Nachbenennung von Mitgliedern des Seniorenbeirats bis 2026
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 07.03.2022
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mitglieder (Vertreter*innen und Stellvertreter*innen) des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau 2. Bürgermeisterin (Sozialreferentin) vom Stadtrat nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssatzung in den Seniorenbeirat berufen.
Vom MIZ (Miteinander im Zentrum e. V.) wurde mitgeteilt, dass xxx nicht mehr 1. Vorsitzender des Vereins ist.
Sein Nachfolger ist xxx.
Für die nicht organisationsbezogenen Senior*innen können gemäß § 4 der Satzung bis zu drei Mitglieder benannt werden. Bisher sind zwei nicht organisationsbezogene Senioren*innen im Seniorenbeirat vertreten.
Auf Vorschlag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich soll xxx in den Seniorenbeirat berufen werden.
xxx ist seit Jahren ehrenamtlich aktiv, unter anderem im Seniorentreff und bei der SG Strietwald und an der Mitarbeit im Seniorenbeirat interessiert.
Von Seiten des Amtes für soziale Leistungen wird daher die Aufnahme von xxx in den Seniorenbeirat befürwortet.
.Beschluss:
- Ab dem 07.03.2022 werden für den Seniorenbeirat benannt:
- xxx (1. Vorsitzender MIZ) für xxx (ehemals Vorsitzender MIZ)
- xxx (Nicht organisationsgebundene Seniorin)
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 05.04.2022 08:09 Uhr