Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Plenum) | 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 20.03.2023 | ö | Beschließend | 7 | PL/3/7/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2021 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht Nr. 670/2022 vom 31.10.2022 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 28.11.2022 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2021 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.
Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 28.11.2022 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2021 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
.Beschluss:
haushalt
einnahmereste
Soll-Einnahmen
ausgabereste
ausgabereste
ausgabereste
Soll-Ausgaben
haushalt
einschließlich Vorjahr
einschließlich Vorjahr
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen