Lagebericht (Gefährdungslage) zu Extrem-, Starkregen und der Hochwassersituation in Aschaffenburg - Antrag der KI vom 25.07.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.12.2021 ö Beschließend 5PVS/11/5/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass: Starkregenereignis im Juli 2021 in NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern

1.         Hintergrund

Lokale Starkregenereignisse treten aufgrund des Klimawandels immer häufiger auf. Entstehen daraus urbane Sturzfluten, können sie erhebliche Sachschäden verursachen und in Stadtgebieten Menschen in Lebensgefahr bringen - wie zuletzt im Juli 2021 in Rheinland/Pfalz und Nordrhein-Westfalen geschehen. Lokal, wie beispielweise im Ahrtal, fielen laut Deutschem Wetterdienst (DWD) bis zu 200 Liter Niederschlag pro Quadratmeter (m²) innerhalb von 72 Stunden und lösten eine gewaltige Sturzflut aus.
In der Region Bayerischer Untermain fielen während dieser Regenperiode 15 Liter Niederschlag pro m² innerhalb von 72 Stunden. Eine relativ geringe Menge Niederschlag gegenüber dem Starkregenereignis in NRW, RLP und Bayern. Aber auch in der Region in und um Aschaffenburg (wie z. B. im Kahlgrund oder am 13.06.2020 über Haibach) traten in der jüngeren Vergangenheit lokale Starkregenereignisse auf.
Neben dem Flusshochwasser von Main und Aschaff stellt der Klimawandel einen maßgeblichen Faktor für urbane Starkregenereignisse dar und Kommunen vor gewaltige Aufgaben. Es hat gezeigt, dass gerade die vermeintlich kleineren Gewässer bei solchen Ereignissen sehr schnell zu reißenden Strömen werden und damit für große Schäden sorgen können. Die Auswirkungen der Starkregenereignisse sind und werden auch zukünftig über verstärkte Maßnahmen im Bereich der technischen Regenrückhaltungsmaßnahmen nicht vollständig beherrschbar sein. Über Maßnahmen zur Risikovorsorge können diese Auswirkungen minimiert, jedoch nicht gänzlich verhindert werden.

2.         Hochwasserschutz-Vorsorge

Die Verwaltung betreibt auf verschiedenen Ebenen Vorsorge zum Hochwasserschutz bei Flusshochwasser des Mains und der Aschaff. Innerhalb der Verwaltung sind die Zuständigkeiten zur Vorsorge für den Hochwasserschutz auf vier Ämter verteilt.
- Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz:         Untere Wasserrechtsbehörde
- Katastrophenschutz/Feuerwehr:                Katastrophenschutz
- Tiefbauamt:                                         Technischer Gewässer- und Hochwasserschutz
- Stadtplanungsamt:                                Hochwasserrisikomanagementplan 

Die Untere Wasserrechtsbehörde legt per Verordnung die Überschwemmungsgebiete an den Gewässern fest und vollzieht die gesetzlichen Regelungen zum Hochwasserschutz in den Wassergesetzen (z. B. bauliche Vorhaben in Überschwemmungsgebieten oder die Nachrüstung von Heizölverbraucheranlagen). 
Das Tiefbauamt ist für den Ausbau und die Unterhaltung der kleineren Gewässer (III. Ordnung) im Stadtgebiet zuständig – dies sind z.B. der Hensbach mit dem Gailbach, der Kühruhgraben oder der Glattbach. Mittels Berechnungen von Hochwasserereignissen an diesen Gewässern werden Gefahrenbereiche durch das Tiefbauamt visualisiert, der Öffentlichkeit bekanntgemacht und die Überschwemmungsgebiete eines Hundertjährlichen Hochwassers (HQ100) zur Festsetzung an die Untere Wasserrechtsbehörde weitergeleitet. Darüber hinaus betreibt das Tiefbauamt Regenwasserbehandlungs- und Rückhaltungsanlagen im Trennsystem (Schmutzwasser und Regenwasser getrennt) und sorgt mit dem Ausbau und Unterhalt des Kanalnetzes im Mischsystem (Schmutzwasser und Regenwasser in einer Kanalisation) für einen störungsfreien Abfluss der Niederschläge. 
Im Stadtplanungsamt steht die Flächenvorsorge bei Hochwassergefahren im Vordergrund. In Bereichen mit Hochwassergefahr sind in relevanten Bebauungsplänen gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet nachrichtlich gekennzeichnet. Im Rahmen von Baugenehmigungen gilt hier hochwasserangepasstes Bauen zu berücksichtigen und von den Bauherren einzufordern. 
Ein weiteres wesentliches Instrument der Hochwasservorsorge stellt der Hochwasserrisiko-managementplan (HWRP) für die Gewässer I. und II. Ordnung (Main und Aschaff) dar. Der HWRP enthält eine Maßnahmenplanung zu den Handlungsfeldern Bau- und Flächenvorsorge, Risiko- Verhaltens- und Informationsvorsorge sowie Vorbereitung Gefahrenabwehr. Diese Handlungsfelder des HWRP werden im Abstand von 6 Jahren überprüft und fortgeschrieben und dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg mitgeteilt. Die letzte Fortschreibung erfolgte in 2020. Urbane Überflutungen im Stadtgebiet aufgrund von Starkregenereignissen und in Folge dessen bspw. Überlastungen des Kanalnetzes sind im HWRP nicht abgedeckt. Die Pläne verdeutlichen insbesondere überschwemmte Stadtgebiete bei Hochwasser des Mains und der Aschaff. Die Federführung der Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements liegt beim Stadtplanungsamt.
Das Handlungsfeld Vorbereitung Gefahrenabwehr ist eine Daueraufgabe der Kreisverwaltungsbehörde. Die untere Katastrophenschutzbehörde, welche bei dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz angesiedelt ist, wirkt bei der Bearbeitung mit. So werden dort Alarm- und Einsatzpläne erstellt und fortgeschrieben.

