Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.03.2023
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Durch den Abschluss der Zweckvereinbarung mit der KWiN Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald Anstalt des öffentlichen Rechts zur Entsorgung nicht brennbarer Abfälle auf der Deponie Sansenhecken ist auch eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich.
Die Gebühr für asbesthaltige Abfälle betrug bisher 207,00 €/t, für künstliche Mineralfaserabfälle 520 €/t und für sonstige nicht brennbare inerte Abfälle 146,00 €/t. Die Gebührenerhöhung ist aufgrund der höheren Entsorgungskosten für asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfaserabfälle erforderlich.
Aufgrund der aktualisierten Gebührenkalkulation ergeben sich folgende Gebühren
für festgebundene asbesthaltige Abfälle 278,00 € je Tonne
für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 3. genannten 599,00 € je Tonne
für Mineralfaserplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern enthalten
unverändert 988,00 € je Tonne
und für sonstige inerte Abfälle 168,00 € je Tonne
Die Satzungsänderung soll zum 01.04.2023 wirksam werden.
.Beschluss:
I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Aschaffenburg (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 18.10.2011, zuletzt geändert am 28.06.2021 (amtlich bekannt gemacht am 02.07.2021),
§ 1
In § 4 erhält Abs. 9 b) folgenden Wortlaut:
für folgende Abfälle, die ohne thermische Behandlung abgelagert werden können
- für festgebundene asbesthaltige Abfälle 278,00 € je Tonne
- für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 3. genannten 599,00 € je Tonne
- für Mineralfaserplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern enthalten 988,00 € je Tonne
- für sonstige inerte Abfälle 168,00 € je Tonne
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am 01.04.2023 in Kraft
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.12.2023 17:27 Uhr