Verlängerung des Stadtfestes


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2023 ö Beschließend 5PL/3/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bislang wurde das Stadtfest alljährlich am letzten Sams- und Sonntag des Monats August im Innenstadtbereich Aschaffenburgs veranstaltet. Die jüngste Preisentwicklung auf allen Gebieten macht es für die Teilnehmer, insbesondere für die Großbühnen finanziell sehr riskant, zumal auch zukünftig von weiteren Preissteigerungen ausgegangen werden muss. Als Open-Air-Veranstaltung ist das Stadtfest dem Witterungsrisiko ausgesetzt. Um die Wirtschaftlichkeit auf eine solidere Basis zu bringen, haben zwei Großbühnenbetreiber in einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister am 19. Oktober 2022 den Wunsch geäußert, das Stadtfest künftig bereits am Freitag – einem klassischen Ausgehtag mit konsumfreudigem Publikum - beginnen zu lassen. In 2023 beträfe es den 25. August. Am 09.02.2023 wurde dieser Wunsch noch einmal schriftlich erläutert.
Der Bayerische Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller (BLV) schloss sich am 02.02.23 diesem Wunsch an.

Der Publikumszuspruch in 2022 bewies die hohe Akzeptanz dieses Festes. Insofern stößt ein weiterer Festtag in der Bürgerschaft und bei auswärtigen Gästen auch auf Zustimmung. Unter Umständen hätte dies auch eine entzerrende Wirkung. Die Veranstaltung stieß bereits im vergangenen Jahr baustellenbedingt an ihre Kapazitätsgrenzen.

Der Veranstaltungsbeginn am Freitag bedingt, dass die Aufbauarbeiten von bisher Freitag auf Donnerstag vorverlegt werden müssen. Damit gehen die Straßensperrungen im Bereich Weißenburger Straße/Friedrichstraße sowie Luitpoldstraße/Landing einher. Diese sind ab 20 Uhr vorgesehen, so dass die Geschäftszeiten des Einzelhandels am Donnerstag nicht betroffen wären. 

Mit dem BLV wurde abgestimmt, dass die Aufbauarbeiten für die Bühnen und die Stände zeitlich entzerrt werden, so dass einer Eröffnung am Freitagnachmittag nichts entgegensteht.

Am 23. Januar fand eine Abstimmungsrunde unter den betroffenen Behörden statt. Der Diskussionsstand wird wie folgt zusammengefasst:

  • Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz hält die zeitliche Erweiterung des Stadtfestes für umsetzbar. Der Brandsicherheitsdienst der Freiwilligen Feuerwehr könne sichergestellt werden. Bedenken bestehen lediglich in den Bereichen Treibgasse, Nebensteingasse, Entengasse, Herstallstraße, Steingasse und Sandgasse wegen des stattfindenden Anlieferverkehrs. Auch die Zufahrt zum Marstallplatz wäre bei gleichzeitigem Stattfinden des Wochenmarktes beeinträchtigt. Die Freigabe von Veranstaltungsflächen erfolgt daher in enger Abstimmung mit dem Amt für Brand- und Katstrophenschutz, um die Sicherheitsbelange ausreichend zu berücksichtigen.

  • Das Büro des Oberbürgermeisters, Sachgebiet Kooperationen, Marketing und Wirtschaft sieht eine regional weit ausstrahlende Wirkung des Stadtfestes, das zusätzlich Publikum nach Aschaffenburg lockt, von dem vor allem die Gastronomie profitiert, der Einzelhandel jedoch weniger.

  • Für den Busverkehr müssten an einem Wochentag über 700 Busverbindungen umgeleitet und zusätzliche Nachtverkehre eingerichtet werden. Die Müllentsorgung findet auch freitags im Innenstadtbereich statt und kann bei den entsprechenden Einschränkungen nicht gewährleistet werden.

  • Für alle beteiligten Behörden bedeutet ein zusätzlicher Veranstaltungstag einen erhöhten personellen Aufwand, so auch für die Polizei, zumal parallel zum Stadtfest auch mit der Michaelismesse in Miltenberg eine weitere Großveranstaltung begleitet werden muss.

  • In der Oberstadt fallen Stellplätze für die Anwohner weg. An den bestehenden Baustellen, wie der Großbaumaßnahme Friedrichstraße sowie am Schloss muss ein Rückbau bzw. Stillstand der Baustellen erfolgen

  • Die verkehrlichen Einschränkungen bedingen vermehrt Staus und starken Parksuchverkehr, so dass eine gewisse Klimarelevanz eines zusätzlichen Veranstaltungstages nicht von der Hand zu weisen ist.

  • Der Einzelhandelsverband lehnt eine Erweiterung des Veranstaltungszeitraumes nicht grundsätzlich ab, sondern nur, wenn damit erhebliche Einschränkungen einhergehen. Die Andienung der Geschäfte am Freitag wird konzeptionell sichergestellt.  

Ein weiterer Veranstaltungstag zieht auch eine Erhöhung der nutzungszeitabhängigen Veranstaltungskosten nach sich (Reinigung, Toilettenanlage, Strom- und Wasserbezug, Security, Sanitätsdienst, Sicherheitswache Feuerwehr). Hochrechnungen auf Basis der letztjährigen Zahlen ergaben einen Mehraufwand in Höhe von mindestens 24.000 €. Verbindliche Kostenangebote liegen allerdings erst nach einer Ausschreibung vor. Mit einem Kostenpuffer scheinen 30.000 € als realistische Größe. 

Prämisse für eine Vorverlegung des Stadtfestbeginns ist das Ermöglichen des Wochenmarktes am Samstag. Eine Befragung der Marktbeschicker hat ergeben, dass über die Hälfte der Standbetreiber ihre Beteiligung am Stadtfest-Samstag absagen werden, so dass der Platz auf dem oberen Schloßplatz als auskömmlich angesehen wird, zumindest aber wenn der Randstreifen am Kastanienhain unter Berücksichtigung der Feuerwehrzufahrten mitgenutzt wird.

.Beschluss:

I. 
  1. Das Plenum stimmt dem Antrag der Bühnenbetreiber sowie des Bayer. Landesverbands der Marktkaufleute und Schausteller auf Verlängerung des Stadtfestes um einen weiteren Tag (Freitag) zu und genehmigt die Mehrkosten für die Kongress- und Touristikbetriebe in Höhe von rund 30.000 €.
  2. Aus der Mitte des Stadtrates wird der Wunsch geäußert einen Abschlussbericht im Stadtrat zu geben und die Erfahrungen zu berichten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.12.2023 17:27 Uhr