Die Maßnahmen des Katastrophenschutzes können in mehrere Bereiche aufgeteilt werden.

  1. Beobachtung der Wetterlage, bei amtlichen Unwetterwarnungen und Meldungen über bevorstehende Starkregenereignissen werden erste Stabsstrukturen hochgefahren und eine engmaschige Überwachung der vorhandenen Warnmittel (DWD, Pegelstände u. s. w.) betrieben.

  1. Bei konkreten Gefahrenlagen kann die Warnung der Bevölkerung über die WarnApp NINA, über amtliche Rundfunkdurchsagen sowie für kleinzellige Bereiche über Lautsprecherdurchsagen mittels mobiler Einheiten erfolgen. Ein flächendeckendes Sirenen-Netz ist derzeit in Planung/ Aufbau. Die Förderanträge hierfür wurden gestellt und die erforderlichen Finanzmittel sind bereitgestellt. Eine Inbetriebnahme wird nach derzeitigem Stand frühestens Anfang 2023 erfolgen können.

  1. Im „Katastrophenfall“ können im Stadtgebiet größere Hallen als Notunterkünfte und „Leuchttürme“ als Anlaufstellen für die Bevölkerung eingerichtet und betrieben werden. Die Bevölkerung kann bei der Evakuierung unterstützt werden (z. B. Transport von liegenden Personen).

  1. Auch verfügt der Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg über ein Sandsacklager, mit diesem könnten ggf. besonders gefährdete Objekte/ Bereiche geschützt werden. 

  1. Auf Landes-/ Bundesebene verfügt der „Katastrophenschutz“ über im Vorfeld aufgestellte Einheiten, die nach dem Feststellen einer Katastrophe, angefordert werden können. Als Beispiel eines solchen bayerischen Hilfeleistungskontingentes kann die Entsendung unserer Aschaffenburger Einsatzkräfte von Feuerwehr, Sanitäts- und Betreuungsdienst nach Ahrweiler dienen. Über die Anforderung solcher überörtlichen/ -regionaler Einheiten entscheidet die Führungsgruppe Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg.

  1. Überschwemmungsgebiete, Plangrundlagen und Kataster

Von der Stadt Aschaffenburg wurden für folgende Gewässer Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 festgesetzt:
Gewässer Main (I. Ordnung) und Aschaff (II. Ordnung): 
  • Main                        Ü-Gebiet festgesetzt 2018
  • Aschaff                Ü-Gebiet festgesetzt 2018
Für die Gewässer Main und Aschaff liegen neben Überschwemmungsgebietskarten auch Hochwasserrisiko- und -gefahrenkarten vor. Hochwassergefahrenkarten stellen die Wassertiefen bei seltenen (HQ100) und sehr seltenen (HQextrem) Hochwasserereignisse dar. Hochwasserrisikokarten zeigen das Risiko auf, welche Flächen betroffenen sind, z.B. Wohnbaufläche oder Gewerbeflächen.
Gewässer III. Ordnung liegen im Verantwortungsbereich der Stadt Aschaffenburg (Tiefbauamt). Für folgende Gewässer III. Ordnung liegen festgesetzte Überschwemmungsgebiete vor: 
  • Gailbach                                 Ü-Gebiet festgesetzt 1982
  • Pfaffengrundbach                        Ü-Gebiet festgesetzt 1986
  • Klingersbach                                Ü-Gebiet festgesetzt 1986
  • Dörnbach                                Ü-Gebiet festgesetzt 1986
  • Kühruhgraben                                Ü-Gebiet festgesetzt 1986
  • Herbigsbach                                Ü-Gebiet festgesetzt 1986

