Fahrradbericht 2023 und vorgesehene Radverkehrsmaßnahmen 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.12.2023 ö Beschließend 9PVS/11/9/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Fahrradbericht 2023
Die für 2023 vorgesehenen Radverkehrsmaßnahmen wurden nahezu vollumfänglich umgesetzt. Die weiteren Projekte sind bereits beauftragt und Teil des Haushaltsübertrages.

Die Kostenerhöhungen im Baugewerbe und die geringe Anzahl von Angeboten im Rahmen von Ausschreibungen betrafen auch die Projekte zur Radverkehrsförderung. Insgesamt wurden in 2023 durch vorherigen Haushaltsübertrag und Vorbuchung von Aufträgen mehr als 1,5 Millionen EUR verausgabt oder gebunden. Die vorgebuchten Aufträge werden dann erst 2024 kassenwirksam.

Im Rahmen der Präsentation werden die Radverkehrsmaßnahmen aus 2023 einzeln und bildhaft vorgestellt. Aus Sicht der Verwaltung wird für die Radverkehrsförderung ein sehr erfolgreiches Jahr abgeschlossen.

Verbesserung der baulichen Infrastruktur, Oberflächensanierung und Verbreiterung:

  • Abschluss der Maßnahmen an der Großostheimer Straße zur Trennung des Geh- und Radweges von der Fahrbahn zwischen der Adenauer- und Willigisbrücke
  • Sanierung der Unterführungen westlich der Willigisbrücke und der Zufahrt zum Schulzentrum
  • Umgestaltung der Schillerstraße mit durchgängigen Radverkehrsanlagen zwischen Mühlstraße und Dyroffstraße
  • Umbau Kreisel Würzburger Straße, Radverkehrsanteil 2. Bauabschnitt
  • Neugestaltung der Hofgartenstraße, Radverkehrsanteil 2. Bauabschnitt
  • Sanierung der Brücke an der Kleinen Schönbuschallee

Verkehrstechnik, Beleuchtung und Lichtsignalanlagen
  • Darmstädter Straße, Ausbau B26 am Hafen, 
    Beleuchtung des Geh- und Radweges
  • „Fahrrad-Buzzer“ zur vorzeitigen Anforderung an Lichtsignalanlagen am Ringradweg

Ausbau Fahrradstellplätze
  • DB Bike+Ride-Offensive an allen schienengebundenen Haltestellen
    (Südbahnhof, Hochschule am Zugang Nord + Süd, Obernau)
  • Ausbau der Anlehnbügel im öffentlichen Raum
  • Ausbau der Fahrradstellplätze an Schulen

Sachstand der noch anstehenden Umsetzungen aus 2023:
  • Erweiterung und Neumarkierung von Fahrradstraßen
    Dies war ursprünglich für 2023 vorgesehen. Die Musterblätter zur Gestaltung von Fahrradstraßen in Bayern mit Empfehlung des StMI und des StMB wurden jedoch erst im September veröffentlicht (Anlage 1). Eine Planung, verkehrsrechtliche Prüfung und Umsetzung dieser Vorgaben war zeitlich nicht mehr möglich. Das Projekt soll vorbehaltlich des heutigen Beschlusses in 2024 umgesetzt werden.

  • Anpassung der Steuergeräte an den Knotenpunkten der Schillerstraße
    Die technischen Planung der bedarfsabhängigen Steuerung der Lichtsignalanlagen an Knotenpunkten ist sehr aufwendig. Es gibt nur wenige Planungsbüros und Hersteller für diese komplexen Systeme, dementsprechend ist auch der Zeitaufwand für Planung und Konzeption sowie Lieferung und Einbau hoch. Alle Anlagen sind geplant und beauftragt und werden über den Winter eingebaut werden. Erst danach können auch die vorgezogenen roten Radaufstellflächen zum Linksabbiegen markiert werden.

  • Oberflächensanierung zum Lückenschluss am Geh/Radweg am Ruderclub,
    Am Floßhafen bis zur Hensbachbrücke
    Die Oberflächensanierung zum Lückenschluss ist wegen der zu geringen Breite und des schlechten baulichen Zustands notwendig. Die Verbreiterung und Sanierung des Geh- und Radweges auf 3,5 m Breite würde in diesem sehr hoch frequentierten Bereich einen großen Sicherheitsgewinn auf einer Radhauptroute 1. Ordnung bringen. Der Auftrag für die bauliche Sanierung könnte veranlasst werden, ist aber aus Kostengründen zurückgestellt.


Budget der Haushaltsstellen Radverkehr 2024-2026

Zum besseren Verständnis ist ein Ausblick auf den Ansatz der Haushaltsmittel für den Radverkehr in den nächsten drei Jahren erforderlich. Hierfür muss das Großprojekt zur geförderten Sanierung des Mainradweges mitbetrachtet werden. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme haben sich durch einen Risikozuschlag auf 4,2 Mio. EUR erhöht:


In 2024 werden demnach 1,0 Mio. EUR wie in den letzten Jahren zur Verfügung stehen.

In 2025 soll nach aktuellem Planungsstand ein Betrag von insgesamt 3,25 Mio. EUR wegen der großen Auftragsvergabe zum Ausbau des Mainradweges zur Verfügung stehen.

