Anpassung der Parkhausentgelte zum 01.02.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 23.06.2022 ö Vorberatend 3WS/4/3/22
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.07.2022 ö Beschließend 8PL/9/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ab dem 01.02.2023 werden die Parkentgelte für die städtischen Parkeinrichtungen um 0,20 Euro, jeweils pro Stunde, angepasst. 

Entsprechend beläuft sich zukünftig das Entgelt für das Parken bis zu einer Stunde auf 1,70 Euro. In der zweiten Stunde werden die Entgelte von 3,00 Euro auf 3,40 Euro angeglichen. Danach fallen 1,10 Euro für jede weitere Stunde an. 

Die entsprechenden Entgeltregelungen werden von Montag bis Sonntag (einschließlich Feiertage), jeweils von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr angewandt. 

Der Nachttarif bleibt unverändert bei 0,50 Euro für jede angefangene Stunde bestehen. In den Entgelten ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.

Weiterhin können alle städtischen PH/TG innerhalb von 10 Minuten, nach der Einfahrt, unentgeltlich verlassen werden. 
Für Inhaber der Stadtwerke Kundenkarte besteht die Möglichkeit in allen städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen die ersten 30 Minuten unentgeltlich zu parken.

Wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist, sind die Parkentgelte der städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen auch nach der Entgeltanpassung im Vergleich zu anderen Städten unserer Größe und zu Städten im Rhein-Main-Gebiet weiterhin preisgünstig.





Durch die Anpassung der Entgelte werden notwendige zusätzliche Beiträge zur Kostendeckung erzielt. Eine angemessene Anhebung der Parkgebühren ist deshalb aus betriebswirtschaftlicher Sicht unverzichtbar. 

Der Bereich Parkhäuser erwirtschaftete im Jahr 2021 einen Verlust von rd. 320.Tsd Euro. Durch die Entgeltanpassung ist mit etwa 400.Tsd Euro Mehreinnahmen (Grundlage 2021) zu rechnen.

Mit der Angleichung der Tarifregelung soll der Beitrag der Parkraumbewirtschaftung für eine sinnvolle Steuerung des Individualverkehrs zur Entlastung der Innenstadt auch für die Zukunft gewährleistet werden. Die Kosten des Langzeitparkens sollen dazu bewegen, Berufspendler auf öffentliche Verkehrsmittel zu verlagern.

Die weiterhin günstigen Kurzzeitparkplätze beinhalten ein vernünftiges Angebot für den Wirtschafts-, Kunden- und Besucherverkehr und stellen damit einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Zentrumsfunktion der Innenstadt dar.

Die Stadtwerke bitten um Zustimmung zur vorgeschlagenen Anpassung der Parkhausentgelte mit Wirkung zum 01.02.2023.

.Beschluss:

I. Mit Wirkung zum 01.02.2023 werden die Parkentgelte für die städtischen Parkhäuser und die Tiefgaragen um 0,20 Euro jeweils pro Stunde angepasst. 

Demnach beläuft sich zukünftig das Entgelt für das Parken bis zu einer Stunde auf 1,70 Euro. In der zweiten Stunde werden die Entgelte von 3,00 Euro auf 3,40 Euro angeglichen. 

Danach fallen 1,10 Euro für jede weitere Stunde an. Diese Entgeltregelung wird täglich jeweils von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr angewandt. 

Der Nachttarif bleibt unverändert bei 0,50 Euro für jede angefangene Stunde bestehen. In den Entgelten ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.

Tarifregelung ab 01.02.2023:

bis        1    Std.         1,70 €
bis        2    Std.         3,40 €
bis         3    Std.         4,50 €
bis         4    Std.         5,60 €
bis        5    Std.         6,70 €
bis        6    Std.         7,80 €
bis         7    Std.         8,90 €
bis        8    Std.        10,00 €
bis        9    Std.        11,10 €
bis         10  Std.        12,00 €

       24-Std. Maximum 12,00 €
         
ab 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr jede angefangene Stunde 0,50 €. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 26, Dagegen: 3

Datenstand vom 20.09.2022 10:06 Uhr