Verkaufsoffene Sonntage anlässlich der Frühjahrs- und Herbst-Mobilia


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.01.2023 ö Beschließend 5PL/1/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In Aschaffenburg bestand bereits früher eine Dauerverordnungen, die verkaufsoffene Sonntage für ermöglichten.

Die Regierung von Unterfranken regte 2018 an, die bisherigen Rechtsverordnungen aufzuheben. Nach gängiger Rechtsprechung sollte die Freigabe der Verkaufsstellen zumindest örtlich auf die Bereiche beschränkt werden, in denen die Veranstaltung entweder stattfindet oder sich wenigstens auswirkt (z. B. Ausschluss außerhalb liegender Einkaufszentren). Bei einer Beschränkung auf Handelszweige ist auf die durch die Veranstaltung ausgelösten Bedürfnisse abzustellen.

Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung der Regierung und beschloss die Aufhebung der Dauerverordnungen für das gesamte Stadtgebiet.

Bis 2022 beantragte der Handelsverband jeweils einzeln die Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen in erheblich verkleinertem Gebietsumfang. 

Unter Würdigung der Rahmenbedingungen

  • aus Rechtsprechung, 
  • aus den Ergebnissen einer Umfrage zu einem verkaufsoffenen Sonntag am 31.03.2019,
  • der Erfahrungen aus den Vorjahren
 
sollen wieder eine Dauerverordnung erlassen werden. 

Am 22.11.2022 stellte der Handelsverband Bayern (HBV) vertreten durch xxx den Antrag auf den Erlass einer Satzung zur Festsetzung von zwei verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2023 anlässlich der beiden Automobil- und Zweirad-Ausstellungen im Frühjahr und Herbst.

Aus den Reihen der Einzelhändlern erging an den HBV die große Bitte, diese zusätzlichen Möglichkeiten für eine Geschäftsöffnung frühzeitiger zu beantragen und zu kommunizieren, um die Planungen in den Unternehmen zu erleichtern und damit auch die Beteiligung zu steigern. Es ist im Interesse des Einzelhandels, verkaufsoffene Sonntage zu veranstalten. Mit dem Antrag ist weiterhin keine Ausweitung der Anzahl solcherTage verbunden oder geplant. Dennoch sind die zusätzlichen Verkaufsmöglichkeiten, die vom bestehenden Ladenschlussgesetz für Bayern
umfasst sind, gerade durch die massiven wirtschaftlichen Einschnitte während der Corona-Pandemie und den umfassenden Auswirkungen des Ukraine-Krieges für den lokalen Einzelhandel von größter Bedeutung. 

Verkaufsoffenen Sonntage wurden in Aschaffenburg bereits in den vergangenen Jahren an die geltende Rechtsauffassung zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage angepasst; dies hatte u.a. zur Folge, dass der Wirkungskreis der Geschäftsöffnung, der vormals für das gesamte Stadtgebiet freigegeben war, auf die engere Innenstadt beschränkt wurde. Dieses Gebiet wird auch seit einigen Jahren für Verlängerungen der Öffnungszeiten aufgrund öffentlichen Interesses nach § 23 LadSchlG angesetzt und genehmigt.

Der Aschaffenburger Stadtrat hat die diesbezüglichen Belange der Innenstadt und des Einzelhandels in der Vergangenheit wohlwollend unterstützt, indem er die Satzungen für die anlassbezogene Öffnung verabschiedet hat. 

Rechtliche Grundlage des Antrags ist § 14 LadSchlG, nach dem Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Zu beachten ist dabei, dass bei der Öffnung fünf zusammenhängende Stunden nicht überschritten werden, die Öffnung spätestens um 18 Uhr endet und außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen muss. Diese Vorgaben sind erfüllt.

