Fußgängerüberweg (FGÜ) Blütenstraße/Heckmannweg Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.02.2024 ö Beschließend 3PVS/2/3/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass
Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.
Seitdem setzt die Stadt kontinuierlich den Umbau von Fußgängerüberwegen in Einzelmaßnahmen um.
Bisher wurden umgebaut:
2009
Nr. 404 
Gutwerkstraße
Beleuchtung, Bordabsenkung
2009
Nr. 407
Gutwerkstraße
Beleuchtung, Bordabsenkung
2009
Nr. 302
Kolpingstraße
Beleuchtung, Mittelinsel
2010
Nr. 309
Platanenallee
Beleuchtung
2014
Nr. 112
Aschaffstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2014
Nr. 202
Ruhlandstraße
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe; Einengung
2014
Nr. 316
Bismarckallee
Beleuchtung
2014
Nr. 402
Schweinheimer Str.
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
2014
Nr. 347
Löherstraße (Wilder Mann)
Abbau Querungshilfe, Neubau FGÜ mit Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 109
Mittelstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 410 
An den Bornwiesen
Beleuchtung, Rollbord
2015
Nr. 505
Weißbergstraße
Beleuchtung; Rollbord
2015
Nr. 303
Lange Straße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 107
Mühlstraße
Beleuchtung; Beschilderung
2015
Nr. 204
Seidelstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 104
Mainaschaffer Straße
Beleuchtung; Markierung
2017
Nr. 413
Steubenstraße (Kiga)
Versetzung; Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 102
Daimlerstraße
Abbau zugunsten Radstreifenverlängerung
2017
Nr. 306
Fabrikstraße
Beleuchtung, Einengung; differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 308
Fabrikstraße
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
2017
Nr. 205
Stadtbadstraße
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
2017
Nr. 307
Ernsthofstraße
Abbau zugunsten Fahrradschleuse mit Querungshilfe
2017
Nr. 344
Steubenstraße
Abbau zugunsten vier Verkehrswächter
2018
Nr. 108
Linkstraße
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
2018
Nr. 106
Linkstraße
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
2018
Nr. 320
Würzburger Straße
Neue Mittelinsel, differenzierte Bordhöhe; Beleuchtung
2018
Nr. 321
Alexandrastraße
Differenzierte Bordhöhe, Mittelinsel, Beleuchtung
2019
Nr. 602
Brucknerstraße
Differenzierte Bordhöhe, Beleuchtung
2019
Nr. 402
Gailbacher Straße
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
2019
Nr. 106
Spessartstraße
Verlegung, Einengung, differenzierte Bordhöhe
2019
Nr. 105
Horchstraße
Verbreiterung; Fahrspurtrennung, differenzierte Bordhöhe
2021
Nr. 402
Schweinheimer Straße
Differenzierte Bordhöhe, Mittelinsel, Beleuchtung
2021
Neu
Schweinheimer Straße
Neubau mit differenzierter Bordhöhe
2022
Nr. 401
Blütenstraße/Vogelsbergstraße
Differenz. Bordhöhe, Einengung, Beleucht.
2023
Nr. 317
KV Opel Brass
Differenz. Bordhöhe, RF Furt, Beleuchtung
2023
Nr. 318
KV Opel Brass
Differenz. Bordhöhe, RF Furt, Beleuchtung
2023
Nr. 319
KV Opel Brass
Differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
2023
Nr. 408
Molkenbornstraße
Differenzierte Bordhöhe, Beleuchtung


2. Projektbeschreibung
Im Jahr 2024 soll folgender FGÜ barrierefrei umgebaut werden:
Nr. 338: Blütenstraße (Einmündung Heckmannweg)
Der Fußgängerüberweg befindet sich am unteren Ende der Blütenstraße in Nähe der Einmündung in die Spessartstraße. Der FGÜ ist Verbindungsglied zwischen einem Fußweg, der zwischen Grünflächen entlang der Spessartstraße verläuft und einem Fußweg entlang der Bebauung in der Spessartstraße. In Unmittelbarer Nähe in der Grünfläche befindet sich ein Generationenpark mit Fitnessgeräten.
Im Jahr 2024 soll der Fußgängerüberweg verbessert und barrierefrei ausgebaut werden.
Nach den Richtlinien für den Bau eines Fußgängerüberweges (R-FGÜ 2001) sollte die für den Kraftverkehr effektiv nutzbare Fahrbahnbreite auf höchstens 6,50 m beschränkt werden. Daher sieht die Planung eine einseitige Einengung der 7,49 m breiten Fahrbahn durch sog. Verkehrswächter vor, wie sie auch schon am Fußgängerüberweg in der Blütenstraße in Höhe des Vogelsbergweges und in der Steubenstraße realisiert wurde. Eine Einengung auf der Seite des Heckmannweges ist aufgrund der Schleppkurven der einfahrenden Fahrzeuge nicht machbar. So kann jedoch die effektive Breite der Fahrbahn auf unter 6,50 m erreicht werden.
Der Einbau von taktilen Elementen und Borde mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es auch Blinden und Sehbehinderten hier sicher die Fahrbahn zu queren.
Die Beleuchtung wird durch eine spezielle FGÜ-Beleuchtung konzentriert und sorgt somit für eine bessere Erkennbarkeit des FGÜ auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit. 
Über den Bauunterhalt wird eine Deckensanierung bis zur Einmündung in die Spessartstraße erfolgen. Für die AVG werden im Gehwegbereich Leerrohre verlegt.
In diesem Abschnitt der Blütenstraße gibt es keinen Linienbusverkehr.


3. Kosten
Die berechneten Kosten für das Sachgebiet Neubau im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:
FGÜ Blütenstraße
Kostenberechnung brutto
Baukosten inkl. FGÜ Beleuchtung
95.200 €
20% Baunebenkosten
19.040 €
20% Sicherheitszuschlag
19.040 € 
Gesamtkosten
133.280 €

Der Sicherheitszuschlag wurde gemäß Literatur für das Stadium Kostenberechnung 20 % angesetzt. Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten nach Angebotseinholung von der Kostenberechnung abweichen können.


4. Finanzierung
Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 wurden die erforderlichen Mittel angemeldet. Derzeit stehen in der mittelfristigen Finanzplanung auf der HH-St. 1.6350.9500 150.000 EUR zur Verfügung.


5. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird nach Zustimmung des Stadtrates die Ausführungsplanung im eigenen Hause erstellen und im Frühsommer 2024 für die Maßnahme den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen. Nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wird das Vorhaben ausgeschrieben. Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 3. Quartal des Jahres 2024 geplant. Die Bauausführung schließt sich an. Die Bauzeit beträgt ca. 8 Wochen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Entwurfsplanung zum Umbau des Fußgängerüberweges Blütenstraße/Einmündung Heckmannweg (Nr. 338) zu (Anlage 3).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.03.2024 11:54 Uhr