Verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Frühjahrs-Mobilia mit E-Mobilia durch FUNKHAUS Aschaffenburg am Sonntag, 15.05.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 07.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.03.2022 ö Beschließend 13PL/3/13/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung

Der Handelsverband (HBE) hat in der Vergangenheit stets von sich aus Anträge eingebracht, um verkaufsoffene Sonntage stattfinden zu lassen. Derzeit befindet sich die Institution in einer personellen Umstrukturierungsphase und es lässt sich daher nicht mit Sicherheit sagen, ob eine rechtzeitige Antragstellung für einen verkaufsoffenen Sonntag durch den HBE erfolgen wird. Aus Sicht der Wirtschaftsförderung ist aber gerade zum Zeitpunkt der geplanten Mobilia mit E Mobilia ein verkaufsoffener Sonntag der geeignete Zeitpunkt, um auch einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Damit die Stadt Aschaffenburg diese Gelegenheit nicht verpasst und evtl. größere entstehende wirtschaftliche Schäden für die Aschaffenburger Geschäfte abwenden kann, bittet die Stadtverwaltung hiermit selbst um den Auftrag für den Erlass einer Verordnung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags.


Situation des Einzelhandels und der Gastronomie

Die Situation des Einzelhandels und der Gastronomie ist in Aschaffenburg, wie in der gesamten Bundesrepublik, seit Beginn der Pandemie prekär: Aus Medienberichten, Zeitungsartikeln und individuellen Gesprächen mit Aschaffenburger Geschäftsinhaber*innen lässt sich schlussfolgern, dass die Geschäfte und Lokale in der Innenstadt stark gebeutelt aus zwei Jahren der Pandemiesituation herausgehen. Der alltägliche Betrieb wurde durch zwei Lockdowns mit teilweisen Geschäftsschließungen, Einschränkungen im Kundenverkehr durch mehrfach wechselnde Verordnungen (z.B. beschränkte Kunden-/Gästeanzahl pro m²), die Erfüllung verschiedener Hygienekonzepte und nicht zuletzt durch die Bereitstellung zusätzlichen Personals zwecks Kontrollen des 2G-Status extrem erschwert. Die Geschäfte klagten und klagen über Rückgänge der Kundenfrequenz und damit einhergehend über Umsatzeinbußen. 

Die Stadtverwaltung hat indes Anstrengungen unternommen, um insbesondere Gastronomiebetrieben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entgegen zu kommen. In den Jahren 2020 und 2021 wurden Genehmigungen und Anträge zur Nutzung zusätzlicher Sondernutzungsflächen unbürokratisch behandelt und zahlreiche zusätzliche Gebiete im Stadtgebiet vorübergehend als Freischankflächen ausgewiesen. Auch im Jahr 2022 plant die Stadtverwaltung, einige dieser Maßnahmen beizubehalten. 

Voraussichtlich ab dem 20. März 2022 wird ein Großteil der coronabedingten Maßnahmen und Beschränkungen für Einzelhandel und Gastronomie per Allgemeinverfügung der Bundesregierung außer Kraft gesetzt (https://www.bundesregierung.de/breg-de). Demnach wird der Zugang zum Einzelhandel künftig bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen ermöglicht. Für die Gastronomie gilt seit dem 4. März 2022 wieder die 3G-Regel, die den Zugang für alle geimpften, genesenen oder getesteten Personen ermöglicht. Der Wegfall einiger Beschränkungen und die sukzessive Rückkehr in die Normalität gibt den Geschäftsinhaber*innen bundesweit Hoffnung auf einen Aufschwung. Umso wichtiger ist es, dass Politik und Stadtverwaltung den Einzelhandel und die Gastronomie im Rahmen der Möglichkeiten genau jetzt unterstützen und signalisieren, dass die zukünftige Entwicklung eine positivere ist als in den letzten zwei Jahren. 

