Kommunaler Wärmeplan - Zwischenbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.02.2024 ö Beschließend 1PVS/2/1/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Wärmeplanungsgesetz (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) wurde am 20.12.2023 verabschiedet und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten.  Ziel ist die treibhausneutrale Wärmeversorgung bis 2045 (nach Bay.KlimaSchG sogar 2040). Das Gesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 Wärmepläne erstellt werden. Standard und Ablauf der Wärmeplanung ist festgelegt. Das WPG ist eng verflochten mit dem neuen GEG (Gebäude-Energie-Gesetz / umgangs-sprachlich: „Heizungsgesetz“) und hat bei Bürgern und Unternehmen zu Verunsicherungen geführt. Eckpunkte des GEG-2024 sind:
  • Neubau:  mind. 65% erneuerbare Energien;  
  • Bestand: Heizkessel, die flüssigen oder gasförmigen Brennstoff verbrauchen und vor dem 1. Januar 1991 aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Das Gleiche gilt für später in Betrieb genommene Heizkessel, sobald sie 30 Jahre in Betrieb waren. Dies gilt jedoch nicht für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel. Jedenfalls dürfen Heizkessel längstens bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden
  • Wenn keine Wärmeplanung existiert, dürfen in Bestandsbauten auch nach dem 1.1.2024 Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf einen H2-Betrieb umrüstbar sind. Für Bestandsbauten, für die in absehbarer Zeit der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein wird, darf noch zehn Jahre lang eine Gasheizung weitergenutzt werden.
  • Bestehende Fernwärmenetze müssen ab 2030 mindestens 30 Prozent, ab 2040 mindestens 80 Prozent erneuerbare Wärme oder Abwärme einsetzen.

Im Fokus des „Kommunalen Wärmeplanes“ stehen Potentiale für Geo-, Bio- oder Industrieabwärme - insbesondere als Ersatz für alternde Erdgas-Netze.

Instrumente der KWP: Energieverbräuche und Brennstoffarten werden „gebäudescharf“ erfasst und in digitalen Karten (GIS) dargestellt. Über diese Karten können dann weitere Kartenebenen gelegt werden (Layer) – z.B. mit dem Zustand sanierungsbedürftiger Gasleitungen sowie mit möglichen Wärmequellen (gewerbliche „Abfallwärme“). Straßen mit hoher Verbrauchsdichte im Bereich von sehr alten Gasnetzen bieten sich vorrangig für neue Nahwärmnetze an. Weitere Details zum KWP erläutert z.B. die Bayerische Energieagentur in einem Leitfaden: www.bayern-innovativ.de/de/seite/ein-plan-fuer-den-waermeplan;

Auf Grundlagen der Wärmewende, der Gasverknappung und der neuen Rechtsgrundlagen ist auch in Aschaffenburg die Kommunale Wärmeplanung angestoßen worden. Im Frühjahr 2023 wurden wichtige Akteure eingebunden: Stadt Aschaffenburg, Stadtwerke, Stadtbau, Kaminkehrer-Innung, Gutachter u.a.. Zusätzliche Akteure werden Themen- bzw. Projektbezogen eingebunden – z.B. Gewerbe und Industrie. Ein Projekt-Koordinationsteam wurde eingerichtet. 

Das Stadtratsplenum hat in der Sitzung am 03.07.2023 die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung und dazu die Bereitstellung von Haushaltsmittel über 200.000 € sowie die Einleitung eines Förderverfahrens beim Bund beschlossen. Noch im Juli wurde daraufhin ein Förderantrag mit Projektbeschreibung bei der NKI (Nationale-Klimaschutz-Initiative) einge-reicht. Am 19.09.2023 erfolgte im PVS ein weiterer Bericht als Beschlussvorlagenersatz.
Der Einstieg in die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit den „AVG-Energiegesprächen“ im Oktober 2023. Das Interesse war groß: 400 Teilnehmer. Es wurde über die aktuelle Situation informiert (MainEcho: „Für jedes Gebäude gibt es eine Lösung“). Im November 2023 wurde das Vorgehen zusätzlich im städtischen „Jahresbericht-2023“ erläutert.

Mit einem abgestimmten Leistungsverzeichnis wurde im Oktober die Erarbeitung eines KWP normgerecht ausgeschrieben (Vergabestelle, Vergabeplattform Bay. Staatsanzeiger). Die Submission erfolgte noch im Dezember – die Nachverhandlungen bzw. Bietergespräche sind für Februar 2024 geplant. 

Der Zuwendungsbescheid der Förderstelle wird im 1. Quartal 2024 erwartet. Der Vergabebeschluss an den Gutachter ist für April 2024 im Stadtrat vorgesehen. Die Auftragsvergabe soll im Mai erfolgen. Als Bearbeitungszeitraum sind 12-18 Monate angesetzt (Bestandsanalyse, Potentialanalyse, Gebietseinteilung, Zielszenario, Umsetzungsstrategie, Kommunikation, Akteursbeteiligung etc.). Der Konzeptabschluss ist für Ende 2025 angedacht.

Für die Kommunale Wärmeplanung in Aschaffenburg haben die Stadtwerke in den vergangenen Monaten bereits eine grundstücksscharfe Bestandsaufnahme für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet und halten diese Daten in einem geografischen Informationssystem vor.  Diese Vorleistung ermöglicht einen schnellen Einstieg in die strategische Planung der Wärmewende.

Die Stadtverwaltung wird regelmäßig über den weiteren Prozess berichten. 

.Beschluss:

I. Der Sachstandbericht über die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 11:54 Uhr