Fortführung der Koordinierungsstelle für die Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg - Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 16.11.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 21.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 21.11.2022 ö Beschließend 2HFS/15/9/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss vom 15.07.2019 hat der Haupt- und Finanzsenat der Einrichtung von zwei bis zum 31.12.2021 befristeten Teilzeitstellen im Stellenumfang von jeweils 25 % einer Vollzeitstelle für die Koordinierungsstelle der Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg zugestimmt. Mit Beschluss vom 08.11.2021 wurde sodann eine Fortführung der Koordinierungsstelle bis zum 31.12.2022 beschlossen. 

Im September 2019 wurde die Hebammenkoordinierungsstelle beim Jugendamt eingerichtet. 

Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehören unter anderem die Vermittlung von Frauen, die trotz intensiver Suche keine Hebamme finden konnten, die Organisation von Hebammenbereitschaftsdiensten an Sonn- und Feiertagen und die Netzwerkarbeit mit allen Institutionen rund um das Thema Geburt. 

Die Arbeit der Koordinierungsstelle wird weiterhin sehr gut angenommen und leistet im Sinne einer funktionierenden Hebammenversorgung sehr gute Dienste. Das Angebot insbesondere im Hinblick auf die Wochenbettversorgung hat sich weiter etabliert.  Während sich im Jahr 2020 220 Frauen auf der Suche nach einer Hebamme für die Wochenbettversorgung an die Koordinierungstelle wandten, belief sich die Zahl im Oktober 2022 bereits auf 300 Vermittlungsanfragen für das laufende Jahr.

Auch die seit Oktober 2020 an Sonn- und Feiertagen im Klinikum angebotene Hebammensprechstunde ohne Terminvergabe (Wochenbettambulanz) wird inzwischen gut angenommen. Während auch bedingt durch die Pandemie im Jahr 2020 nur eine Patientin den Weg ins Klinikum fand, stieg die Zahl im Jahr 2021 bereits auf 15 Frauen. Im Jahr 2022 werden bis zum Jahresende hochgerechnet etwa 36 Patientinnen die Ambulanz besucht haben. 

Darüber hinaus konnten Externate und Fortbildungen von mit der Koordinierungsstelle zusammenarbeitenden Hebammen gefördert werden. Seitens der Koordnierungsstelle werden auch Fortbildungen organisiert. 

Auf Grundlage der neugefassten Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) vom 23.09.2022, deren Förderzeitraum bis zum 31.12.2025 gilt, fördert der Freistaat Bayern weiterhin 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten dieses Projekts.  Die Verwaltung hat nach Inkraftreten der Richtlinie einen weiteren Antrag auf Förderung gestellt. Die Regierung von Oberfranken hat die Erlaubnis zum vorläufigen Maßnahmebeginn mit Schreiben vom 08.11.2022 erteilt. 

Der Landkreis hat eine weitere Beteiligung bereits angekündigt.
Im Falle der Fortführung der Koordinierungsstelle fallen für die Stadt Aschaffenburg im Jahr 2023 voraussichtlich Kosten in Höhe von höchstens 3.000,00 bis 5.000,00 € an. 

Eine funktionierende Hebammenversorgung und Geburtshilfe liegen im Interesse der Bevölkerung und auch der Jugendhilfe. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Koordinierungsstelle fortzuführen, solange diese durch den Freistaat Bayern gefördert wird. 

.Beschluss:

I. Der Haupt- und Finanzsenat stimmt der Fortführung der Koordinierungsstelle für die Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg bis zum 31.12.2023 vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant 
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2023 10:06 Uhr