Erneute Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern und Gutachterinnen in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) vom 05. April 2005


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 4PL/10/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.

Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (BayGaV). Der Gutachterausschuss besteht aus zu berufenden und zu verpflichtenden ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern und bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle (§ 192 Abs. 4 BauGB, § 9 BayGaV).

Die Amtszeiten der ehrenamtlichen Gutachter und Gutachterinnen 

1.        XXXXXXX, Vorsitzender des Gutachterausschusses

2.        XXXXXXX, Verwaltungsangestellte, Geschäftsstelle Gutachterausschuss

3.        XXXXXXX, Finanzamt Aschaffenburg

laufen jeweils zum 16.09.2022 aus. Sie werden auf die Dauer von weiteren vier Jahren berufen; die wiederholte Berufung ist möglich (§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 BayGaV).

2.

Der Gutachterausschuss besteht aus dem Vorsitzenden sowie aus ehrenamtlichen Gutachtern (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV) und bedient sich einer Geschäftsstelle (§ 9 BayGaV). Für den Vorsitzenden sind mindestens zwei Stellvertreter zu berufen, die, ebenso wie der Vorsitzende, Bedienstete der Stadt Aschaffenburg sein müssen (§ 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BayGaV). 

Die Amtszeit der stellvertretenden Geschäftsführerin und stellvertretenden Vorsitzenden

XXXXXXX, Verwaltungsangestellte, Geschäftsstelle Gutachterausschuss

läuft jeweils zum 16.09.2022 aus. Sie wird auf die Dauer von weiteren vier Jahren berufen, eine wiederholte Berufung ist möglich (§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 BayGaV)

.Beschluss:

I.
1. Der erneuten Berufung der ehrenamtlichen Gutachter und Gutachterinnen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg von

  • Herrn Dipl.-Ing. XXXXXXXX, Vorsitzender des Gutachterausschusses, Referent für Bau- und Stadtentwicklung, Referat 6
  • Frau XXXXXXX, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
  • Frau XXXXXXX, Finanzamt Aschaffenburg

wird für weitere vier Jahre zugestimmt.

Frau Barbara Leitz wird ausschließlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der in § 193 Abs. 5 BauGB genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten berufen.

2. Der erneuten Berufung als stellvertretende Geschäftsführerin sowie stellvertretende Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg von

  • Frau XXXXXXX, Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

wird für weitere vier Jahre zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2022 10:21 Uhr