Hitzeaktionsplan; Beantragung von Fördergeldern und Vorbereiten des Vorhabens


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates, 21.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 21.02.2024 ö Beschließend 3UKVS/1/3/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass
Der Klimawandel und die damit einhergehende globale Erwärmung haben eine Zunahme an extremen Wetterereignissen zur Folge. Hitzewellen zählen zu den Extremwetterereignissen, die in Zukunft noch häufiger und intensiver auftreten werden und damit eine zunehmende Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung darstellen. Hitze wirkt sich auf die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden aller Menschen aus. Eine hitzebedingt erhöhte Übersterblichkeit insbesondere in den vulnerablen Teilen der Bevölkerung und die insgesamt starke physische Belastung aller Menschen, die sich nicht in klimatisierte Räume zurückziehen können, machen es erforderlich, gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen von Hitze abzuschwächen.

Die Erstellung eines Hitzeaktionsplans ist eine Maßnahme aus der Klimaanpassungsstrategie, welche im Jahr 2021 vom Stadtrat beschlossen wurde und seit April 2023 durch ein Klimamanagement sukzessive umgesetzt wird. Durch die hohe Betroffenheit der Stadt Aschaffenburg im Bereich Hitze, u. a. aufgrund der Tallage, eingeschränkter Durchlüftung und der hohen Bebauungsdichte v.a. im Innenstadtbereich wird der Etablierung eines Hitzeaktionsplans eine äußerst hohe Dringlichkeit zugeschrieben. 

2. Projektbeschreibung
Die Erstellung eines Hitzeaktionsplans dient zur Prävention der hitzebedingten gesundheitlichen Folgen, da er umfassende Interventionsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz berücksichtigt. Er verfolgt einen integrativen Ansatz, der kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in einem gemeinsamen Rahmen vereint. Dazu gehören zum Beispiel das Nutzen von Frühwarnsystemen und das rechtzeitige Aufklären der Öffentlichkeit. Besonders berücksichtigt werden hier auch betroffene Einrichtungen, wie z. B. Altenheime/Pflegeheime, Krankenhäuser und Kindertageseinrichtungen, um die vulnerablen Personengruppen zu erreichen. Für die gesamte Bevölkerung hält der Hitzeaktionsplan zielgruppenspezifische Informationen bereit sowie für die hitzevulnerablen, hilflosen Gruppen konkrete Unterstützungsangebote.

Die Erarbeitung des Hitzeaktionsplans für die Stadt Aschaffenburg soll unter der Maßgabe der nachfolgenden Empfehlungen bzw. Arbeitshilfen erfolgen:
  • Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hap_handlungsempfehlungen_bf.pdf)
  • Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Städte und Kommunen der Hochschule Fulda (Juni 2021) (https://www.hsfulda.de/fileadmin/user_upload/FB_Pflege_und_Gesundheit/Forschung___Entwicklung/Arbeitshilfe_Hitzeaktionsplaene_in_Kommunen_2021.pdf)

Daneben soll der Hitzeaktionsplan die vorliegende Klimaanpassungsstrategie der Stadt Aschaffenburg konkretisieren und fortschreiben. Die dort beschriebenen Grundlagen zur klimatischen Entwicklung sollen weitestgehend übernommen, ggf. aktualisiert und um weitere Informationen zur Hitzeentwicklung erweitert werden. Die beschriebenen Maßnahmenvorschläge, die einen Bezug zum Thema Hitze und Einfluss auf die menschliche Gesundheit haben, sollen übernommen und in die Struktur des Hitzeaktionsplanes eingearbeitet werden. Hierzu zählen u. a. die Maßnahmensteckbriefe 1 (Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen), 2 (Hitzeaktionsplan), 6 (Kommunikation für ein klimaangepasstes Verhalten) aus der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Aschaffenburg (https://www.aschaffenburg.de/Klimaanpassungsstrategie)

Mit dem Hitzeaktionsplan soll einerseits der akute Hitzeschutz der Bevölkerung, insbesondere von hilflosen und besonders durch Hitze gefährdeten Personen verbessert werden. Andererseits soll das Bewusstsein der Aschaffenburger Bevölkerung für die gesundheitlichen Herausforderungen im Umgang mit Hitze sowie auch für Handlungsmöglichkeiten im persönlichen Umfeld verbessert werden.

