Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kitaplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); zusätzliche Plätze im Kita- bzw. Krippenbereich; Module am Sportweg in Aschaffenburg/Schweinheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 18.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.07.2022 ö Beschließend 10PL/10/10/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bedarf an Kita- bzw. Krippenplätzen in der Stadt Aschaffenburg ist weiterhin hoch. Derzeit fehlen ca. 125 Kita- und 180 Krippenplätze. Eine kurzfristige Erweiterung des Angebots ist daher dringend notwendig. 

Der Träger St. Johanniszweigverein Aschaffenburg hat im November 2018 als Außenstelle des Kindergartens Schwalbennest zwei Krippengruppen mit insgesamt 24 Plätzen in zwei Modulen am Sportweg in Schweinheim in Betrieb genommen. 

Seit Anfang dieses Jahres sind die Krippengruppen wegen Personalmangels geschlossen. Der Träger hatte den Vertrag mit Schreiben vom 26.10.2021 zum 31.08.2022 gekündigt. 

Seitens der Verwaltung wurden alle ortsansässigen Träger angeschrieben und die Übernahme der Trägerschaft der Module angeboten. Seitens der Träger erfolgten keinerlei Rückmeldungen. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Module in kommunaler Trägerschaft weiter zu betreiben, um das Platzangebot zu erhalten bzw. auszubauen. 

Es sollen zukünftig 12 Krippen- und 20 Kitaplätze entstehen. In personeller Hinsicht ist die Einrichtung mit 5 Vollzeitkräften (3 Fachkräfte und 2 Ergänzungskräfte) zu besetzen. 

Für die Besetzung der Stellen werden die für den Naturkindergarten light vorgesehenen Bewerber eingestellt, da der Naturkindergarten aufgrund der Ausschreibungserfordernis erst im neuen Jahr starten kann.
Im Nachtragshaushalt werden dann diese Stellen für den Naturkindergarten zusätzlich beantragt. 
Weiterhin ist vorgesehen in Damm in Vorgriff auf die Naturkita eine Interimsgruppe mit 20 -25 Kitaplätzen zu eröffnen, sobald passende Räumlichkeiten gefunden sind.

.Beschluss:

I.
  1. Die Stadt Aschaffenburg erkennt 20 Kitaplätze im Stadtteil Schweinheim als bedarfsnotwendig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

  1. Der Stadtrat beschließt, den Weiterbetrieb der Module am Sportweg in Aschaffenburg/Schweinheim mit jeweils einer Krippen- bzw. einer Kitagruppe in kommunaler Trägerschaft zu betreiben. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2022 10:21 Uhr