Fortführung des Live-Streamings öffentlicher Plenarsitzungen bis zum Ende der Wahlzeit des Stadtrates - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.05.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.05.2022 ö Beschließend 2PL/6/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I. Anlass: 

Mit Beschluss des Plenums vom 20.09.2021 (SPNr. PL/12/11/21) wurde die Verwaltung beauftragt, während einer halbjährigen Probephase die öffentlichen Plenarsitzungen live ins Internet zu übertragen und danach dem Stadtrat die Entscheidungsgrundlagen über die Fortführung des Live-Streamings vorzulegen. Die rechtliche Begründung des Beschlusses vom 20.09.2021 ist auch Grundlage dieses Beschlusses. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wird auf die Ausführungen unter https://ris.aschaffenburg.de/Agendaitem.mvc/Details/56063686/26536153.

II. Auswertung des Probezeitraums:

a) Anzahl der Sitzungen:

Insgesamt wurden 9 Sitzungen live gestreamt.

b) Werbung:

Das Live-Streaming wurde regelmäßig im Internet, in den sozialen Medien, in Printmedien und letztlich durch Berichterstattungen in der lokalen Presse beworben. 

c) Nutzerzahlen:


Anhand der Zahlen lässt sich erkennen, dass insbesondere aktuelle Themen in der Kommunalpolitik zu einer signifikanten Steigerung der Nutzung des Live-Streamings geführt haben.

Trotz der Möglichkeit des Live-Streamings haben dennoch durchschnittlich 10 Zuschauer*innen die Sitzungen noch vor Ort im Sitzungssaal besucht. Im Schnitt haben fast siebenmal mehr Personen über das Internet an der Sitzung teilgenommen, als vor Ort die Sitzung besucht haben. 

In der Gesamtschau belegen die Nutzerzahlen, dass das Live-Streaming zu einer signifikanten Steigerung des Interesses an den kommunalpolitischen Entscheidungen bei der Bürgerschaft geführt hat. 

d) Technische Umsetzung, Personaleinsatz und Kosten: 

Das Live-Streaming wurde von einem externen Dienstleister im “Komplettpaket” durchgeführt. Der Dienstleister übernahm die Kameraführung, die Aufbereitung (z. B. Einblenden der Tagesordnungspunkte) und die Übertragung des Streams als Streaming-Operator ins Netz mit seinem eigenem technischen Equipment. Der Dienstleister stellte eine Streamingkapazität für ca. 1.000 gleichzeitige Nutzer*innen zur Verfügung.

Von Seiten der Stadt wurde zur Weitergabe des Live-Streams lediglich ein Internetanschluss in ausreichender Bandbreite bereitgestellt. Die Live-Übertragung wurde auf der Seite https://www.aschaffenburg.de/Verwaltung/Stadtrat/Stadtratssitzung-Live-Stream/DE_index_6014.html eingebunden. Auf dieser Seite befindet sich auch ein direkter Link in das städtische Ratsinformationssystem, der den Nutzer*innen ermöglicht, zusätzliche Informationen (Beschlussvorlagen, Angaben über die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder etc.) abzurufen.

Die Gesamtkosten für die externe Dienstleistung beliefen sich im Probezeitraum auf 4.820.-- EUR (netto). 

e) Feedback aus der Bürgerschaft:

Zu Beginn des Probezeitraums war ca. ein Dutzend positiver Rückmeldungen aus der Bürgerschaft über die verschiedenen städtischen Kommunikationskanäle zu verzeichnen. Allerdings haben sich inzwischen auch fünf Personen konstruktiv kritisch geäußert. Ihre Kritik bezog sich hauptsächlich darauf, dass die Redner*innen aus dem Stadtrat nur mit Ton zu hören und regelmäßig nicht in Bild zu sehen waren. Die Beschwerdeführer*innen konnten nicht nachvollziehen, warum in öffentlichen Sitzungen nach den Vorgaben des Datenschutzes eine freiwillige Einwilligung zur Übertragung von Bild und Ton der betroffenen Person ins Internet erforderlich ist. Die Verwaltung hat daraufhin die verbindliche rechtliche Vorgabe gegenüber den Beschwerdeführer*innen erläutert und insoweit schriftlich Stellung gegenüber den Beschwerdeführer*innen genommen.

An dieser Stelle möchte die Verwaltung einige Gesichtspunkte zur Ausführung des Live-Streamings in die weitere Entscheidungsfindung einfließen lassen, die es abzuwägen gilt:

-> es gibt Städte (z. B. Frankfurt am Main oder Ingolstadt (für Ausschusssitzungen), die “nur” ein Audio-Stream aus öffentlichen Sitzungen anbieten (vgl. Live-Audiostream | Stadt Frankfurt am Main),
-> Zuhörer*innen vor Ort sehen die Redner*innen ebenfalls nicht frontal, sondern nur aus entfernter Perspektive und damit den Rücken der Redner*innen (siehe dazu Ziffer III Buchstabe a) weiter unten),
-> der Aufwand (personell und technisch) zur Durchführung des Live-Streamings kann erhöht werden, um das subjektive “Nutzererlebnis” des Live-Streamings zu verbessern. Dies führt jedoch auch zu einer Kostensteigerung,
-> alle Redner*innen, die frontal gefilmt werden möchten, könnten ein Rednerpult nutzen. Dies wirkt sich jedoch wiederum negativ auf die Sitzungsökonomie aus (Zeitverlust für Zu- und Abgang vom Rednerpult)
f) Datenschutz:

Im Probezeitraum ist es zu keinen Datenschutzverstößen gekommen. 

