Bushaltestelle (BHS) Michaelstraße Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.02.2024 ö Beschließend 2PVS/2/2/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Die Verlegung und der Umbau der Haltestellen „Michaelstraße“ wurde von den Verkehrsbetrieben vorgeschlagen. Die Michaelstraße ist auf der gesamten Länge zwischen Steinrückenweg und Wilhelmstraße durch einen beidseitigen Grünstreifen mit Baumbesatz gegliedert, der den Gehweg von der Fahrbahn trennt. Der Ein- und Ausstieg Richtung Schönbergschule erfolgt derzeit auf Höhe einer privaten Grundstückszufahrt. Dies hat jedoch einen hohen Einstieg für die Fahrgäste als Folge, da die Grundstückszufahrten einen abgesenkten Bord aufweisen. In Richtung Innenstadt erfolgt der Ausstieg auf den Grünstreifen; dazu wurde ein schmaler, gepflasterter Zugang auf den Gehweg geschaffen. Somit ist es in beiden Haltestellen für Rollatoren und Rollstuhlfahrer, aber auch mit Kinderwägen fast nicht möglich, ohne Hilfe Dritter ein- oder auszusteigen. Da die Haltestelle vor der Grundstückszufahrt nicht barrierefrei umgestaltet werden kann, muss sie verlegt werden. Um die Grünstreifen sowie vor allem den Baumbesatz erhalten zu können, müssen die Haltestellen vor die Grünstreifen gesetzt und als Kap ausgebaut werden.


  1. Projektbeschreibung

Eine Ausbildung zu Buskaps ist nur bei einer ausreichend breiten Fahrbahn möglich. Die Fahrbahn der Michaelstraße weist eine Breite von 7,90 m auf. Aufgrund der vielen Zufahren und den zu geringen Längen dazwischen, bleiben nur wenige Stellen für den Neubau eines Kaps übrig. Ein erster Entwurf sah vor die Haltestelle Richtung Schule bis vor die Einmündung Wilhelmstraße zu verlegen. Für den Fall jedoch, dass vor diesem Kap ein Bus hält, ist es für einen entgegenkommenden Bus aus der Wilhelmstraße kaum möglich, in die Michaelstraße einzubiegen. Umgekehrt könnte auch der haltende Bus nicht in die Wilhelmstraße einbiegen, wenn dort ein anderer Bus wartet. Sie würden sich also beide blockieren. Dasselbe Problem böte sich bei einem gegenüberliegenden Buskap.

Aufgrund der Längen - eine Mindestlänge von 13 m ist zwingend notwendig um bei einem Gelenkbus auch die letzte Tür halb abzudecken - kann die Haltestelle Richtung Schule als zweiten Standort nur hinter die Einmündung Steinrückenstraße gebaut werden und somit gegenüber der Bushaltestelle Richtung Innenstadt. Dies sind die einzigen Stellen, an denen ein Sonderbord so eingebaut werden kann, dass bei einem Halt eines Gelenkbusses alle Türen in Höhe des Sonderbordes öffnen. Beide Haltestellen wurden mit einer Länge von 14 m konzipiert, um ein sicheres Aus- und Einsteigen zu gewährleisten.

Da an der Haltestelle Richtung Schule vermehrt nur ausgestiegen wird, wird hier auf den Einbau einer Wartehalle verzichtet und das Kap schmäler mit 1,66 m ausgestaltet. An der gegen-überliegenden Haltestelle Richtung Innenstadt wird überwiegend gewartet und eingestiegen. Hier ist daher eine Wartehalle auf einem 2,20 m breiten Kap geplant. Die Wartehalle hat Seitenwände von 0,6 m, eine Länge von 4,50 m und eine Dachtiefe von 1,25 m.
Beide Haltestellen werden somit für Gelenkbusse ausgerichtet und barrierefrei ausgestaltet. Taktile Elemente mit Kontrastplatten im Einstiegsbereich für Blinde- und Sehbehinderte sowie ein 18 cm Sonderbord für ein paralleles Anfahren des Busses sorgen für komfortables Ein- und Aussteigen.

Die Planung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und den Verkehrsbetrieben und wurde mit der AVG abgestimmt. Im Zuge der Maßnahme wird die AVG die Gas- und Wasserleitungen im Baufeld und etwas darüber hinaus (Gesamtlänge ca. 45 m) erneuern. Für die zunächst verbleibenden Kabel werden Leerrohre mitverlegt, damit sie zu einem späteren Zeitpunkt erneuert werden können.

Die Standorte und die Anzahl der Beleuchtungsmaste ändert sich nicht, aber Maste, Kabel und Leuchtenköpfe (LED) werden erneuert.

Die Maßnahme muss zwingend in Vollsperrung ausgeführt werden, da der verbleibende Fahrbahnbereich für eine KFZ-Durchfahrt zu schmal ist. Fußgänger und Radfahrer werden die Baustelle passieren können. Die Zufahrten zu den Grundstücken werden so weit wie möglich befahrbar bleiben.
Die durch die Verlegung der BHS betroffenen Anlieger und Eigentümer der Anwesen wurden durch die Verwaltung bereits über die geplante Verlegung der BHS informiert.

Die Buslinie 11 wird ab der Wilhelmstraße über die Pfeiferstraße auf die Linkstraße geleitet. Dazu muss in der Pfeiferstraße beidseitig Halteverbot eingerichtet werden. Ersatzhaltestellen werden in der Pfeiferstraße und in der Linkstraße eingerichtet.


  1. Kosten

Die berechneten Bruttokosten im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:

BHS Michaelstraße
Kostenberechnung brutto
Baukosten
195.929 €
20% Baunebenkosten
39.186 €
20% Sicherheitszuschlag
39.186 €
Gesamtkosten
274.300 €

Der Sicherheitszuschlag wurde gemäß Literatur für das Stadium Kostenberechnung mit 
20 % angesetzt. Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten nach Angebotseinholung von der Kostenberechnung abweichen können.


  1. Finanzierung

Für das Projekt „Umbau BHS 2024“ sind im Haushalt 2024 auf der Haushaltstelle 1.6400.9500 insgesamt 200.000 Euro angemeldet. Je nach Submissionsergebnis sind zusätzliche Mittel über den Nachtragshaushalt bereitzustellen.


  1. Weiteres Vorgehen

Nach Freigabe der Entwurfsplanung durch den Stadtrat wird die Ausführungsplanung im eigenen Hause erstellt und der Bau- und Finanzierungsbeschluss vorbereitet. Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2. Quartal des Jahres 2024 geplant. Die Bauausführung schließt sich im 3. Quartal an. Die Bauzeit beträgt ca. 12 Wochen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung zum Umbau der Bushaltestelle „Michaelstraße“ zu (Anlage 2).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt vor Ausschreibung der Maßnahme den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.03.2024 11:54 Uhr