Perspektiven für die Alte Schule Obernau


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.03.2023 ö Beschließend 5PVS/3/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Anwesen Sulzbacher Str. 11 im Stadtteil Obernau ist als Baudenkmal ausgewiesen. Die „Alte Schule“ steht seit geraumer Zeit leer.

Die Stadtverwaltung hatte das Grundstück gem. Stadtratsbeschluss vom 24.10.2016 zum Verkauf ausgeschrieben mit der Verpflichtung, Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus oder preisgünstige Wohnungen mit einer „bezahlbarer Miete“ zur Verfügung zu stellen. Zur Realisierung dieses Zieles hätte die Bestandsbebauung abgebrochen werden dürfen. Die Vergabe sollte nach dem städtischen Wohnraumförderprogramm erfolgen. Ein Investor war am Kauf interessiert und hatte entsprechende Planungen, die den Abbruch der vorhandenen Bebauung vorsah, vorangetrieben.

In der Sitzung des UVS am 13.02.2019 wurde das Benehmen mit den Feststellungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege über die Denkmaleigenschaft für dieses Objekt hergestellt. Es wird wie folgt beschrieben:

„Ehemalige Schule, aufgesockelter zweigeschossiger, unverputzter Sandsteinquaderbau mit Satteldach, Sandsteinrahmung, Ecklisenen und Sohlbankgesims, bez. 1895“

Das planerische Konzept zur Neubebauung musste daher aufgegeben werden.

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept für das Sanierungsgebiet „Ortskern Obernau“ wurde darüber diskutiert wie und mit welchem Nutzungskonzept die Alte Schule Obernau erhalten werden kann. 

Es hat sich gezeigt, dass die Errichtung einer Begegnungsstätte von den Bewohnern des Sanierungsgebiets für sinnvoll gehalten wird. Im Integrierten Handlungskonzept ist daher die Einrichtung eines „Orts der Begegnung“ als Ziel enthalten. Prinzipiell geeignet hierfür ist die „Alte Schule“ im Be­reich Sulzbacher Straße / Schulgasse. Um den Standort dann genau festlegen zu können, bedarf aber noch einer genauen Be­darfsermittlung hinsichtlich dessen Ausge­staltung und Größe.

Das Architekturbüro xxx wurde mit einer Erstuntersuchung der „Alten Schule“ beauftragt, in der die Bausubstanz untersucht und erste Überlegungen zur möglichen Revitalisierung des Gebäudes angestellt werden sollten.

Die Vorstudie (Stand 11/2022) schließt mit der Feststellung erheblicher Baulicher Mängel (aufsteigende Feuchtigkeit, Risse im Tragwerk, Schimmelbildung, altersbedingte Defizite) und sonstiger Defizite wie fehlender Barrierefreiheit, fehlender Haustechnik, bauphysikalischer Problem und Schall- bzw. brandschutztechnischer Defizite ab. Zum Umfang etwaiger Sanierungskosten können Abschätzungen erst dann getroffen werden, wenn konkrete Nutzungsüberlegungen bestehen.

Aus Sicht des Gutachters und der Stadtverwaltung bieten sich grundsätzlich öffentliche oder halböffentliche Nutzungszwecke bzw. in der Kombination an. Hierzu gehören z.B. Bürgertreff/-beratung, Veranstaltungsraum für Vereine/Bürger, Einrichtung für Senioren, Jugendtreff etc. Grundsätzlich möglich sind aber auch private bzw. Kommerzielle Nutzungszwecke z.B. als örtlicher Pflegestützpunkt, für Gastronomie oder Wohnen. 

Beispielhaft wurden durch das Architekturbüro Grimm alternative Raumkonzepte entwickelt.

Diese Untersuchung wird von xxx vorgestellt.

Die Stadtverwaltung spricht sich dafür aus. die möglichen Perspektiven, die das alte Schulhaus für den Stadtteil Obernau bieten könnte mit den Bürgern und Bürgern und den Vereinen zu erörtern. Als konkretes Beteiligungsformat wird vorgeschlagen einen „Tag der Offenen Tür Altes Schulhaus“ zu veranstalten. 

.Beschluss:

I.
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur „Alten Schule Obernau“ und die Erstuntersuchung des Architekturbüros Grimm zur Kenntnis (Anlage 1).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die aufgezeigten Lösungsperspektiven mit den Vereinen und den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil zu erörtern.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.05.2023 09:01 Uhr