Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 23.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 23.10.2023 ö Beschließend 2PL/13/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates des Stadtrates vom 09.10.2023 wurden der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2023 beraten. Dem Zahlenwerk wurde unverändert zugestimmt.

Die Steuerhebesätze und die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bleibt unverändert. 


Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Die Aufnahme weiterer VE war erforderlich, um Ausschreibungen bzw. Vergabebeschlüsse in 2023 tätigen zu können. Die Änderungen der Ansätze berücksichtigt aktualisierte Mittelanforderungen der Projekte.

Die Verpflichtungsermächtigungen des Nachtragshaushalts 2023 setzen sich neu wie folgt zusammen:

Verpflichtungsermächtigungen
Ansatz alt
Änderung
Ansatz neu
Schönbergschule, Generalsanierung
1.000.000
0
1.000.000
Kronberg-Gymnasium, Aufstockung
4.000.000
0
4.000.000
Gemeindestraßen, Fahrzeuge
600.000
0
600.000
Sanierung Tunnel Obernauer Straße
0
1.700.000
1.700.000
BG Anwandeweg, Spielplätze
400.000
0
400.000
Kläranlage, Hochwasserdamm
4.000.000
-4.000.000
0
Kommunale Wärmeplanung, Gutachten
0
200.000
200.000
Gesamt
10.000.000
-2.100.000
7.900.000

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage 1 beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden


erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes



von bisher
auf nunmehr
im 
Verwaltungs-haushalt





die Einnahmen

15.007.700

3.083.000

292.505.050

304.429.750

die Ausgaben

15.063.700

3.139.000

292.505.050

304.429.750
 im 
Vermögens-haushalt





die Einnahmen

6.183.900

8.160.100

58.849.700

56.873.500

die Ausgaben

3.590.300

5.566.500

58.849.700

56.873.500

verändert.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 20.928.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird um 2.100.000 € vermindert und damit von bisher 10.000.000 € auf 7.900.000 € neu festgesetzt.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Aschaffenburg

STADT ASCHAFFENBURG




Jürgen Herzing
Oberbürgermeister

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 16.01.2024 10:32 Uhr