Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.01.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Werksenates, 22.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 22.04.2021 ö Vorberatend 1WS/1/1/21
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.05.2021 ö Beschließend 3PL/6/3/21

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 01.01.2022. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 05.05.2021 zwischen den Gesellschaftern verhandelt.

Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadt Aschaffenburg bzw. der Stadtwerke Aschaffenburg vertreten zu können.
Durch die Neugründung der VAB GmbH kann die eigentliche Beantragung des Tarifes bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, nicht mehr wie in der Vergangenheit von jedem Verkehrsunternehmen in eigenem Namen, sondern nur noch von der VAB GmbH gestellt werden.

Die Notwendigkeit einer Tarifanpassung begründet sich für die Stadtwerke im Wesentlichen aus den folgenden Punkten:

       Ausweitung des Fahrplanangebotes ab dem 04.04.2021 ca. 425.000 €.

       Einführung eines On-Demand-Verkehres an Sonntagen ca. 100.000 €.

       Digitalisierung; Handyticket, AFZS automatische Fahrgastzählung ca. 100.000 €.

       Busersatzbeschaffung 2021; zwei Wasserstoff- und zwei E-Busse ca. 2.500.000 €.

       Wasserstofftankstelle ca. 800.000 €.

       Elektrotankstelle ca. 120.000 €

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH ab dem 01.01.2022 wird zur Kenntnis genommen.

Die Werkleitung wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 05.05.2021 eine angemessene Tarifanpassung der Fahrscheintarife, ab dem 01.01.2022 in der Größenordnung von ca. 2,5 % über das gesamte Tarifangebot zu verhandeln.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.07.2021 09:53 Uhr