Das Anwesen Sulzbacher Str. 11 im Stadtteil Obernau ist als Baudenkmal ausgewiesen. Die „Alte Schule“ steht seit geraumer Zeit leer.
Die Stadtverwaltung hatte das Grundstück gem. Stadtratsbeschluss vom 24.10.2016 zum Verkauf ausgeschrieben mit der Verpflichtung, Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus oder preisgünstige Wohnungen mit einer „bezahlbarer Miete“ zur Verfügung zu stellen. Zur Realisierung dieses Zieles hätte die Bestandsbebauung abgebrochen werden dürfen. Die Vergabe sollte nach dem städtischen Wohnraumförderprogramm erfolgen. Ein Investor war am Kauf interessiert und hatte entsprechende Planungen, die den Abbruch der vorhandenen Bebauung vorsah, vorangetrieben.
In der Sitzung des UVS am 13.02.2019 wurde das Benehmen mit den Feststellungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege über die Denkmaleigenschaft für dieses Objekt hergestellt. Es wird wie folgt beschrieben:
„Ehemalige Schule, aufgesockelter zweigeschossiger, unverputzter Sandsteinquaderbau mit Satteldach, Sandsteinrahmung, Ecklisenen und Sohlbankgesims, bez. 1895“
Das planerische Konzept zur Neubebauung musste daher aufgegeben werden.
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept für das Sanierungsgebiet „Ortskern Obernau“ wurde darüber diskutiert wie und mit welchem Nutzungskonzept die Alte Schule Obernau erhalten werden kann.
Es hat sich gezeigt, dass die Errichtung einer Begegnungsstätte von den Bewohnern des Sanierungsgebiets für sinnvoll gehalten wird. Im Integrierten Handlungskonzept ist daher die Einrichtung eines „Orts der Begegnung“ als Ziel enthalten. Prinzipiell geeignet hierfür ist die „Alte Schule“ im Bereich Sulzbacher Straße / Schulgasse. Um den Standort dann genau festlegen zu können, bedarf aber noch einer genauen Bedarfsermittlung hinsichtlich dessen Ausgestaltung und Größe.
Das Architekturbüro xxx wurde mit einer Erstuntersuchung der „Alten Schule“ beauftragt, in der die Bausubstanz untersucht und erste Überlegungen zur möglichen Revitalisierung des Gebäudes angestellt werden sollten.
Die Vorstudie (Stand 11/2022) schließt mit der Feststellung erheblicher Baulicher Mängel (aufsteigende Feuchtigkeit, Risse im Tragwerk, Schimmelbildung, altersbedingte Defizite) und sonstiger Defizite wie fehlender Barrierefreiheit, fehlender Haustechnik, bauphysikalischer Problem und Schall- bzw. brandschutztechnischer Defizite ab. Zum Umfang etwaiger Sanierungskosten können Abschätzungen erst dann getroffen werden, wenn konkrete Nutzungsüberlegungen bestehen.
Aus Sicht des Gutachters und der Stadtverwaltung bieten sich grundsätzlich öffentliche oder halböffentliche Nutzungszwecke bzw. in der Kombination an. Hierzu gehören z.B. Bürgertreff/-beratung, Veranstaltungsraum für Vereine/Bürger, Einrichtung für Senioren, Jugendtreff etc. Grundsätzlich möglich sind aber auch private bzw. Kommerzielle Nutzungszwecke z.B. als örtlicher Pflegestützpunkt, für Gastronomie oder Wohnen.
Beispielhaft wurden durch das Architekturbüro Grimm alternative Raumkonzepte entwickelt.
Diese Untersuchung wird von xxx vorgestellt.
Die Stadtverwaltung spricht sich dafür aus. die möglichen Perspektiven, die das alte Schulhaus für den Stadtteil Obernau bieten könnte mit den Bürgern und Bürgern und den Vereinen zu erörtern. Als konkretes Beteiligungsformat wird vorgeschlagen einen „Tag der Offenen Tür Altes Schulhaus“ zu veranstalten.