Für den Hensbach (ab dem Zusammenfluss von Gailbach und Dörnbach) liegt noch kein amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet (mit Rechtskraft) vor, jedoch Berechnungen eines HQ100 aus der jüngeren Vergangenheit. Eine Aktualisierung der Hochwasserberechnung des Hensbach inklusive des Gailbachs hat das Tiefbauamt beauftragt, die anschließend aus fachlicher Sicht mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg abgestimmt und der Unteren Wasserrechtsbehörde zur Festsetzung übergeben wird.
Für die Gewässersysteme Kühruhgraben und Hechelsgraben wurden ebenfalls auf der Basis von Starkregenereignissen im Bereich des Büchelbergs und des Oberen Kühruhgrabens Überschwemmungsgebiete berechnet. Hierbei handelt es sich bisher jedoch ebenfalls nur um berechnete, noch nicht mit dem WWA abgestimmte und noch nicht amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Das gleiche gilt für die Gewässer Klingenbach und den Ramsbach, für die derzeit aktualisierte Hochwasserberechnungen erstellt werden (Vorentwurf liegt vor) und anschließend als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden sollen.
Für den Glattbach ist die Vergabe einer Hochwasserüberrechnung zusammen mit der Gemeinde Glattbach in die Wege geleitet.
Bzgl. Starkregenkarten gibt es bisher keine Kataster oder Detailkarten. Im Wege der Erstellung der Klimaanpassungsstrategie wurde ein Starkregenrisiko-Übersichtskarte für das gesamte Stadtgebiet durch das Büro Greenadapt erstellt (jedoch nur aufgrund der Topgraphie und nicht unter Einziehung anderer Faktoren wie der hydraulischen Überlastung der Kanalisation).

4.    Mögliche Anpassungen in gefährdeten Gebieten (z. B. Offenlegung/Renaturierung kanalisierter Bachläufe im Stadtgebiet)

Nach einer Aufstellung des Bauhofs von 2015 waren in Aschaffenburg ca. 4.752m Gewässer verrohrt. Da gerade an diesen Gewässern sehr viele Gebäude, teils sogar über dem Bachbett errichtet wurden ist eine Öffnung oder Querschnittsvergrößerung oft nicht ohne weiteres möglich. Daher ist gerade für diese Bereiche notwendig, auf die Gefahren von abgetriebenen Stoffen hinzuweisen. Im Abflussbereich sollte nichts gelagert, abgestellt bzw. aufgebaut werden, das im Hochwasserfall mitgerissen werden kann und an den darunterliegenden Engstellen zu Verklausungen führen kann.
Die Offenlegung des Hensbachs am Südring Sportplatz ist bisher an den zu erwarteten Kosten gescheitert, wäre jedoch sowohl aus gewässerökologischen als auch hochwasserschutztechnischen Gründen sinnvoll. Ebenso die Öffnung entlang der Bachstraße. Hier verläuft der Hensbach verrohrt unter der Straße. In diesem Bereich ist der bestehende Deckel bereits marode, weshalb schwere Fahrzeuge die Straße bereits nicht mehr befahren dürfen. Eine Offenlegung wäre lediglich durch einen Umbau der gesamten Straße möglich. Grundstückszufahrten müssten durch einzelne Brücken erschlossen werden. Die Verrohrung des Hensbach an der Dümpelsmühle soll soweit möglich entfernt werden und der Bach frei gelegt werden.
Oberhalb der Einmündung in den Hensbach, auf Höhe der Dümpelsmühle ist die Verrohrung des Dörnbach unter der Gailbacher Straße und unter der Dümpelsmühlstraße zu klein. Dies führt zu Rückstauungen und Ausuferungen. 
In Gailbach besteht aufgrund der sehr engen Bebauung mit vielen über dem Gewässer errichteten Häusern ein hohes Risiko. Daher ist es notwendig, möglichst viel Grund entlang des Baches zu erwerben um hier Retentionsraum zu schaffen, wodurch die Hochwassergefahr zumindest etwas verringert werden kann. Dies kann durch gezielten Grundstückskauf als auch durch Vorkaufsrechte erwirkt werden. Durchlässe sind soweit möglich zu optimieren. Wobei hierbei darauf geachtet werden muss zuerst die tieferliegenden Durchlässe zu öffnen um den Aufstau und damit die Gefahren nicht nur zu verlagern. 
Es wurden bereits einzelne Gewässer zumindest Abschnittweise wieder geöffnet. So z.B. ein Teil des Kühruhgrabens im Bereich der Großmutterwiese. Diese Öffnung hat jedoch fast nur gewässerökologische Bedeutung, da der Zufluss im Bereich der Großmutterwiese durch den Ringstraßendüker begrenzt ist und dadurch der gewonnene Retentionsraum nicht aktiviert werden kann.

