Einstellung von Planungen eines Aschaffweges hinter der Weichertstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.03.2023 ö Beschließend 6PVS/3/6/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes haben die Alltagsradwege höchste Priorität und reine Freizeitradwege ohne Netzfunktion im Alltagsnetz sind grundsätzlich nachrangig zu betrachten. Zudem werden auch Radverkehrsprojekte immer kritischer betrachtet, sofern sie einen erheblichen Eingriff in Natur- und Landschaft bedeuten.

Im Rahmen der Abstimmung mit DS Smith zur Planung der neuen Wasserleitung zum Main fiel die Aufmerksamkeit auf einen vor vielen Jahren konzeptionell geplanten Radweg an der Aschaff hinter der Weichertstraße. Dieser findet sich in einem 1999 bzw. 2001 nicht vollzogenem Vertrag zum Grundstückstausch mit DS Smith als auch im Radverkehrsnetz nach dem Radverkehrskonzept von 2015 wieder.

Die Verwaltung betrachtet die Umsetzung dieses Radwegeabschnitts nach heutiger Einschätzung nicht mehr als erstrebenswert. Unabhängig von der Führung im Detail würde der Weg einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft und die Aschaffauen bedeuten. Außerdem würden hohe Kosten durch den erforderlichen Ankauf von Grundstücken, durch Planung und Wegeneubau und durch eine neue Brücke entstehen. Zudem sind auf den erforderlichen Grundstücken auch Altlasten bekannt, deren Behandlung nach heutigen Standards unbekannte Folgekosten hätte.

Der Radwegeabschnitt hat keine Bedeutung für das Alltagsnetz. Auch im Freizeitnetz ist der Abschnitt als untergeordnet einzuschätzen, da die vorgesehene Route hinter bzw. neben den Gewerbe- und Industriebetrieben an der Weichertstraße verläuft. Zudem sind die Querung der Schönbornstraße / B26 und der Anschluss „An der Lache“ keinesfalls attraktiv. Die Routenführung eines touristisch geprägten Aschaffradweges verläuft in Aschaffenburg auf dem Haselmühlweg nördlich der Aschaff nach Goldbach. Im Bereich Goldbach und Hösbach wurde die Aschaff nördlich der BAB 3 renaturiert und es existieren dort bereits entsprechende Wegeanschlüsse. Deshalb findet die logische Fortführung der Route eines Aschaffradweges durchgängig nördlich der Aschaff statt und eine neue Brücke zu deren Südseite ist nicht sinnvoll.

Aus diesen Gründen beabsichtigt die Verwaltung, diesen Radwegeabschnitt im Rahmen der weiteren Gespräche mit DS Smith nicht weiter beachten und verfolgen zu müssen. Hierfür ist ein formaler Beschluss des Stadtrates zur Streichung des Routenabschnitts aus dem Radverkehrsnetz erforderlich.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufgabe der Planung eines Freizeitradweges an der Aschaff hinter der Weichertstraße zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat beschließt, den Routenabschnitt aus dem Radverkehrsnetz zu streichen und die Planung dieses Freizeitradweges nicht weiter zu verfolgen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.05.2023 09:01 Uhr