Seit 2013 veranstaltet die Funkhaus Aschaffenburg GmbH & Co Studiobetriebs KG mit zunehmendem Erfolg die Mobilia als stetig wachsende Automobil- und Zweirad-Ausstellung in der Innenstadt, und heute eine der größten Veranstaltungen darstellt, die im Jahresverlauf im Zentrum stattfinden. Mittlerweile präsentieren sich regelmäßig rund 40 Aussteller aus der Untermain-Region auf den Ausstellungsflächen vom Schloss Johannisburg über den Schlossplatz, durch die Fußgängerzone bis zum Park Schöntal und der City Galerie. Aufgrund der außerordentlich hohen Akzeptanz der Mobilia beteiligt sich seit mehreren Jahren das städtische Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz aktiv an der Veranstaltung. In diesem Kontext wurde die Ausstellung mit der E-Mobilia um die nach wie vor politisch und gesellschaftlich fokussierte Elektromobilität erweitert und aufgewertet.

Durch die Bekanntmachung des StMAS vom 10.11.2004 wurden die Gemeinden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Die Gemeinden haben bei der Festsetzung dieser sogenannten „verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage“ unbedingt zu beachten, dass sie eine Rechtsverordnung nur aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erlassen dürfen, die geeignet sind, einen im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Anlass für eine Rechtsverordnung besteht daher keinesfalls, wenn das Offenhalten der Verkaufsstelle im Vordergrund steht. Die Festsetzung einer Ladenöffnung an einem Sonn- oder Feiertag anlässlich eines Markts oder einer Messe setzt unabdingbar voraus, dass der Markt oder die Messe nach § 69 Gewerbeordnung von der zuständigen Stelle festgesetzt ist.

Vor Erlass einer Rechtsverordnung sind im Interesse einer sachgemäßen und einheitlichen Handhabung der Einzelhandelsverband, die Gewerkschaften, die örtlichen Kirchen, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die Kreisverwaltungsbehörden rechtzeitig zu hören (Nr. 4 der Bekanntmachung des StMAS vom 10.11.2004).

Die Anhörung erfolgte am 23.11.2022: 

Aus den Stellungnahmen:

  • Einzelhandelsverband:
     
    Der Antrag wurde durch den Handelsverband Bayern gestellt

  • Gewerkschaften (Ver.di) vom 05.12.2022:

    „Auf die rechtmäßigen Rahmenbedingungen zur gesetzeskonformen Durchführung von Sonntagsöffnungen haben wir schon mehrfach hingewiesen. Weiter beziehen wir uns auf unsere Argumente gegen verkaufsoffene Sonntage, die wir Ihnen in den bisherigen Stellungnahmen bereits mitgeteilt haben.  Unseren Standpunkt haben wir schriftlich und persönlich vorgetragen und nehmen Bezug darauf, da diese hinlänglich bekannt sind.

Sonderöffnungen entfalten deshalb Wirkung, weil sie Öffnungen erlauben, während andere Betriebe/Unternehmen an anderen Orten schließen müssen. Dies haben Unternehmen in der Corona Krise schon zur Genüge erlebt, ohne diesen Umstand positive Wirkungen abgewinnen zu können.

Im Ergebnis führen aber Sonderöffnungen gesamtwirtschaftlich nicht zu mehr Umsatz, sondern lediglich zu zeitlich wie räumlich verlagerten Umsätzen.

Durch die räumliche Verlagerung der Umsätze werden vielfach Konzerne und Betriebsformate mit geringen Personalkosten begünstigt, welche derzeit bereits den Verdrängungswettbewerb anheizen. Sie gehen damit zu Lasten der klein- und mittelständischen Betriebe, sie gehen zu Lasten der Nahversorgung und sie gehen zu Lasten der bedienungsintensiven Betriebsformate.

Im bayerischen Einzelhandel arbeiten über 500.000 Menschen, davon ca. 70 Prozent Frauen. Diesen wird nun Sonntagsarbeit zu gemutet. Dies soll geschehen, ohne dass es einen wichtigen Grund gibt, der einen solchen Angriff auf die Gesundheit rechtfertigt (bei Berufen mit Nachtarbeit wie Krankenberufe, Pflege, Polizei, Feuerwehr, öffentlicher Personennahverkehr, etc. gibt es ein klar definiertes öffentliches Interesse).

