Schlossufer; Umbau der Suicardusstraße Nord und Kranichplatz (BA 1) sowie Sanierung der historischen Stützmauern im Bereich Suicardusstraße Nord Bau- und Finanzierungsbeschluss Vortrag: Ingenieurbüro GRASSL GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.01.2023 ö Beschließend 3PL/1/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand:

Das Plenum hat in seiner Sitzung vom 02.05.2022 der Entwurfsplanung für den Umbau der Suicardusstraße mit Stellplätzen und der Teilfläche der Verbindung zwischen Aufzug und Mainufer zugestimmt.


  1. Projektbeschreibung:

Änderungen in der Planung nach dem Plenumsbeschluss am 02.05.2022 (Vorstellung der Entwurfsplanung):


Änderungen der Förderabschnitte:

Die Förderabschnitte werden in der Zuordnung modifiziert. Der Förderabschnitt „Nationale Projekte“ (Förderung des Bundes) beinhaltet nun die Teilprojekte Aufzugsanlage, oberer Kranichplatz, Suicardusstraße Nord und Sanierung der Stützmauern Nord entlang der Suicardusstraße, wie in der vorlautenden Beschlussvorlage zur Kenntnis genommen wurde.


Weitere Trafostation:

Für die einzelnen Elektroanschlüsse (temporäre Gastronomie, Bühne, Toilettenwagen) ist eine weitere Trafostation erforderlich. Diese wird als Dreiraum-Station ausgeführt. Somit steht ein separater Raum zur Verfügung, in dem die Zähleranlage und die Abgänge für die Beleuchtungsanlagen untergebracht werden. Die Trafostation wird nördlich des Kranichplatzes im Bereich der Stellplätze erstellt. Mit der Schlösserverwaltung ist der Standort und die Eingrünung der Station am 23.08.2022 abgesprochen worden. Die von der Schlösserverwaltung vorgeschlagene Eingrünung der Trafostation wird umgesetzt. Direkt an der Trafostation werden Pflanzbereiche mit 1,5 Metern Tiefe vorgesehen, die eine ausreichende Grünkulisse durch hohe Hecken ermöglichen. Der glückliche Umstand, dass an diesem Standort kein Geländesprung besteht, ermöglicht den Aufbau einer vorgelagerten und abgestuften Begrünung durch größere und kleine Bepflanzungen. Die Trafostation wird daher optisch in der Grünkulisse verschwinden. Das Dach wird als fünfte Ansichtsfläche begrünt – einzig die Stirnseite direkt gegenüber der Wappenmauer wird mit der Eingangstür sichtbar sein. Die Stirnseite soll daher vorbeugend mit einem Graffiti-Schutz versehen werden. 

Um eine entsprechende Pflanzfläche zu generieren, müssen insgesamt 3 Stellplätze entfallen. Die Planung der Lichtpunkte wird entsprechend angepasst.


Blinden-und Sehbehinderteneinrichtungen (Leitelemente):

Der geplante Leitstreifen am Kranichplatz wird von den Sitzblöcken abgerückt und mittig zwischen Pfosten und Sitzblöcken bis zum Rand geführt. Der Leitstreifen am unteren Kranichplatz entfällt, da die Einfassung (anthrazitfarbener Einzeiler, bruchrau) der Blütenfelder als Orientierungslinie ausreichend ist. Am Theoderichstor soll es einen Leitstreifen (auch kontrastierend) über den Platz vom Panoramaweg zum Panoramaweg geben. Der 2. Leitstreifen über den Platz zwischen dem Mainuferweg entfällt. Die beiden Pflasterbänder im Fahrbahnbereich im Anschluss des Oberen Hofweges erhalten ebenfalls eine anthrazitfarbene Einfassung. Die Maßnahmen wurden mit der Behindertenbeauftragten abgestimmt.


Lagerfläche:

Es ist vorgesehen, die derzeitige Bereitstellungsfläche des Regenüberlaufbeckens zu übernehmen. Eine Genehmigung nach Art. 20 BayWG liegt bereits vor.


Kranichplatz:

In der Planung des Kranichplatzes gibt es keine Änderung zur Entwurfsplanung.


Stützmauern Suicardusstraße Nord mit Kampfmitteluntersuchung:

Der Bereich der zu sanierenden Stützmauern im Förderprojekt „Nationale Projekte Bund“ beträgt ca. 40 m, die sich nördlich des Aufzug bis über eine Teilstrecke oberhalb der Suicardusstraße erstreckt. Das Planungsbüro wird zum Sitzungstermin anwesend sein und über die Sanierung der Stützmauern detailliert Bericht erstatten.


3. Kosten:

Die ermittelten Kosten des bepreisten Leistungsverzeichnis (LV) für die Suicardusstraße Nord, den oberen Kranichplatz und die Elektroinstallationen betragen:

Baukosten 
Baukosten brutto
BNK
Honorarkosten
BNK
Sonstige
Gesamtkosten
Straßenbau Suicardusstraße Nord
984.772 €
121.086 €
52.451 €
1.158.309 €
Freianlagen Nationale Projekte (oberer Kranichplatz)
587.031 €
78.000 €
24.316 €
689.347 €
Gesamtkosten
1.571.803 €
199.086 €
76.767 €
1.847.656 €

Die ermittelten Kosten auf Basis einer Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung für die Sanierung des Teilabschnitts der Stützmauer (=Suicardusstraße Nord) betragen:


Baukosten 
Brutto
BNK
Honorarkosten
BNK
Sonstige
Gesamtkosten
STM Sanierung
959.224 €
142.553 €
60.072 €
1.161.849 €

Gesamtkosten



3.009.505 €

Die Gesamtkosten für die beiden aktuell europaweit auszuschreibenden Leistungspakete betragen 3.009.505 Euro. Die Kosten sind nach derzeitigem Preis – und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index – und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von denen im bepreisten LV bzw. in der Kostenberechnung abweichen können.


4. Finanzierung

Die erforderlichen Mittel für die aktuellen Leistungspakete sind im Haushalt 2023 und in der mittelfristigen Haushaltsplanung enthalten. Die Gesamtschau der Kosten mit Blick auf die Förderkulisse erfolgt in einem gesonderten Tagesordnungspunkt dieser Sitzung.


  1. Weiteres Vorgehen

Nach dem Bau- und Finanzierungsbeschluss erfolgt umgehend die europaweite Vergabe der Bauleistungen des Förderabschnitts „Nationale Projekte Bund“.
Der Beginn der Bauausführungen soll im April 2023 erfolgen. 

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss über das Förderprojekt „Nationale Projekte Bund“ für 
a) den Ausbau der Suicardusstraße Nord, oberer Kranichplatz inklusive der Elektroinstallationen mit Kosten in Höhe von (Baukosten mit Baunebenkosten) 1.847.656 € Brutto.
b) die Sanierung der historischen Stützmauer Suicardusstraße Nord mit Kosten in Höhe von 1.161.849 € Brutto.
  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die bauliche Umsetzung erforderlichen Leistungen europaweit auszuschreiben.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 22.03.2023 09:50 Uhr