Gebührenanpassung Städtische Musikschule für das Schuljahr 2023/2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 13.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2023 ö Beschließend 2PL/2/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aus dem beigelegten Gebührenvergleich ist ersichtlich, dass das Preisniveau an der Städtischen Musikschule im bayerischen Vergleich deutlich über dem Durchschnitt liegt.

In den vergangenen Schuljahren wurde verstärkt seitens der Gebührenpflichtigen zurückgemeldet, dass die Unterrichtsgebühren insbesondere für Familien mit geringem Jahreseinkommen aber keinem Bezug von Sozialleistungen kaum noch aufzubringen seien. Auch die Zahl der Abmeldungen vom Musikunterricht aus diesen Gründen nimmt signifikant zu.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates vom 30. Januar 2023 haben Oberbürgermeister Jürgen Herzing und Kulturamtsleiter Jörg Fabig diese Situation bereits vorgestellt und es wurde angekündigt, eine Beschlussvorlage zum einmaligen Aussetzens der zyklischen Gebührenanpassung vorzulegen. Seitens des Stadtrates Karsten Klein wurde der Vorschlag eingebracht, die Gebührenanpassung dennoch zu beschließen, aber den Gebührenpflichtigen die Möglichkeit zu geben, auf Antrag eine einmalige Gebührengutschrift zu erhalten. So könnten leistungsfähige Gebührenpflichtige einen höheren Beitrag zur Kostendeckung leisten als weniger leistungsfähige.

Dieser Vorschlag wurde geprüft. Eine Durchführung ist technisch möglich. Der Gutschriftsbetrag kann in prozentualer Abhängigkeit von der Jahresgebühr definiert werden und auf Antrag von der letzten Gebührenrate im Schuljahr 2023/2024 abgezogen werden. Rücksprache mit dem EDV-Dienstleister, der das Programm zu Gebührenberechnung und –erhebung entwickelt hat und betreut, ergab, dass dieser Prozess händisch vorgenommen werden muss. Andere Musikschulen in Bayern haben ähnliche Modelle in der Vergangenheit praktiziert. Die Erfahrung war, dass die Gutschrift in einem sehr hohen Maße abgerufen worden sei, insbesondere von der Klientel, von der man vermutet, sie habe keine Schwierigkeiten bei der Finanzierung. Der zeitliche Aufwand für das Einrichten der Gutschrift wird als hoch eingestuft. Er ist in einer Zeit zu leisten, in der aufgrund der Organisation des Unterrichtsbetriebes für das kommende Schuljahr (Anmeldungen, Abmeldungen, Informationsgespräche) und der immensen Veranstaltungsdichte zu Schuljahresende die Musikschulverwaltung ohnehin eine sehr hohe Arbeitsauslastung hat.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt eine einmalige Aussetzung der Gebührenanpassung für das Schuljahr 2023/2024. Die gültige Gebührensatzung 2023-24 in Anlage 1 wird erlassen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 22.03.2023 09:58 Uhr