Erneuerung Eisenbahnüberführungen Goldbacher Straße Sachstand Entwurfsplanung und Vorstellung der Genehmigungsplanung für den Neubau des Haltepunktes Aschaffenburg Ost (durch die DB Netz AG und das Ing.büro Vössing)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.03.2023 ö Beschließend 2PVS/3/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die beiden Bahnbrücken Goldbacher Straße (Goldbacher Viadukt) müssen komplett neu gebaut werden. Die Deutsche Bahn AG hatte erstmals 2014 der Stadt Aschaffenburg Mitteilung gemacht, dass die rund 100 Jahre alten Brücken nicht mehr sanierungsfähig sind. Ende 2018 hat DB Netz das Projekt konkretisiert und einen Zeitplan für die Projektrealisierung vorgelegt. Am 02.04.2019 wurde das Projekt im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vorgestellt und dieser hat dem Abschluss der Planungsvereinbarungen zugestimmt. Diese sieht vor, dass im Zeitraum 2020 bis 2021 die Planung durchgeführt wird. Nach Durchführung eines VgV-Verfahrens hat die DB Netz AG den Auftrag zur Erstellung der Planungsleistungen über alle Leistungsphasen an die Vössing Ingenieurgesellschaft mbH im November 2020 erteilt. Die Vorplanung für das Gesamtprojekt wurde am 18.01.2022 im PVS vorgestellt und beschlossen.
Derzeit wird die Entwurfsplanung für das Projekt erstellt. 
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten für die zum Bau erforderlichen Sperrpausen sowie die vorgeschriebenen Verfahrensdauern für das Planfeststellungsverfahren wurde die Erstellung der Genehmigungsplanung für den neuen Haltepunkt Aschaffenburg Ost vorgezogen. Die Planfeststellungsunterlagen für den Neubau Haltepunkt Aschaffenburg Ost und die Erneuerung Eisenbahnüberführung Strecke 5200 km 88,104 wurden am 01.02.2023 von der Vorhabenträgerin beim Eisenbahnbundesamt Außenstelle Nürnberg (EBA) eingereicht. Diese befinden sich aktuell in der Vorprüfung durch das EBA. Nach erfolgter Rückmeldung werden die Anmerkungen des EBA eingearbeitet und die Unterlagen zeitnah zur Veröffentlichung und Mitwirkung der TöB übergeben.
Kein Bestandteil dieses Planfeststellungverfahrens sind die Maßnahmen zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Strecke 5228, km 1,717, sowie sämtliche Straßen- und Entwässerungsmaßnahmen. Diese werden verfahrensfrei in Einzelgenehmigungen der TÖB behandelt.


2. Projektbeschreibung

Durch den Brückenneubau sind auch die Belange des Bundes als Straßenbaulastträger für die B26 (Straße und Radwege), vertreten durch das Staatliche Bauamt und der Stadt Aschaffenburg (Gehwege) berührt. Staatliches Bauamt und Stadt haben daher als Verlangen gegenüber der DB Netz AG eingebracht, dass die erforderliche Fahrbahnbreite 6,50 m und die lichte Höhe 4,50 m beträgt. Geh- und Radwege werden gegenüber dem heutigen Bestand verbreitert und sind baulich getrennt vom Kfz-Verkehr. Die Breite des Gehwegs beträgt 2,0 m, der Radweg 1,6 m zzgl. 0,5 m Sicherheitstrennstreifen. Hieraus ergibt sich eine Aufweitung der Brückenbauwerke gegenüber Bestand von 2,60 m. 
Der neue Schienenhaltepunkt Aschaffenburg – Ost, der im Rahmen der sogenannten Stationsoffensive durch den Freistaat bestellt wurde, wird mittig im Bereich der südlichen Brücke eingeordnet. 
Durch die notwendige Absenkung der Fahrbahn muss der Knoten Goldbacher Straße/Elsässer Straße/Bayernstraße angepasst werden. Er wird zu einer lichtsignalgeregelten Kreuzung umgebaut. 
Zur Anbindung des Haltepunktes an den ÖPNV werden 3 einseitige Bushaltestellen barrierefrei hergestellt und an die Kreuzung herangerückt. 

Der aktuelle Planungsstand wird anhand der als Anlage beigefügten Präsentation vom Ingenieurbüro vorgestellt.


3. Angaben zu den Kosten

Die Kostenberechnung im Zuge der Entwurfsplanung ist noch nicht erstellt. Die Kostenberechnung wird mit der Vorstellung der Entwurfsplanung (voraussichtlich 3. Quartal 2023) im Stadtrat vorgestellt.


4. Weiteres Vorgehen

Derzeit wird die Entwurfsplanung erstellt. Die Fertigstellung und Vorstellung im PVS ist im 3. Quartal 2023 vorgesehen. 
Nach Prüfung der zur Vorprüfung eingereichten Planfeststellungsunterlagen durch das EBA und Einarbeitung der Änderungen ist kurzfristig (Mitte 2023) die Einleitung des Planfeststellungs-verfahrens für den neuen Haltepunkt vorgesehen. 

Der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ist für Mitte 2024 geplant. 

Die eigentliche Baumaßnahme ist für die Jahre 2025 bis 2028 vorgesehen.


6. Angaben zur Klimarelevanz

Durch den Neubau des Schienenhaltepunktes, die Erweiterung der Bushaltestellen und die Anlage von Radwegen wird der ÖPNV und der Radverkehr gefördert, was zur Verbesserung des Klimas beiträgt.
Ebenso werden durch die Erhöhung der Durchfahrtshöhe auf das Regelmaß in geringem Umfang Umwegfahrten von Lkws vermieden.

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den vorgestellten Sachstand der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Eisenbahnüberführungen in der Goldbacher Straße und zum Umbau der Kreuzung Goldbacher Straße - Elsässer Straße - Bayernstraße sowie die Genehmigungsplanung für den Neubau des Haltepunktes Aschaffenburg Ost zustimmend zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.05.2023 09:01 Uhr