Bereits in heutigen Befragungen unter jungen Menschen rangiert eine Perspektive im Einzelhandel auf den hinteren Plätzen. Auch bei Befragungen von Beschäftigten raten mehr als 60 Prozent der Betroffenen von der Berufswahl als Verkäuferin, Kassiererin oder Einzelhandelskauffrau ab.

Die Stärkung des Einzelhandels muss für die Zeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr, also von Montag bis Samstag erfolgen. Sonntagsöffnungen können Fehler in 60 bis 80 Stunden Öffnungszeiten nicht kompensieren. Im Gegenteil, durch Sonderöffnung werden Fehler eher noch fortgesetzt und manifestiert (Warensortiment, Warenverfügbarkeit, Vernetzung stationärer mit online Handel, zusätzliche Dienstleistungen, Fachberatung, etc.).

Aus vorgenannten  Gründen  sind  wir gegen verkaufsoffene Sonntage.“


  • Örtliche Kirchen (keine Stellungnahme bis Fristablauf, aus den früheren Stellungnahmen):

Die Evangelische Kirche hat bereits in der Vergangenheit mitgeteilt, dass man grundsätzlich mit einer solchen Aktion einverstanden wäre, wenn es das Maß von 2 im Jahr nicht übersteigen würde. Man wäre sogar einverstanden mit einer Verdopplung auf 4, um damit Verluste aus der Pandemiezeit kompensieren zu können. 

Von Seiten der Evangelischen Kirche wird also dem verkaufsoffenen Sonntag zugestimmt.

Dem Antrag zu verkaufsoffenen Sonntagen stimmt der Dekan des Katholischen Dekanats Aschaffenburg zu. Er wünscht den Veranstaltungen einen guten und erfolgreichen Verlauf.


  • Industrie- und Handelskammer (IHK) vom 25.11.2022:

    „die Kammer unterstützt uneingeschränkt den vorliegenden Antrag zum Erlass einer Satzung zur Festsetzung von zwei anlassbezogenen verkaufsoffenen Sonntagen im Innenstadtgebiet am 26. März 2023 und 15. Oktober 2023 während der Automobil- und Zweirad-Ausstelllungen Mobilia.

In den detaillierten Ausführungen des Antrags wird unserer Meinung nach klar nachgewiesen, dass die erforderlichen Anforderungen an anlassbezogene Geschäftsöffnungen erfüllt werden.“

  • Handwerkskammer vom 24.11.2022:

    „Grundsätzlich sollte der Sonntag als Tag der Ruhe aus unserer Sicht geschützt sein. Der Sonntag sollte weiterhin möglichst vielen Arbeitnehmern als Tag der Erholung und für die Familie zur Verfügung stehen.

Die Position des Einzelhandels, der sich einen immer härteren Konkurrenzkampf unterziehen muss, ist ebenfalls nachvollziehbar. Die verkaufsoffenen Sonntage können als Symbiose den Mobilia-Messen der Stärkung der Wirtschaft dienen, da an diesen Tagen bereits viele Bürger vor Ort sein werden. 
In Anbetracht der besonderen Umstände werden unter dieser Voraussetzung von unserer Seite aus keine Einwände erhoben.“

.Beschluss:

I. Anlässlich der Frühjahrs- und Herbst-Mobilia finden sonntags, in Aschaffenburg in einem räumlich begrenzten Einzugsbereich dieser Veranstaltungen verkaufsoffene Sonntage statt.

    1. Der Antrag wird zur Kenntnis genommen und der Durchführung von jährlich zwei verkaufsoffenen Sonntagen wird zugestimmt. 
    2. Die beiliegende Verordnung wird erlassen (Anlage 2). 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 27, Dagegen: 13

Datenstand vom 22.03.2023 09:50 Uhr