Main-Festival im Jahr 2023 auf dem Volksfestplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 20.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 20.07.2022 ö Beschließend 2UKVS/7/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Dezember 2021 haben xxx mitgeteilt, dass sie gerne im Jahr 2023 in den Sommermonaten auf dem Volksfestplatz in Aschaffenburg ein Open-Air-Festival mit dem Arbeitstitel „Mainfestival“ durchführen würden. Für die Durchführung der Veranstaltung soll eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts verantwortlich sein, deren Gesellschafter xxx sein werden. Gespielt werden soll qualitativ hochwertige Live-Musik von regionalen, sowie überregionalen Bands. Geplant ist ein Mix aus Newcomer-Acts als Vorgruppe und national bekannten Künstlern als Hauptact je Abend. Um eine möglichst breite Zielgruppe abzufangen, ist ein Unterhaltungsmix von Rock und Pop, Schlager und Alternative vorgesehen. Das Musikangebot soll durch gastronomische Stände mit kulinarischen Spezialitäten, sowie verschieden Objekten im Rahmen eines Kunst- und Handwerkermarktes abgerundet werden. Das Festival soll an drei Tagen im August 2023 im Zeitraum des ehemaligen „One-Race-Human-Festivals“ durchgeführt werden. Pro Abend plant der Veranstalter mit ca. 5.000 Besuchern. Sollte das Testzentrum zum Zeitpunkt der Durchführung des Festivals widererwarten noch stehen, erstreckt sich das Veranstaltungsareal auf über 33.211m² laut beigefügtem Lageplan. Anderenfalls wird der gesamte Volksfestplatz zur Verfügung gestellt. Das Areal wird in eine Konzert- und eine Flaniermeile unterteilt. Die Flaniermeile dient somit als Foyer eines möglichen Konzertbesuchs. Der Eintritt in die Flaniermeile ist kostenfrei, zu den Konzerten beläuft sich der Eintritt auf den derzeitig auf dem Veranstaltungsmarkt vergleichbaren Ticketpreisen. Zusätzlich soll das Nilkheimer Flugfeld als Parkfläche angeboten werden. Campingmöglichkeiten sind durch den Veranstalter nicht vorgesehen. Die geplante Veranstaltung ist neu und wurde bislang weder in Aschaffenburg, noch in anderen Städten durchgeführt. Für die Veranstaltung steht bislang nur ein Grobkonzept, genauere Abstimmungen über Künstler etc. sollen in Absprache mit der Stadtverwaltung erfolgen. Der Veranstalter ist den Kongress- und Touristbetrieben, nachfolgend KUT genannt, bereits bekannt. Am 12.06.2022 haben sie die Veranstaltung „Night Fever“ in der Stadthalle durchgeführt und bereits einen neuen Vertrag für „xxx“ in 2023 erhalten. Die KUT sieht keinen Grund zur Beanstandung.

Mit Beschluss vom 8.3.2017 hat der Umwelt- und Verwaltungssenat festgelegt, dass er über die Verteilung der immissionsschutzrechtlich privilegierten Tage für „seltene Veranstaltungen“ selbst entscheiden will. Reserviert sind grundsätzlich 13 Tage für Volks- und Stadtfest. Von den restlichen Tagen wurden bislang üblicherweise 3 Tage für das „One-Race-Human-Festival“ eingeplant. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Herren Benjamin Schäfer und Frank Herr die Durchführung des „Main-Festivals“ zu genehmigen und dafür die 3 privilegierten Tage des ehemaligen „One-Race-Human-Festivals“ zur Verfügung zu stellen.

.Beschluss:

I. 
  1. Die Stadt Aschaffenburg sichert einer GbR, bestehend aus xxx zu, an einem noch näher festzulegenden Wochenende (Freitag, Samstag und Sonntag) im August 2023 den Volksfestplatz und Flächen für Parkzwecke (z.B. auf der Fläche des ehemaligen Nilkheimer Flugfeldes) für die Durchführung eines Musikfestivals zu vermieten. Hiermit ist keine Zusicherung der ordnungsbehördlichen Genehmigung verbunden. Diese ist ausschließlich abhängig vom Vorliegen der ordnungsbehördlichen Genehmigungsvoraussetzungen.

  1. Die Stadt sichert des Weiteren xxx zu, dass sie drei der lärmprivilegierten Tage für „seltene Ereignisse“ im Jahr 2023 für das von ihnen beantragte Festival reservieren wird, wenn gegenüber dem Stadtrat nachgewiesen wird, dass durch Verpflichtung entsprechender Künstler eine besondere Attraktivität der Veranstaltung gegeben ist.


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 14.11.2022 10:18 Uhr