Durch den Wegfall nahezu aller Veranstaltungen in ihren ursprünglichen Formaten (Weihnachtsmarkt, Hamburger Fischmarkt, Volksfest, Stadtfest, u.v.m.) im Aschaffenburger Stadtgebiet während der Pandemie, sind auch wichtige Frequenzbringer für Handel und Gastronomie weggebrochen. Situationsbedingt durch die andauernde Baustelle im Roßmarkt sind die Geschäftsinhaber*innen vor Ort außerdem in großer existenzieller Sorge, zusätzliche Kundschaft zu verlieren und damit noch mehr Einbußen zu verbuchen. 
Aus Sicht der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings ist es daher essentiell, diesen Verlust durch den Wegfall von Veranstaltungen und die Situation im Roßmarkt schnellstmöglich zu kompensieren und dem Einzelhandel und der Gastronomie zu ermöglichen, von der hohen Kundenfrequenz während einer Veranstaltung im Rahmen eines verkaufsoffenen Sonntags zu profitieren. Individuell geführte Gespräche mit Geschäftsinhaber*innen im Februar 2022 haben zusätzlich verdeutlicht, dass der Wunsch nach einem verkaufsoffenen Sonntag sehr stark ausgeprägt ist.

Planungen zur Durchführung der Mobilia 2022

In den Jahren vor der Pandemie beantragte der HBE anlassbezogen die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich der Frühjahrsmobilia. In diesen Antragsschreiben wurde ausführlich dargelegt, dass ein verkaufsoffener Sonntag im Rahmen der Mobilia geeignet ist, die Anforderungen des in Bayern geltenden Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) zu erfüllen (s. Anlage 1).

Die Frühjahrsmobilia findet (mit pandemiebedingten Ausnahmen 2020 und 2021) bereits seit 2013 regelmäßig statt und zählt zu den größten Veranstaltungen im Aschaffenburger Stadtgebiet. Somit dient sie als wichtiger Frequenzbringer und (über-)regional bedeutender Besuchermagnet während ihrer Veranstaltungszeit. Die Besonderheit der (E-)Automobil- und Zweiradschau liegt insbesondere darin, dass die Innenstadt zum „Ausstellungsraum“ und somit zum Erlebnisraum für Besucher*innen wird: Die „Veranstaltungsfläche“ der Mobilia breitete sich bislang über das gesamte Innenstadtgebiet, vom Schlossplatz über die Fußgängerzone bis zum Schöntal und zur City-Galerie, in Form vielfältiger Angebote wie Präsentationen, Veranstaltungen, Ausstellungen und Informationen verschiedener Aussteller, aus und lädt Besucher*innen zum Besichtigen und Flanieren ein (ausführlichere Informationen s. Anlage 1).

Für das Jahr 2022 ist die Durchführung der „Mobilia meets E-Mobilia“ wieder geplant. Ein entsprechender Antrag auf Marktfestsetzung der Funkhaus Aschaffenburg GmbH liegt der Stadtverwaltung vor (s. Anlage 2). Vorgesehen ist die Veranstaltung für den 15.5.2022, 11 – 18 Uhr; sie erstreckt sich über die Gebiete Schlossplatz, Schloss-Vorplatz, Schloss-Innenhof und Luitpoldstraße (s. Anlage 3; s. Anlage 4). 

Aus oben dargelegten Gründen schlägt die Verwaltung den Erlass einer Verordnung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 15. Mai 2022, von 13 bis 18 Uhr, im Aschaffenburger Innenstadtgebiet vor. 

Zusätzlich wird das Büro des Oberbürgermeisters in enger Abstimmung mit dem Kulturamt im Rahmen der Unterfränkischen Kulturtage eine lange Einkaufsnacht bei der Regierung von Unterfranken für den 2. Juli 2022 beantragen. 



Anlage 1: HBE Antrag für den Erlass einer Satzung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags am 31. März 2019 in Aschaffenburg
Anlage 2: Mobilia – Antrag auf Marktfestsetzung 
Anlage 3: Lageplan Luitpoldstraße
Anlage 4: Lageplan Schloss

.Beschluss: 1

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, anlässlich der Frühjahrs-Mobilia mit E-Mobilia durch FUNKHAUS Aschaffenburg für Sonntag, den 15.05.2022, in Aschaffenburg, in einem räumlich begrenzten Einzugsbereich dieser Veranstaltung eine Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 2

Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für Samstag, den 02. Juli 2022 die Durchführung einer langen Einkaufsnacht im Rahmen der Kulturtage beantragt wird. 

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.04.2022 08:09 Uhr