Sachstandsbericht zur Rahmenvorgabe an die dualen Systeme; Rücknahme der Rahmenvorgabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Werksenates, 17.06.2021
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach ergebnislosen Verhandlungen mit den dualen Systemen zur Verbesserung des Sammelsystems und Einführung einer gelben Tonne wurde nach Beratung und Ermächtigung durch den Stadtrat am 02.11.2020 eine Rahmenvorgabe zur LVP-Erfassung gemäß § 22 Abs. 2 Verpackungsgesetz für das Entsorgungsgebiet der Stadt Aschaffenburg zum 01.09.2021 als schriftlicher Verwaltungsakt erlassen und der Sofortvollzug angeordnet.
Wie zu erwarten, wurde die Rahmenvorgabe vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg beklagt und der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt. Am 23.03.2021 lehnte das Verwaltungsgericht den Sofortvollzug ab, wogegen die Stadt Aschaffenburg am 07.04.2021 Beschwerde einlegte. Diese Beschwerde wurde am 28.04.2021 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Ansbach zurückgewiesen.
Nach Einschätzung unseres Rechtsanwalts Dr. Gruneberg sind die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren aufgrund der intensiven Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Sachverhalt in der Beschlussbegründung im Eilverfahren und der vollumfänglichen Ablehnung gering. Auf den mündlichen Bericht von Rechtsanwalt Dr. Gruneberg wird verwiesen.
Nachdem sich die verfolgte Zielsetzung mit dem Instrument der Rahmenvorgabe nicht umsetzen lässt, wird vorgeschlagen, die Rahmenvorgabe zurückzunehmen.
Zur Beseitigung des abstimmungslosen Zustandes sind dann die Verhandlungen mit den Systemen über die Abstimmungsvereinbarung wiederaufzunehmen. Hier wird es als sinnvoll erachtet, den Vorschlag des Bayerischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz aufzugreifen und über die Regierung von Unterfranken als mit den Gegebenheiten in der Stadt Aschaffenburg vertrauten Mittelbehörde an einem gemeinsamen runden Tisch zu verhandeln.
Die Verhandlungen sind mit der Zentek GmbH & Co. KG als neuem gemeinsamen Vertreter der dualen Systeme zu führen.
.Beschluss:
I.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenvorgabe gegenüber den dualen Systemen zurückzunehmen und die laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf diese Weise durch Erledigung zu beenden (Anlage 2).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorschlag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz aufzugreifen und über die Regierung von Unterfranken an einem gemeinsamen runden Tisch mit dem Vertreter der dualen Systeme teilzunehmen und die Verhandlungen über die Abstimmungsvereinbarung wieder aufzunehmen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[ X ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 12.10.2021 11:55 Uhr