Taxitarif-Änderung der Taxitarifordnung - Antrag der Firma Stefan Müller


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 2PL/10/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Grundlage für die Taxitarife bildet die Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Taxitarif (Taxitarifordnung) vom 09.03.2007, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 24.10.2019. 
Die letzte Preiserhöhung fand somit 2019 statt.

Diese Anpassung erfolgte nach Empfehlung des diesbezüglich von den zuständigen Ämtern in Auftrag gegebenen Gutachtens. Hierbei wurde die Überprüfung der Tarife nach 2 Jahren empfohlen, um damit eine wirtschaftliche Betriebsführung für ein Taxiunternehmen bei gleichzeitiger öffentlicher Akzeptanz zur Steigerung der Tarife zu gewährleisten Die Lohnkosten wurden in diesem Zusammenhang als wesentlicher Bestandteil einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation angesehen. 

Dieser Empfehlung mit gleichzeitiger Anpassung des damaligen Tarifes wurde von Seiten des Stadtrates mit Beschluss vom 21.10.2019 zugestimmt.

Mit Schreiben vom 14.02.2022 beantragte das Taxiunternehmen Stefan Müller bei der Stadt Aschaffenburg die Erhöhung des Taxitarifes. Begründet wurde der Antrag, mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.07.2022 auf 10,45 € und zum 01.10.2022 auf 12,00 € sowie der gestiegenen Treibstoffpreise. Es wurde eine Staffelung der Preise vorgeschlagen, wonach bei Fahrstrecken bis zu 6 km ein Kilometerpreis von 2,30 € und bei Fahrstrecken ab 6 km von 2,10 € erhoben werden solle. Weiterhin wurde die Kompensation der Inflationsrate beantragt. Ein gleichlautendes Schreiben wurde beim Landkreis Aschaffenburg eingereicht.

Von den 40 Unternehmen in der Stadt und im Landkreis haben 23 Unternehmen dem Antrag zugestimmt, 2 Unternehmen den Antrag abgelehnt und 15 Unternehmen haben dazu keine Stellungnahme abgegeben.

Mit Schreiben vom 27.05.2022 teilte die IHK Aschaffenburg folgendes mit: Aus Sicht der IHK sind die Vorschläge nachvollziehbar und angemessen. Daher unterstützt die IHK den Antrag von Herrn Müller.

Die Stadt Aschaffenburg hat einen gemeinsamen Taxitarif mit dem Landkreis Aschaffenburg. Daher wurde mit dem Landkreis vereinbart, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadt- bzw. des Kreistages, den Taxitarif pro gefahrenem Kilometer ab dem 01.08.2022 zu erhöhen. Der aktuelle Kilometerpreis soll von 1,90 € auf 2,30 € angehoben werden.

Der Beschlussvorlage liegen folgende Überlegungen zu Grunde:
  • Unstrittig ist die Frage der Kostenentwicklung im Bereich der Personalkosten, diese können entsprechend der gesetzlich fixierten Werte eindeutig in eine Kalkulation einfließen. 
  • Treibstoffpreise wie auch Inflationswerte sind auf hohem Niveau. Eine belastbare Kalkulation ist aus der Natur der Sache nicht möglich. Eine Koppelung an diese Werte würde also die Akzeptanz und Nachvollziehbarkeit in der Öffentlichkeit negativ belasten. 
  • Eine Staffelung von Taxitarifen birgt ein hohes Diskussionspotential. Im innerstädtischen Verkehr dominiert nach hiesiger Ansicht die Kurzstrecke mit dem höheren Tarif, es kann aber je nach Start- und Zielpunkt auch der günstigere Tarif maßgeblich sein. Kunden könnten daher aufgrund der Staffelung von einer Taxifahrt im Kurzstreckenbereich Abstand nehmen. Ziel ist die Aufrechterhaltung eines Angebotes zur Personenbeförderung per Taxi auch im Stadtgebiet. Die Gleichbehandlung führt zu einer Steigerung der Akzeptanz und damit zu reibungsfreieren Geschäftsabläufen im Stadtgebiet. Das Landratsamt Aschaffenburg unterstützt diese Regelung.

Die Verwaltung bittet dem Antrag auf Erhöhung des Taxitarifes zuzustimmen.

.Beschluss:

I.
  1. Der Antrag der Firma Stefan Müller vom 14.02.2022  auf Erhöhung der Taxitarife wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Erhöhung des Taxitarifes von 1,90 € auf 2,30 € pro Kilometer wird zugestimmt.
  3. Die Änderungsverordnung in Anlage 1 wird erlassen und tritt zum 01.08.2022 in Kraft.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2022 10:21 Uhr