In 2026 ist dann mit 1,55 Mio. EUR ein erhöhter Ansatz und die Abschlussrechnung am Mainradweg vorgesehen.

Die Verwaltung hat die für 2024 vorgesehenen Radverkehrsmaßnahmen intern abgestimmt und überschlägig auf das Budget von 750.000 EUR kalkuliert. Die Maßnahmen wurden insbesondere hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit, ihrer Bedeutung im Radnetz sowie der Beschlusslage, des Planungsstandes und der zeitlichen und bautechnischen Möglichkeiten geprüft und ausgewählt.

Durch die umfangreichen Umsetzungen und die bestehenden drei Aufträge aus 2023 wird zu 2024 voraussichtlich mit einem Minus von ca. 385.000 EUR gestartet werden. Es stehen demnach nur noch 365.000 EUR zur freien Verfügung. Aus finanziellen Gründen werden also die meisten der ursprünglich vorgesehenen Projekte nicht umgesetzt werden können. 


Projektvorschau 2024

Folgende Projekte werden deshalb für 2024 für eine Umsetzung vorgesehen:

  • Neubau Geh/Radweg B 26, Stadion-Auweg, Baufeldfreimachung        250.000 €

  • Neubau Geh/Radweg B 26, Beleuchtung                                        150.000 €

Die Maßnahmen am Geh/Radweg an der B 26 vom Stadion zum Auweg sind zeitlich nicht unaufschiebbar und insbesondere wegen der Baufeldfreimachung und Entsorgung der Erdmiete sehr kostenaufwendig.

Die Gestaltung von Fahrradstraßen kann geplant und mit Markierung und Beschilderung auch umgesetzt werden. Die dabei ursprünglich vorgesehenen baulichen Optimierungen sind allerdings aus finanziellen Gründen voraussichtlich nicht umsetzbar.

Es sind weitere bauliche Maßnahmen in Planung und Vorbereitung, die sehr wichtige Lückenschlüsse im Alltagsradnetz darstellen würden. Eine Umsetzung kann jedoch nur bei Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln erfolgen. Beispielhaft können hier der Auweg, die Zufahrt zum Schulzentrum am Volksfestparkplatz oder die Umgestaltung am Übergang der Willigisbrücke zur Dalbergstraße genannt werden.


Gestaltung von Fahrradstraßen
Die Neugestaltung der bestehenden Fahrradstraßen und ein Ausbau in weiteren Streckenabschnitten sollte ein Schwerpunkt 2024 werden. Mit der lang erwarteten Veröffentlichung der ersten bayerischen Musterblätter und der damit verbundenen Empfehlung der zuständigen Ministerien ist im September 2023 eine sehr wichtige Grundlage beschlossen worden.

Die wichtigsten Elemente sind dabei:

  • Eine in der Regel vorfahrtsberechtigte Führung 
  • Eine Rotfärbung der Radhauptroute an Einmündungen und Kreuzungen
  • Pfeil- und Bodenmarkierungen des Verkehrszeichens 244 „Fahrradstraße“
  • Die Markierung eines Sicherheitstrennstreifens zum Parken und eine durchgängige Begleitlinie zur deutlichen Erkennbarkeit des Verlaufs der Fahrradstraße

Der Kfz-Verkehr soll nach der Empfehlung „nur in Ausnahmefällen“ zugelassen werden. Dies ist in der Praxis wegen der notwendigen Zufahrt von Anwohnern nicht bzw. lediglich über das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ umsetzbar. Deshalb kommt dem Einsatz von sogenannten Modalsperren zur konsequenten Verhinderung von Durchgangsverkehr eine wesentlich höhere Bedeutung zu. Modelsperren können baulich aus Pollern oder Durchfahrtshindernissen für Kraftfahrzeuge bestehen. Alternativ können Modalsperren durch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen wie beispielsweise als Geh- und Radweg beschilderte Teilabschnitte, Einfahrverbote oder gegenläufige Einbahnstraßen bewirkt werden.

Das Fahrradforum hatte in seiner 16. Sitzung die Gestaltungempfehlungen für Fahrradstraßen diskutiert und der zum Sitzungszeitpunkt vorliegenden Entwurfsfassung des AGFK-Musterblattes bereits zugestimmt.


Klimawirkungsprüfung
Die Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sind grundsätzlich sehr klimarelevant. Denn gute und sichere Radverkehrsanlagen sind die Grundlage dafür, dass der Radverkehr zukünftig einen höheren Stellenwert im Alltag entwickeln kann. Insbesondere auf den kurzen Wegen in der Stadt kann der Radverkehr als klimaneutrale Mobilitätsform im sehr hohen Maße klimaschädlich Emissionen vermeiden.


Anlagen
  1. AGFK Musterblätter für Radverkehr in Bayern
  2. Darmstädter Str B26 - Foto der Erdmiete

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zu den umgesetzten Radverkehrsmaßnahmen 2023 und zu den im Jahr 2024 vorgesehenen Radverkehrsmaßnahmen zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat bestätigt die für 2024 vorgesehenen Radverkehrsmaßnahmen.
    Über eine mögliche Umsetzung weiterer Maßnahmen entscheidet der Stadtrat im Einzelfall bei Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.01.2024 11:00 Uhr