Anpassung der Parkhausentgelte zum 01.02.2023
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Werksenat | 4. Sitzung des Werksenates | 23.06.2022 | ö | Vorberatend | 3 | WS/4/3/22 |
Stadtrat (Plenum) | 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 04.07.2022 | ö | Beschließend | 8 | PL/9/8/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Für Inhaber der Stadtwerke Kundenkarte besteht die Möglichkeit in allen städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen die ersten 30 Minuten unentgeltlich zu parken.
.Beschluss:
Danach fallen 1,10 Euro für jede weitere Stunde an. Diese Entgeltregelung wird täglich jeweils von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr angewandt.
ab 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr jede angefangene Stunde 0,50 €.
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 26, Dagegen: 3