Alle Personen, die in Wort und/oder Bild live ins Internet gestreamt worden sind, haben dazu im Vorfeld ihre schriftliche Einwilligung erteilt. Für eine Übertragung von städtischen Beschäftigten hatte der Personalrat keine Bedenken geäußert, wenn diese zuvor freiwillig eingewilligt haben. 

Von den 44 Mitgliedern des Stadtrates haben 36 Personen, d. h. 82 % der Stadtratsmitglieder in die Live-Übertragung eingewilligt.

III. Weiteres Vorgehen:

a) Aufgrund der positive Effekte wird empfohlen, das Live-Streaming für öffentliche Sitzung des Plenums bis zum Ende der Wahlzeit des Stadtrates unter Anwendung des folgenden Konzepts fortzuführen:

- es dürfen nur Personen live mit Wort und / oder (Frontal-)Bild ins Internet übertragen werden, die zuvor dazu freiwillig eingewilligt haben (Datenschutz)
- bei fehlender Einwilligung muss die Person oder ihr Redebeitrag in einer diskriminierungsfreien Weise ausgeblendet werden (z. B. Standbild)
- Zuhörerraum darf nicht gefilmt werden
- Präsentationen der Verwaltung sollen übertragen werden
- der Live-Stream wird auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg zum Abruf bereitgestellt
- der Ton ist direkt von der Redneranlage abzunehmen
- die Tagesordnungspunkte sind mittels Binde einzublenden
- eine Aufnahme aller Sitzungsteilnehmer im Plenum aus einer räumlich weiter entfernten Perspektive wie z. B. des Zuhörerraums, ist auch bei fehlender Einwilligung einzelner Personen zulässig, wenn eine Identifizierung der Personen aufgrund der Distanz nicht mehr ohne Weiteres möglich ist.

b) Durchführung des Live-Streamings / Kosten:

Zur Durchführung des Live-Streamings sind zwei Varianten denkbar:

  • Alternative 1: Die Stadtverwaltung streamt selbst.

Dazu sind zunächst Investitionen in die Hard- und Software notwendig. Diese belaufen sich nach Kostenschätzungen auf ca. 8.900 EUR (vgl. https://www.aschaffenburg.de/Verwaltung/Stadtrat/Stadtratssitzung-Live-Stream/DE_index_6014.html

Die Stadtverwaltung verfügt allerdings aktuell über keinen Streaming-Operator, der qualitativ ansprechendes bzw. professionelles Streaming ausführen kann. Sollte dennoch geeignetes städtisches Personal für die Durchführung des Live-Streamings akquiriert werden können, so fallen für diese Mehrarbeit natürlich Personalkosten an. Leider können diese aktuell nicht beziffert werden.

Der Große Sitzungssaal des Rathauses (Sitzungssaalgebäude) soll in der 16. Kalenderwoche 2022 mit einer neuen modernen Redneranlage und einer festinstallierten Kamera ausgestattet werden. Die Verwaltung wird danach prüfen, ob diese Kamera auch für ein Live-Streaming von Sitzungen geeignet ist. Insofern würden sich hier noch Synergien ergeben, die die oben genannten Investitionskosten reduzieren können.

  • Alternative 2: Beauftragung eines externen Dienstleisters

Die bisherige Erfahrung und die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister haben sich sehr bewährt und gestaltete sich als sehr zuverlässig. Die Übertragungen wurde im „Komplettpaket“ erbracht und verliefen alle problemlos und professionell. 

Die Kosten für ein “Komplettpaket” (z. B. Equipment, Streaming-Server, Personal usw.) werden aufgrund den vorliegenden Erkenntnissen auf ca. 1.000 EUR (netto) pro Sitzung geschätzt. 

Bis zum Ende der Wahlzeit rechnet die Verwaltung mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 63.000 EUR (netto):

Jahr
Anzahl Plenarsitzungen
Kosten pro Jahr (netto)
2022
10
10.000 EUR
2023
16
16.000 EUR
2024
16
16.000 EUR
2025
16
16.000 EUR
2026
5
5.000 EUR

Gesamt:                                        63.000 EUR

.Beschluss: 1

I. 
1. Der Bericht der Verwaltung über die Erfahrungen aus dem Probebetrieb der live gestreamten öffentlichen Plenarsitzungen wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Stadtrat stimmt der Fortführung des Live-Streamings öffentlicher Plenarsitzungen bis zum Ende seiner Wahlzeit zu.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zur Umsetzung dieser freiwilligen Aufgabe einzuleiten. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 2

.Beschluss: 2

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.05.2022 wegen “Einrichtung einer Mediathek und Durchfürhung des Live-Streamings auf Senatssitzungen” wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung sagt daraufhin eine Prüfung des Antrags bis zur Sommerpause zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2022 09:04 Uhr