Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes Widmung der Stichstraßen Schönbergweg und Südbahnhofstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.02.2024 ö Beschließend 4PVS/2/4/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Stichstraße Schönbergweg
Die Stichstraße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Gebiet „Südwestlich Schönbergweg“ zwischen Linkstraße, Schönbergweg und Bahnlinie Frankfurt-Aschaffenburg (Nr. 18/9). Sie ist als Zufahrt (Erschließung) für die angrenzenden Grundstücke (u.a. Garagenpark) notwendig und wird entsprechend genutzt. 

Die private städtische Fläche wird aber auch (ohne Zustimmung der Stadt) als Abstellfläche für abgemeldete (Unfall-)Fahrzeuge verwendet. Damit die Stadt dagegen vorgehen kann und die hier erforderlichen / vorgesehenen Verwaltungsverfahren (der Ämter 32, 36 und 60) durchführen zu können, ist eine öffentliche Widmung als Ortsstraße notwendig.

Ein Ausbau der Straße als Erschließungsstraße (mit Stellplätzen und Wendehammer) ist noch nicht erfolgt, aber die zu widmende Fläche ist befestigt und vor Ort eindeutig als Straßenfläche in Länge und Breite ersichtlich.

zu 1. und 2.
Die zu widmenden Flächen sind im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.

.Beschluss:

I. Mit Wirkung vom 18.03.2024 werden gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Flächen im Stadtgebiet von Aschaffenburg zur Ortsstraße (Artikel 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet:
  1. Stichstraße Schönbergweg
    Fl.-Nr. 1655/20 und 1655/21, Teilfläche aus 1655/16 (alle Gemarkung Damm)
    Anfang: Schönbergweg gegenüber Hausnummer 34
    Ende:          Höhe südwestlicher Eckpunkt Fl.-Nr. 1655/27
    Länge:  90 m
  2. Stichstraße Südbahnhofstraße
    Fl.-Nr. Teilfläche aus Fl.Nr.6544/6, Gemarkung Aschaffenburg
    Anfang: Südbahnhofstraße zwischen Hausnummer 15 und 17
    Länge: 58 m

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.03.2024 11:54 Uhr