5. Information Hochwassergefahren

Wichtige Informationen auch für betroffene Hausbesitzer über die Hochwassergefahren an den Gewässern in Aschaffenburg können auf folgenden Internetseiten eingesehen werden. Hier können sich die Betroffenen über die Lage und die potenzielle Gefahrensituation zu den Hochwasserszenarien HQhäufig, HQ100 und HQextrem informieren:
Über das Geoportal.bayern.de/bayernatlas des Freistaates Bayern kann unter dem Thema „Naturgefahren“ die wesentlichen Informationen zum Thema Hochwasser abgefragt werden. 
So sind z.B. für Main und Aschaff neben den 2018 amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten (HQ100) auch die Wassertiefen der Szenarien HQhäufig, HQ100 und HQextrem dargestellt. 
Auch für die Gewässer III. Ordnung Kühruhgraben, Gailbach, Herbigsbach, Dörnbach, Klingersbach und Pfaffengrundbach sind im Bayernatlas die in den 1980er-Jahren festgesetzten Überschwemmungsgebiete einsehbar.
Die Stadt Aschaffenburg bietet auf ihrer Homepage www.aschaffenburg.de ebenfalls wesentliche Informationen über die Überschwemmungsgebiete von Main, Aschaff sowie die Gewässer III. Ordnung an. Unter nachstehendem Link sind die Übersichts- und Detailkarten für die festgesetzten Überschwemmungsgebiete Main und Aschaff sowie alle Rechtsverordnungen von amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten im Stadtgebiet zu finden. 
Aktuelle Pegelstände und Hochwasserwarnungen stehen für Aschaff und Main über den Hochwassernachrichtendienst Bayern (HND) – www.hnd.bayern.de zur Verfügung: www.hnd.bayern.de 

Weitere Informationen

Viele kostenfreie Tipps, Informationen und Beratungsangebote für Bürger, Architekten und Hausbesitzer werden vom LfU unter der Rubrik „Hochwasserinfo Bayern“ im Internet zur Verfügung gestellt:
Darunter stehen neben Handlungsempfehlungen für den Hochwasserfall, Checklisten und Hochwasser-Checks zur Verfügung, mit dem getestet werden kann, wie gut man auf ein Hochwasser vorbereitet ist.
Konkrete und ausführliche Tipps und Informationen für die bauliche Vorsorge und den Objektschutz sind über die kostenfreie Hochwasserschutzfibel unter folgendem Link erhältlich: 
Oder über die städtische Homepage abrufbar.

Zudem bietet die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) 2 kostenpflichtige Flyer zum Thema Überflutungsvorsorge bei Starkregenereignisse an:

  1. Hochwasser: Überflutung und Abwehr
Der Flyer gibt sowohl Hinweise zu kommunalen Aufgabenbereichen als auch Tipps zur Risikoanalyse für jeden Hausbesitzer sowie Anregungen für mobile Bauvorsorgen, wenn sich eine Überflutung ankündigt, und Ratschläge zu einer Verhaltensvorsorge im Ernstfall. Er gibt auch Hinweise was zu tun ist, wenn der Schaden eingetreten ist.
  1. Gefahr durch Starkregen: Auswirkungen und Gegenmaßnahmen
Das Faltblatt informiert über mögliche Folgen und Auswirkungen von Starkregen, sowie über Verantwortlichkeiten bei der Vorsorge, das Erkennen von Gefahren und die Planung von Vorsorgemaßnahmen. Es gibt Hinweise zu Vorsorgemaßnahmen der Kommunen, der Landwirtschaft und der Grundstückseigentümer.

