Erneute Berufung von ehrenamtlichen GutachterInnen in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) vom 05. April 2005 Bestellung und Berufung: - als Geschäftsführerin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses - als stellvertretende Vorsitzende des Gutachterausschusses - sowie Berufung als ehrenamtliche Gutachterin in den Gutachterausschuss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.01.2023 ö Beschließend 17PL/1/17/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.

Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihr nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (BayGaV).

Der Gutachterausschuss besteht aus zu berufenden und zu verpflichtenden ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern und bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle (§ 192 Abs. 4 BauGB, § 9 BayGaV).

Die Amtszeiten der ehrenamtlichen Gutachter und Gutachterinnen 

1.                Herr XXX

2.                Frau XXX

laufen zum 07.05.2023 und 11.02.2023 aus. Sie werden auf die Dauer von weiteren vier Jahren berufen; die wiederholte Berufung ist möglich (§ 3 Abs. 1 und Abs. 3 BayGaV).

2.

Der Gutachterausschuss besteht aus dem Vorsitzenden sowie aus ehrenamtlichen Gutachtern (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV) und bedient sich einer Geschäftsstelle (§ 9 BayGaV). 
Für den Vorsitzenden sind mindestens zwei Stellvertreter zu berufen, die, ebenso wie der Vorsitzende, Bedienstete der Stadt Aschaffenburg sein müssen (§ 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BayGaV). 

In der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wurde eine zusätzliche technische Stelle (50 %) geschaffen. Die Besetzung dieser Stelle erfolgte ab 01.10.2022 mit Frau XXX, Bachelor of Engineering (FH) und Dipl.-Sachverständige (DIA) für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten. 

Frau XXX nimmt seit Aufnahme ihrer Tätigkeit in der Geschäftsstelle alle Aufgaben der Geschäftsführung wahr. Aufgrund einer Umstrukturierung innerhalb der Geschäftsstelle übernimmt Frau XXX die Geschäftsführung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses und wird folglich als Geschäftsführerin bestellt.

Weiter wird Frau XXX gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BayGaV als stellvertretende Vorsitzende und zusätzlich zu ihren Funktionen im Gutachterausschuss bzw. der Geschäftsstelle gemäß § 3 Abs. 1 und 3 BayGaV als ehrenamtliche Gutachterin bestellt.

.Beschluss:

I. 
1. Der erneuten Berufung der ehrenamtlichen Gutachter und Gutachterinnen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg 
- Herr XXX
- Frau XXX
wird für weitere vier Jahre zugestimmt.

2. Frau XXX wird:
- als Geschäftsführerin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der kreisfreien Stadt
  Aschaffenburg bestellt
- als stellvertretende Vorsitzende des Gutachterausschusses bestellt
- als ehrenamtliche Gutachterin für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
  Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg erstmals auf die Dauer von 4 Jahren berufen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2023 09:50 Uhr