Der Prozess zur Erstellung des Hitzeaktionsplans umfasst im Wesentlichen die nachfolgenden Inhalte/Arbeitspakete:
  • Identifikation von „Klima-Oasen“ zur Qualifizierung, Erhaltung und Entwicklung klimatischer Ausgleichsräume 
  • Identifikation und Adressierung hitzevulnerabler, hilfloser Gruppen 
  • Identifikation von relevanten Akteur*innen in Aschaffenburg zur Bildung eines Netzwerkes mit Multiplikator*innen der hitzevulnerablen, hilflosen Gruppen 
  • Veranstaltungen mit Akteursbeteiligung zur Netzwerkbildung und Maßnahmen-entwicklung 
  • Durchführung von Bürgerbeteiligungsformaten u. a. zur Erstellung einer „Karte der kühlen Orte“
  • Identifikation und Erarbeitung gezielter Maßnahmen zur Vorbeugung hitzebedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen (Maßnahmensteckbriefe) 
  • Erarbeitung einer Koordinationsstruktur und Kommunikationskaskade 
  • Erstellung eines webbasierten Hitzeportals für Aschaffenburg 

Der Hitzeaktionsplan für Aschaffenburg ist ein Vorsorgeplan zur Anpassung an die gesundheitlichen Risiken des Klimawandels und stellt damit als eine Erweiterung und Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie einen relevanten Beitrag zur Klimaanpassung im Gesundheitsbereich dar. Zum einen ist er geeignet, die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels, insbesondere von extremer Hitze, effizient zu kommunizieren. Zum anderen kann der Hitzeaktionsplan ein an die Situation angepasstes Risikoverhalten erreichen und präventive Handlungsmöglichkeiten etablieren.

3. Kosten
Die Kosten belaufen sich nach ersten Einschätzungen auf ca. 60.000 EUR. Die Umsetzung der in dem Konzept geplanten Maßnahmen werden weitere Kosten verursachen.

4. Finanzierung
Das Projekt ist für den Haushalt 2024 mit 60.000 EUR (HHst 0.1143.6551) beantragt. Das Bayerische Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz fördert Projekte im Bereich der strategischen Vorhaben zur Klimaanpassung aktuell in Höhe von bis zu 70 %, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Stadt Aschaffenburg zählt als Teil des Ballungsraumes Rhein-Main zu einer klimatischen Hotspot Region und somit zu einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023).

5. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat das Klimaanpassungsmanagement zu ermächtigen, für das Projekt die Zuwendung zu beantragen, damit das Vorhaben (Erstellung eines Hitzeaktionsplanes) im Jahr 2024 in das Förderprogramm aufgenommen werden kann. Sobald die Stadt den Zuwendungsbescheid erhält, werden die Planungsleistungen vergeben. Die Konzepterstellung ist für 2024 vorgesehen. Das Klimaanpassungsmanagement leitet alle notwendigen Schritte ein, um die Fördergelder nach KommKlimaFöR 2023 für die Erstellung des Hitzeaktionsplanes genehmigt zu bekommen. Das Klimaanpassungsmanagement vergibt die Konzepterstellung an ein Fachbüro und koordiniert die Erstellung des Hitzeaktionsplanes.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Notwendigkeit des Hitzeaktionsplans zur Kenntnis (Anlage 3).
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Erstellung des Hitzeaktionsplans einen Zuwendungsantrag beim Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zu stellen, um eine Förderung nach den Richtlinien zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023) zu erhalten. Die Verwaltung leitet alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Konzepterstellung ein.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.03.2024 09:03 Uhr