Allgemeine Einführung
Die Großostheimer Straße ist eine Alltags-Radverbindung 1. Ordnung nach dem Radverkehrskonzept. Es ist die schnellste und direkteste Verbindung von der Innenstadt in Richtung Nilkheim, Linde und weiter in Richtung Großostheim. Im Gegensatz zur Kleinen Schönbuschallee ist sie auch beleuchtet und bietet soziale Sicherheit. Die Gegebenheiten für den Fuß- und Radverkehr sind entlang der Großostheimer Straße im Bereich des Stadtteils Nilkheim aber baulich mangelhaft und die Führungsform wird vor allem subjektiv nicht als verkehrssicher empfunden. Die Ursache dafür ist die fehlende Trennung der Fahrbahn vom Seitenbereich durch einen Bordstein. Der Fußverkehr ist von diesem Unsicherheitsgefühl noch wesentlich stärker betroffen als der Radverkehr.
Insbesondere stadteinwärts findet deshalb auf der Mainseite der Großostheimer Straße praktisch kein Fußverkehr statt. Der formal als „gemeinsamer Geh- und Radweg“ mit Verkehrszeichen 240 ausgewiesene Seitenbereich ist lediglich durch einen Breitstrich (25 cm) von der Fahrbahn getrennt. Dies gilt für den gesamten Betrachtungsbereich zwischen dem Mainwiesenweg und der Willigisbrücke auf 2,1 km Länge.
Stadtauswärts gibt es zwischen der Adenauerbrücke und dem Lorbeerweg zunächst auf ca. 700 m einen baulich mit einem Entwässerungsgraben und Grünstreifen von der Fahrbahn getrennten Geh- und Radweg. Dieser ist als gut und sicher einzuschätzen und wird deshalb auch in beide Fahrtrichtungen benutzt. Zwischen Lorbeerweg und Kastanienweg schließt sich dann auf weiteren 700 m ein getrennter Geh- und Radweg an, wo ein Bordstein fehlt und der Geh- und Radweg nur durch einen Breitstrich von der Fahrbahn getrennt ist. Zwischen Kastanienweg und Ulmenweg wird der Seitenbereich dann auf weiteren 300 m Länge zu gemeinsamen Geh- und Radweg, der aber wesentlich zu schmal ist.
Dementsprechend hatte die Überprüfung der Benutzungspflichten an Radwegen in 2019 auch zahlreiche Mängel entlang der Großostheimer Straße aufgeführt. Auf Basis dieses Prüfungsergebnisses wurde im Sommer 2021 zusammen mit der Fahrbahnsanierung und dem Einbau der Lichtsignalanlage am Anschluss zur Adenauerbrücke eine sichere Querung sowie ein breiter und durch Doppelstrich und Leitfahnen abgetrennter Geh- und Radweg im Zweirichtungsbetrieb zur Anbindung des Mainradweges umgesetzt (Maßnahme 8). Dieser kurze Abschnitt ist optisch als Referenz für die Trennung des Geh- und Radweges an der Großostheimer Straße zu betrachten.
Durch eine bauliche Sanierung der Seitenbereiche gibt es die Möglichkeit, den Doppelstrich neu zu markieren und die Leitfahnen in die 50 cm breiten Trennbereiche einbauen zu können. Die geplanten Maßnahmen sind als Übergangslösung zu betrachten. Denn aktuell ist ein Vollausbau der Großostheimer Straße mit Kanalisation und Entwässerung sowie dem Einbau eines Bordsteins auf der gesamten Strecke im Bereich Nilkheim finanziell nicht darstellbar. Zudem fehlen noch die planerischen Beschlüsse zu übergeordneten Themen wie der Reaktivierung der Bachgaubahn, der Busbeschleunigung oder einer Elektrifizierung der Hafenbahn mit einem Brückenneubau.
Aktueller Anlass: Einmündung Aspenweg und Anschluss Adenauerbrücke
An der Einmündung vom Aspenweg ist der Einbau einer neuen Lichtsignalanlage und eine Fahrbahnsanierung vorgesehen. Bei den verwaltungsinternen Besprechungen zu einer funktionalen und verkehrssicheren Führung des Fuß- und Radverkehrs wurden die bekannten Probleme mit den Wegbreiten und der fehlenden Trennung des Fuß- und Radverkehrs wieder offenbar. Dies veranlasste die Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Polizeiinspektion Aschaffenburg zur der Feststellung, dass eine bauliche Trennung des Geh- und Radweges rechtlich notwendig ist und auch zeitnah für den gesamten Abschnitt der Großostheimer Straße im Bereich von Nilkheim notwendig ist. Dies wird wesentlich zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen und den Anteil des Fuß- und Radverkehrs entlang der Großostheimer Straße deutlich steigern können.