Zu beziehen sind diese Faltblätter im Webshop des DWA unter folgender Adresse.
https://webshop.dwa.de/de/offentlichkeitsarbeit/flyer-hochwasser.html

6. Audit zum Thema „Urbane Sturzfluten“

Die Stadt Aschaffenburg ist bezogen auf die Flusshochwasser, die aufgrund von länger anhaltenden Niederschlägen und Schneeschmelze an Main und Aschaff auch in der Vergangenheit regelmäßig aufgetreten sind, gut aufgestellt. Die Szenarien für die verschiedenen Hochwasserereignisse an Main und Aschaff wurden erst 2018 durch das Wasserwirtschaftsamt aktualisiert und die Überschwemmungsgebiete für ein HQ100 von der Unteren Wasserrechtsbehörde mittels Rechtsverordnung festgesetzt. Über den HWRMP sind gefährdete Nutzungen und Objekte in diesen Bereichen bekannt. Die Vorwarnzeiten am Main sind in der Regel ausreichend, um entsprechende Vorsorgen treffen zu können, da die Einzugsgebiete weitläufiger und das Fassungsvermögen sowie die Abflusskapazität größer sind. 
Urbane Starkregenereignisse, die punktuell im Stadtgebiet auftreten, haben stattdessen eine andere Qualität von Hochwasser, da sie kleine Bäche in kurzer Zeit anschwellen lassen und zu Überflutungen von Straßenzügen u. ä. führen können, wenn sich das Niederschlags-wasser bspw. in Senken staut oder Kanäle für derartige Ereignisse nicht ausgelegt sind. Auch die Vorwarnzeiten für derartige Ereignisse sind deutlich kürzer.
Innerhalb der Stadtverwaltung sind, wie eingangs beschrieben, verschiedene Ämter mit dem Thema Hochwasser und Niederschläge betraut, sei es im Rahmen der Planung, der Maßnahmenumsetzung, des Katastrophenschutzes oder des gesetzlichen Vollzuges. Jede Dienststelle hat die Aufgaben des jeweiligen Tätigkeitsbereichs bisher immer im erforderlichen Maß abgearbeitet (z. B. Kanalsanierung, Bau von Regenrückhaltebecken, Berechnung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten u.ä.). 
Die stadtintern verteilten Fachkompetenzen sollten zusammengeführt und an zentraler Stelle gebündelt werden. Ziel sollte ein Risikomanagementplan für das gesamte Stadtgebiet sein, der im Fall des Eintreffens eines Starkregenereignisses herangezogen werden kann.  
Die Stadt strebt aus diesem Grunde ein Audit zum Thema „Überflutungsvorsorge bei Starkregenereignisse an, in dem die Vorsorgeaspekte Flächen-, Bau-, Verhaltens- und Risikovorsorge mittels 35 Indikatoren untersucht, geprüft und mit Handlungsempfehlungen unterlegt werden. Somit wird für die Stadt nochmals sichtbar, in welchen Bereichen Aschaffenburg gut aufgestellt ist und wo Handlungsbedarf besteht.
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Hochwasserrisikomanagementplans derzeit diese Auditierung durch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) mit einem Fördersatz von 75%. Der Antrag ist beim Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg zu stellen. 
Die Kosten des Audits belaufen sich insgesamt auf ca. 18.000 Euro, davon werden 75 % durch den Freistaat (13.500€) gefördert, für die Stadt verbleiben noch ca. 4.500 €.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss jedoch vor Auftragsvergabe der Bewilligungsbescheid zur Durchführung des Audits der Stadt vorliegen. Der Aufnahmeantrag in die Dringlichkeitsliste der Regierung von Unterfranken soll noch in diesem Jahr über das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg gestellt werden, die Bewilligung kann sich jedoch bis Anfang 2. Quartal 2022 hinziehen.
Nach Abschluss der Auditierung wird über den Stand der Ergebnisse sowie über die erarbeiteten Handlungsempfehlungen im Stadtrat berichtet.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Lagebericht über die Hochwassersituation in Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Audit durchzuführen und die Ergebnisse des Audits im Planungs- und Verkehrssenat vorzustellen

  1. Der Antrag der KI vom 25.07.2021 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2022 11:04 Uhr