 Mio. € gestiegen.
Bauzeiten
Das Förderprogramm des Bundes (Nationale Projekte des Städtebaus 2018/2019) ist in der Projektlaufzeit begrenzt und endet formal am 31.12.2023.
Fördermittel des Programms, die bis dahin nicht abgerufen werden, können nicht mehr auf die Folgejahre übertragen werden, die Mittel verfallen.
Auf Grund der starken Abhängigkeit durch flankierenden Infrastrukturprojekte, wie dem Rückhaltebecken Willigisbrücke, sind für die zentralen Teilprojekte der Schlossuferumgestaltung, die Freianlagen und die Verkehrsanlagen, eine Umsetzung innerhalb der Projektlaufzeit bis Ende 2023 nicht mehr realistisch.
Der Durchführungszeitraum für den Umbau der Suicardusstraße ist abhängig von dem Baufortschritt des Rückhaltebeckens an der Willigisbrücke und einer zuvor erforderlichen Sanierung der Stützmauern entlang der Suicardusstraße und dem Oberen Hofweg.
Die Durchführung zu den Freianlagen ist ebenfalls von dem Baufortschritt des Rückhaltebeckens abhängig, da die ehemaligen Stellplätze unterhalb der Wappenmauer zur Zwischenlagerung des Erdaushubs benötigt werden.
Der Bund, d.h. das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung als Förderstelle, das zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sind sich dieser Problematik grundsätzlich bewusst, da es immer wieder zu begründeten Verzögerungen im Projektauflauf kommen kann. Bisher konnten für betroffene Projekte in anderen Kommunen immer einvernehmliche Lösungen gefunden werden.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann jedoch von den zuständigen Stellen hierzu noch keine Aussagen zu einer möglichen Lösung gemacht werden.
Die Stadt Aschaffenburg muss bei der erwarteten Verzögerung des Projektes darauf vertrauen, dass für die Folgejahre die erforderlichen Restmittel von Seiten des Bundes wieder zur Verfügung gestellt werden.
Im Umgang mit den Mitteln der Städtebauförderung ist die Handhabung bedeutend flexibler.