Der Ausbau des Baugebietes Anwandeweg erhöht den Handlungsbedarf, denn dem Aspenweg hat als Stadtteil-Ausgang eine sehr wichtige Funktion. Mit dem Zuzug von zahlreichen weiteren Einwohnern wird es auch zu einer Zunahme des Verkehrsgeschehens kommen. Funktionale und als verkehrssicher empfindbare Geh- und Radwege sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass möglichst viele dieser neuen Einwohner zu Fuß gehen oder das Fahrrad benutzen werden. Die innenstadtnahe Lage ist hierfür prädestiniert. Die Kleine Schönbuschallee bietet als Freizeitroute keine soziale Sicherheit und kann mit ihrer wassergebundenen Deckschicht nur im Sommerhalbjahr die Ansprüche einer Alltagsradroute erfüllen.
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Adenauerbrücke und Aspenweg
Im Rahmen der Fahrbahnsanierungen und dem Einbau der Lichtsignalanlage wurde auf der Mainseite auf 70 m Länge der Anschluss von der Adenauerbrücke zum Mainradweg im Zweirichtungsbetrieb umgesetzt und verkehrssicher gestaltet. Es gibt dort einen Trennbereich von 50 cm Breite mit Doppelstrich und Leitfahnen in der Mitte sowie einen breiteren Geh- und Radweganteil, der die Vorgaben zur Anordnung einer Benutzungspflicht erfüllt.
In Gegenrichtung vom Aspenweg zum Anschluss an den Mainradweg ist dies auf der Mainseite allerdings noch nicht gegeben. Auch Fußverkehr muss direkt und sicher vom Anwandeweg über den Aspenweg zum Anschluss an den Geh- und Radweg am Main möglich sein. Eine bauliche Trennung von der Fahrbahn ist hier erforderlich.
Auf der Nilkheimer Seite der Großostheimer Straße gibt es eine starke Radverkehrsverbindung aus dem Aspenweg heraus zur Adenauerbrücke und von dort weiter in Richtung Südbahnhof, östliche Innenstadt sowie in Richtung Schweinheim und Obernau. Diese Radfahrenden fahren aktuell als „Geisterfahrer“ zur Adenauerbrücke. Denn die legale Fahrweise mit zeitintensivem zweimaligen Queren der Großostheimer Straße auf 250 m (am Aspenweg und an der Adenauerbrücke) wird aus nachvollziehbaren Gründen nicht angenommen. Dies wird sich für diese Fahrbeziehung auch zukünftig nicht ändern lassen.
Es wird deshalb empfohlen, auf der Nilkheimer Seite eine Verbreiterung des 250 m langen getrennten Geh- und Radweges auf 3,5 m Breite umzusetzen sowie eine Freigabe und Legalisierung des Zweirichtungsbetriebes vorzusehen.
Fuß- und Radverkehrsführung auf beiden Straßenseiten zwischen Aspenweg und Kastanienweg
In diesem Bereich gibt es die Möglichkeit, nach einer Reduzierung der überbreiten Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs auf der bestehenden Fahrbahnfläche die baulichen Trennungen des Seitenbereichs mit 50 cm Breite einzubauen und daneben richtlinienkonforme Breiten für den Geh- und Radweg zu haben.
Fuß- und Radverkehrsführung auf beiden Straßenseiten zwischen Kastanienweg und Mainwiesenweg
In diesem Bereich ist der gesamte Fahrbahnbereich schmaler und vor allem sind die bestehenden gemeinsamen Geh- und Radwege wesentlich zu schmal. Hier ist eine Verbreiterung dringend erforderlich und räumlich auch möglich. Die bauliche Trennung des Geh- und Radweges kann hier zukünftig verkehrssicheren Fuß- und Radverkehr ermöglichen. Die konzeptionellen Maßnahmen 1-5 aus dem Prüfungsergebnis zur Benutzungspflicht können dann umgesetzt werden. Eine Konkretisierung wird im Rahmen der anstehenden Detailplanung erfolgen.
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Adenauerbrücke und Willigisbrücke
Die Trennung des Geh- und Radweges mit Doppelstrich und Leitfahnen ist auch stadteinwärts bis zum Anschluss zur Planung an der Willigisbrücke umzusetzen. Dies entspricht dann einem Lückenschluss, um eine durchgängig von der Fahrbahn getrennte Fuß- und Radverbindung anbieten zu können. Die überbreiten Fahrsteifen der Großostheimer Straße können verschmälert werden, ohne die Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs einzuschränken.
