Novellierung der städtischen Erschließungsbeitragssatzung - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.01.2023 ö Vorberatend 2HFS/1/6/23
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.01.2023 ö Beschließend 11PL/1/11/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg erhebt ihre Erschließungsbeiträge derzeit auf Grundlage der §§ 127-135 BauGB, Art. 5a KAG und der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 12.06.1990, die durch Satzung vom 07.10.1996 und vom 24.09.2012 geändert wurde.

Es ist nun beabsichtigt, die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Aschaffenburg zu novellieren. Dies erfolgt in Anlehnung an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages und wird um einige Modifikationen komplettiert. Anlass der Novellierung ist, dass auch die Herstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wegen Eingriffs beitragsfähiger Maßnahmen in Natur und Landschaft in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbezogen werden, so dass künftig diese Herstellungskosten, die auf die Straßenfläche entfallen, über die Erschließungsbeiträge abgerechnet werden können.

In diesem Zuge werden auch Anpassungen der Formatierung, von Begrifflichkeiten (z.B. Gehweg anstatt Bürgersteig) sowie der Formulierung vorgenommen. Verschiedene Ergänzungen bzw. Änderungen dienen der Klarstellung, besseren Verständlichkeit und Transparenz. So wurden beispielsweise zur Klarstellung zusätzlich in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand die kombinierten Geh- und Radwege (vgl. § 2 Abs. 2 Buchstaben g, h) einbezogen. Die Regelungen zur Bestimmung der Fläche der Baugrundstücke (§ 6 Abs. 3) wurden neu formuliert. Die pauschale Tiefenbegrenzung wurde herausgenommen. Stattdessen erfolgt im Rahmen der Abrechnung eine Entscheidung im Einzelfall über die Tiefe der Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke in unbeplanten Gebieten, die in den Außenbereich ragen. Die neu einzubeziehende Ergänzung in § 6 Abs. 5 der Erschließungsbeitragssatzung bei der Berechnung des Nutzungsfaktors um eine alternative Berechnung nach der Wandhöhe/Firsthöhe dient der besseren Praktikabilität und Nachvollziehbarkeit für die Bürger. Zur besseren Verständlichkeit wurde die Definition der Vollgeschosse in § 6 Abs. 9 der Erschließungsbeitragssatzung eingefügt. In Anpassung an die Ergänzungen in § 2 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung und in Anlehnung an die Mustersatzung wurde § 7 um die Positionen „kombinierte Geh- und Radwege, Herstellung von Mischflächen, Mehrzweckstreifen und unselbständige Parkplätze“ ergänzt. Zur besseren Verständlichkeit und Übersichtlichkeit wurden §§ 10, 12 und 13 in die neue Satzung einbezogen. In § 14 wurde mit Abs. 2 unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung eine Regelung im Interesse der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität aufgenommen.

Der Entwurf der neuen Erschließungsbeitragssatzung ist in der Anlage 1 beigefügt.

Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, die Satzung zu beschließen. Dem Haupt- und Finanzsenat wird die Beschlussvorlage zur Vorberatung vorgelegt.

.Beschluss:

I. Vorberatend beschließt der Haupt- und Finanzsenat aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 2 und 5a des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit § 132 und § 133 Abs. 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) m.W.v. 13.10.2022 den Erlass der in Anlage 1 beigefügten Satzung der Stadt Aschaffenburg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung-EBS).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.03.2023 10:09 Uhr