Stadtauswärts ist in diesem Bereich eine Sanierung der schlechten Oberflächenqualität des getrennten Geh- und Radweges erforderlich. Ein Ausbau der gefährlichen Längskante wird dabei erfolgen. An der ersten Rampe zur Ringstraße ist die Radverkehrsführung anzupassen und fahrbahnnah zu führen. Denn die aktuellen Furten sind nur umwegig erreichbar und nachteilig und gefährlich wegen ungünstiger Blickwinkel und unklarer Vorfahrtsregelung. Eine eindeutige und vorfahrtsberechtigte Führung des Radverkehrs ist an dieser Stelle unbedingt erforderlich. Da nur sehr wenige Kraftfahrzeuge diese Rampe zur Auffahrt auf den Westring in Richtung Ebertbrücke benutzen, ist dies ohne Verlust der Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs möglich.
Förderung des Radverkehrs an Lichtsignalanlagen
Stadteinwärts sind an den Lichtsignalen bei den Einmündungen von Ulmenweg, Lorbeerweg, Aspenweg und an der Adenauerbrücke stets Haltlinien für den Radverkehr markiert. Denn theoretisch besteht ein Konflikt zum querenden Fußgängern und den aus der Einmündung hinzukommenden Radfahrenden, die auf den Geh- und Radweg einfahren. Folglich muss der Radverkehr beim allgemeinen Rotsignal für Fahrverkehr auch an den Haltlinien anhalten. Da die genannten Konfliktsituationen in der Praxis nicht oder nur äußerst selten auftreten, wird das Rotsignal stadteinwärts nahezu von allen Radfahrenden missachtet.
Es besteht die Möglichkeit, im Zuge der baulichen Trennung des Seitenbereichs und mithilfe zusätzlicher Markierung ein legales „Dauergrün“ bzw. eine legale Umfahrung des Signalgebers zu ermöglichen. Ohne dabei die Verkehrssicherheit des einmündenden Fuß- und Radverkehrs einzuschränken. Dies wäre auch ein sehr positives Symbol der Förderung des Radverkehrs und der umweltfreundlichen Mobilität und ein Zeichen an alle stehenden Kfz-Fahrer. Neben den praktischen Vorteilen bewahrt eine legale Weiterfahrtmöglichkeit die Radfahrenden vor Rotlichtverstößen.
Die Detailplanung und Abstimmung dazu ist noch nicht abgeschlossen. Je nach Art der Umsetzung wird auf kurzer Strecke eine geringfügige Verbreiterung des Geh- und Radweges im Seitenbereich erforderlich werden. Diese muss dann zwangsläufig durch eine Ausweitung in den Überschwemmungsbereich des Mains stattfinden und entsprechend ausgeglichen werden.
Kostenschätzung
Die Planung zur Neuaufteilung des Straßenraumes kann verwaltungsintern durchgeführt werden. Die bauliche Sanierung der schlechten Oberfläche in beiden Seitenbereichen ist trotz der sehr langen Strecke vergleichsweise günstig und einfach durchzuführen. Denn die Seitenbereiche müssen außer an Einmündungen und Zufahrten nicht von schweren Kraftfahrzeugen befahren werden können.
Für die Trennung von der Fahrbahn und die Sanierung der Seitenbereiche sind in der Haushaltstelle Radverkehr für 2022 zusammen 300.000 EUR vorgesehen. Es erscheint nach den Erfahrungen der vergangenen Ausschreibungen für Wegebau beim Radverkehr realistisch, dass dieser Ansatz ausreichen wird.
Klimawirkungsprüfung:
Die Förderung des Fuß- und Radverkehrs ist stets auch klimarelevant. Auf dieser langen Strecke werden hohe Verlagerungspotenziale insbesondere für den Radverkehr gesehen. Während sich der Kfz-Verkehr oftmals staut, ist auf den Geh- und Radwegen zumeist „freie Fahrt“ möglich. Die gesamte Radverbindung 1. Ordnung in Richtung Großostheim in ca. 8 km Entfernung profitiert maßgeblich von den vorgesehenen Maßnahmen. Auch im Nahbereich können Kfz-Fahrten durch die bessere und verkehrssicherere Gestaltung des Fuß- und Radverkehrs in Richtung Innenstadt oder an den Main ersetzt werden.
Anlagen:
- 2019 Prüfungsergebnisse Benutzungspflicht Großostheimer Straße
- Stellungnahme von Straßenverkehrsbehörde und Polizei
- Aspenweg-Adenauerbrücke, Optimierung Radverkehr
- Foto Zweirichtungsradweg Adenauerbrücke-Mainradweg
- Foto Trennung Geh/Radweg mit Doppelstrich und Leitfahnen